Thema: Gutachten...
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Alt 18.01.2003, 23:20  
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Hi, Anja!

Der ganze Text ist hier nachzulesen: http://www.aquarium-bbs.de/mindanfo/ma-zh-zf.htm

Auszug: "..nur bedingt Angaben gemacht werden können, die für eine Haltungsbewertung im Sinne des Paragraphen 2 TierSchG brauchbar sind"

gruss, roland
Roland Bauer ist offline