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Alt 29.11.2001, 19:05  
AndreaT.
 
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Hi.
Tiere werden ja vor dem Gesetz als Sache behandelt. Leider.
Viele Menschen kämpfen dagegen an. Leider bisher ohne Erfolg.
Aber was ich jetzt gelesen hab setzt dem allen wohl die Krone auf.
Im neuen Gesetz zur Gewährleistung (gültig ab 1.1.02) gibt es Garantie auf Tiere!
Sie werden einfach mit Waschmaschienen etc gleichgesetzt!
Auf Neuwaren soll es 2 Jahre Garantie geben, auf gebrauchtes 1 Jahr.
Das gilt auch für Privatleute.
Soviel zum Thema Tiere und Sachen.
Aber wann ist ein Tier neu und wann gebraucht? Das weiß noch keiner!
Forderungen der FN (reiterliche Vereinigung) das neue Gesetz nicht auf Tiere anzuwenden wurden abgeschmettert.

Hat sich eigentlich irgendeiner dieser Schlipsträger mal Gedanken darüber gemacht, was er da anrichtet? Damit wäre ja wohl jede Hoffnung zunichte gemacht, daß Tiere jemals als lebendige Wesen angesehen werden, für die man weder Garantien geben noch Mängellisten erstellen kann.

Stellt sich jetzt aber die Frage: Ist der Fisch neu, der beim Händler schwimmt? Was passiert, wenn mir der Fisch innerhalb der 2 Jahre stirbt? Ist der dann mangelhaft gewesen?

Kauf ich den Fisch von privat, muß ich nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Also neuerdings Ankaufuntersuchung für Fische?

Ich denke unsere eh überlasteten Gerichte kriegen was zu tun.

Hab das Ganze aus ner Pferdezeitschrift. Es läßt sich aber auf alle Tiere münzen, da das Gesetz ja für alle Waren gelten soll.
Stellt sich nur noch die Frage, wie das mit einjährigen Pflanzen ist...

Gruß Andrea
AndreaT. ist offline