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Alt 01.09.2003, 21:11   #1
Dennis Furmanek
 
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Standard Manche Ebayer...

...sollte man auf ihre geistige Verfassung untersuchen.

Da wird fleißig geboten, gewonnen und sich hinterher über die klar angegebenen Versandkosten beklagt.

Da gibt es welche, die unbedingt Warensendung wollen und sich dann über lange Laufzeiten beklagen obwohl eindeutig darauf hingewiesen wurde.

Da gibt es welche, die bezahlen lieber 15 Euro + 5 Euro Versand statt 10 Euro + 7,50 Euro.

Da gibt es Ehefrauen, die Einschreiben für ihre Männer nicht annehmen, welche dann auch noch beim zweiten Anlauf die Sendung bis zum letzten Tag auf der Post liegen lassen und sich dann über inakzeptable Lieferzeiten beklagen.

Da gibt es welche, die eindeutige Transportschäden als Sachmängel ankreiden.

Da gibt es welche, die einen ganz anderen Artikel haben wollen als in der Artikelbeschreibung angegeben und auf dem Foto zu sehen ist.

Zum Glück sind das aber doch Ausnahmen und man hat auch den ein oder anderen Stammbieter.

Gruß,
Dennis
Dennis Furmanek ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:40   #2
Der_Thorsten
 
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Naaaaaaa, Dennis,

da hat wohl wieder wer ne schlechte Kritik bekommen?

Es gibt auch EBAY-Verkäufer, die trotz flotter Bezahlung 6 Woche Lieferzeit benötigen und dann erst nach Drohung mit dem Anwalt liefern.
Es gibt auch EBAY-Verkäufer, die garnicht liefern.

usw. usw. usw.

Was ich damit sagen will, ist das es solche und solche auf beiden Seiten gibt.

Wer sich auf ein gewisses Risiko nicht einlassen will, sollte die Finger von EBAY & Co. lassen. Auf der anderen Seite : Was wäre EBAY ohne ein gewissen Nervenkitzel?

Gruß

Thorsten
Der_Thorsten ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:45   #3
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

negative Bewertungen habe ich nur bei einem dieser Vorkommnisse bekommen, da sah die Sendung aus als wenn jemand mit nem Panzer drüber gerollt wäre.

Ebayer die andere für ihre eigene Blödheit verantwortlich machen sind etwas ganz anderes als offensichtliche Vertragsverletzungen oder Fahrlässigkeiten. Nunja, es gibt ja die Liste für gesperrte Bieter.

Gruß,
Dennis
Dennis Furmanek ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:49   #4
Der_Thorsten
 
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Zitat:
Nunja, es gibt ja die Liste für gesperrte Bieter.
Ahja? Die kenn ich noch nicht

Gruß

Thorsten
Der_Thorsten ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:55   #5
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

http://pages.ebay.de/services/buyand...anagement.html

oder Tools wie z.B. Bidderblock.

Gruß,
Dennis
Dennis Furmanek ist offline  
Alt 01.09.2003, 22:01   #6
Der_Thorsten
 
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Besten Dank. Hab ich noch garnicht gesehen.
Ist schon der Favoritenliste auf der Toolbar hinzugefügt

Gruß

Thorsten
Der_Thorsten ist offline  
Alt 01.09.2003, 22:45   #7
Dennis Furmanek
 
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Hallo Thorsten,

mal was dazu:

Zitat:
Es gibt auch EBAY-Verkäufer, die trotz flotter Bezahlung 6 Woche Lieferzeit benötigen und dann erst nach Drohung mit dem Anwalt liefern.
Es gibt auch EBAY-Verkäufer, die garnicht liefern.
Erstmal ist es dabei wichtig zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer zu unterscheiden. Der gewerbliche haftet auf jeden Fall für den Versand bis du die Ware in den Händen hast. Beim Privathandel geht die Haftung

Zur Haftung beim Versand:

Bei Privathandel:

- muss der VK die Übergabe an den Versender glaubhaft machen können, entweder durch Einlieferungsbeleg (Paket, Einwurf/Übergabeeinschreiben) oder durch Zeugen.
Kann er das ist er aus dem Schneider da Gefahrenübergang auf den K stattgefunden hat. NFA sollte auf jeden Fall gestellt werden, auch wenn es bei unversichertem / nicht sendugsverfolgtem Versand schlecht aussieht. Der K muss hier die Geduld aufbringen und das Ergebnis des NFA abwarten. Wenns nix bringt - Pech gehabt bei unversichertem Versand.

Bei Gewerblichen:

- muss der VK ebenfalls erstmal die Versendung der Ware belegen, besonders wenn versicherter Versand angeboten wurde bzw. erfolgt ist. Sowohl hier als auch bei unversichertem Versand sollte wieder ein NFA gestellt werden. Der VK ist aber verpflichtet unmittelbar Ersatz zu leisten und kann nicht erst das Ergebnis des NFA abwarten.

Bei Lieferverzug:

Erstmal ist es wichtig zu wissen, ab wann man davon sprechen kann, das ist auch von der Versandart abhängig. Waren und Büchersendungen können auch gerne mal 4-6 Wochen unterwegs sein und dennoch Ankommen. Zuerst ist auf jeden Fall eine freundliche Nachfrage angebracht.

Als nächste Stufe folgt dann eine Fristsetzung per eingeschriebenem Brief. Dabei ist es wichtig, auf eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen und ein exaktes Datum zur Fristsetzung zu achten. Also "Lieferung bis 20.09.2003" nicht "Lieferung innerhalb von 14 Tagen" oder "in zwei Wochen". Angabe der exakten Urzeit ist auch hilfreich genau wie der Hinweis auf die Ergreifung rechtlicher Schritte.

Dann folgt der Mahnbescheid, den bekommt man auf dem örtlichen bzw. für den eigenen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht, es gibt aber auch Möglichkeiten das Formular im Internet zu bekommen, und kostet so weit ich informiert bin 12,50 + 1 Euro fürs Formular. Der nichtliefernde VK hat dann den Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen, wenn er den MB nicht abweist.

Dann kann man härtere Maßnahmen einleiten.

Gruß,
Dennis
Dennis Furmanek ist offline  
Alt 02.09.2003, 09:17   #8
Der_Thorsten
 
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Hallo Dennis,

die juristischen Hintergründe sind mir durchaus geläufig.
Wesentlich wirkungsvoller für den Käufer ist es, nach einer angemessenen Frist und mehreren Ermahnungen (spätestens nach 5 Wochen) das Geld von der Bank einfach zurückbuchen zu lassen. Hierzu hat man 6 Wochen Gelegenheit.

Gruß

Thorsten
Der_Thorsten ist offline  
Alt 02.09.2003, 09:36   #9
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

also die Bank, die überwiesenes Geld zurückbucht möchte ich mal sehen. Soweit ich weiß geht das nur bei Einzugsermächtigung, aber nicht wenn man den Betrag selbst überwiesen hat. Da könnte man ja mal eben nach erhalt der Ware sein Geld wiederholen.

Zudem besteht immernoch ein gültiger Kaufvertrag. Hier muss man erstmal mittels Fristsetzung per Einschreiben den VK in Verzug setzen. Bei Nichterfüllung (überschreiten der Frist) dann den Rücktritt vom Vertrag erklären und auch gleich eine Frist zur Erstattung des Betrages setzen.

Leider alles recht langwierig aber so ist das leider.

Bei Sachmängeln wird es noch doller, besonders wenn der Kunde den beanstandeten Artikel nicht wieder zur Begutachtung dem VK zusenden will. K gibt Mangel an -> sendet Ware an VK zur Begutachtung -> K stellt mangel fest (oder eben nicht) -> Einigung auf Kaufpreisminderung / Ausbesserung / Ersatz. Natürlich muss der VK auch die Kosten der beiden weiteren Versendungen übernehmen, wenn die Reklamation berechtigt war.

Und ganz toll ist das dann bei Mängel/Schäden die beim Verpacken definitiv nicht vorhanden waren, deren Ursache eigentlich nur einen Schluß zulässt und sich der K partut weigert die Ware zur Begutachtung zu senden. Man könnte meinen, K habe was zu verbergen da selbst verschuldet. Ich sag nur Lüfter auf die CPU setzen und mit dem Schraubendreher abrutschen und die Leiterbahnen auf dem Mainboard zerhacken... Mainboard ist kaputt....

Gruß,
Dennis
Dennis Furmanek ist offline  
Alt 02.09.2003, 09:54   #10
Klaus
 
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Standard Re: Manche Ebayer...

Hallo Dennis,

Zitat:
...sollte man auf ihre geistige Verfassung untersuchen.
Jo, denn ..
Zitat:
Da gibt es Ehefrauen, ..............
..denen die PC-Tastatur herunterfällt und dabei einen meiner Artikel mit "Sofortkauf-Option" erwerben. Nacher einen "Bitt_Mail" schreiben, ob sie denn nicht vom Kaufvertrag zurücktreten könnten.

Zitat:
Da gibt es Ebayer,....
.. die sofort nach Auktionsende eine Mail senden, in der sie um 10 - 14 Tägigen Zahlungsaufschub bitten.

...und das bei 10,00 - 30,00 EUR Artikeln.

Ist schon verdammt spannend auf Ebay

Da ist das ZIFIFO-Frustformum "kalter Kaffee" dagegen

Gruß
Klaus
Klaus ist offline  
 

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