Hi,
da hier von der Gattung nur als Schädlich, nicht als Haustier gesprochen wird (im Beschluss), könnte auch das Amt für Ernährung, Land und Forstwirtschaft zuständig sein. Wäre denkbar. Schließlich ist der Beschluss auch in erster Linie aus landwirtschaftlicher Sicht vorangetrieben worden.
Andererseits werden meines Wissens nach auch importierte Wirbellosen vom Veterinär geprüft. Ob Vogelspinnen, Garnelen oder sonstiges, der Transshipper muss es beim Veterinär am Flughafen abholen. Daher sollte eigentlich der Amtsveterinär über sowas auch bescheid wissen. Muss sogar, oder wer sonst sollte bei Lebendtierimporten das kontrollieren?
(Quelle muss ich schuldig bleiben)
Es haben schon viele bei Ämtern angefragt, und die Antworten waren wie schon mehrfach geschrieben uneinheitlich.
Und ich finde nicht, dass die Diskussion nur Meinungen ohne Quellen enthält, denn meine Meinung hab ich mit Quellen untermauert, auch wenn den Quellen wenig Beachtung beigemessen wird