Hallo,
aus
http://www.cichlasoma.de/legenden.html
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Fische passen sich der Beckengröße im Wachstum an
Diese "Weisheit" hört man immer wieder. Es sind allerdings vielmehr Wachstumsstörungen durch unzureichende Hälterungsbedingungen als eine Anpassung, die vom Tier bewusst gesteurt werden würde.
Ich verweise hier nur auf § 2 Tierschutzgesetz:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Gruß,
Dennis