Hallo
Ich würde da zwischen Zucht und Vermehrung nicht wirklich Unterschiede machen. (macht sonst auch keiner, wenn´s um Guppys geht

)
Verbreitung kann aber dann wieder im weitesten Sinne auch die Vermehrung sein. Was aber, man darf nicht vergessen daß der Gesetzgeben absolut keine Ahnung hat von AS, bei der Haltung interessant ist, ist die Verbreitung durch ungewollte "Ausbrüche". Verschleppung sagen wir mal: Ich schmeisse mein Gelege in den Biomüll, eine Ratte verschleppt, weil sie nich alles frisst einen Teil davon in ihren Bau, nahe eines Gewässers. Denken wir an Marmorkrebse, Guppys und andere, mittlerweile in Deutschland freilebenden Exoten. Alles ungewollt. Da ist ein Haltungsverbot wesentlich einfacher zu kontollieren.
Das sind nach wie vor alles Spekulationen und auch von offizieller Stelle nur hinter vorgehaltener Hand weitergegebene Gedanken zur Regelung. Das örtliche Veterinäramt, lehnt die Zuständigkeit ab udn schiebt sie auf die Untere Naturschutzbehörde. Solange da also noch nicht mal geklärt ist wer nun zuständig ist, wird auch nichts offizielles rauskommen.
Alles was bisher halboffiziell zu lesen ist, sind Stellungnahmen von Großhändlern, Einzelhändler die gehört haben. Offiziell ist eben nur der Beschluss, die Durchsetzung in Dt. ist noch nicht geregelt, was aber die Rechtskraft des Beschlusses nicht berührt.
Nach allen Recherchen die ich in den letzten Wochen gemacht habe, an offizieller wie an inoffizieller Stelle, genauso wie in privaten Gesprächen mit den nun Zuständigen oder auch nicht, ist das der aktuelle Stand.
Offiziell kann da erst was kommen wenn sie die Bundesländer zusammensetzen und einen Weg finden. Dazu werden sicher auch Fachleute berufen, als Berater.
Verboten ja - Verfolgung noch nicht, mangels nationalen Umsetzungsbeschluss.