Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.02.2014, 22:23  
Lepi
 
Registriert seit: 19.11.2013
Ort: Helmstedt
Beiträge: 202
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 12 Danke in 9 Beiträgen
Standard

Hallo,

wenn der Senf den man dazu gibt richtig ist habe ich damit kein Problem. Ich habe den ganzen Artikel gelesen und (Kopfschüttelnd) die Antworten verfolgt. Manche Leute wollen die Wahrheit nicht erkennen und bleiben dann halt auf ihrem Nichtwissen sitzen, wäre nicht weiter schlimm wenn nicht andere (Fische) darunter leiden würden.

So, jetzt mal Tacheles:
Anlage 5 (1. bis 2.3) Gesamte Rechtsvorschrift für 2.
Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 25.02.2014 (stellt euch vor, so was wird auch modifiziert).
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist (2. Tierhaltungsverordnung)

Lest nach und staunt...

Noch was aus dem Netz:
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands hat Goldfischgläser auf die Negativliste von Produkten gesetzt, bei denen Zweifel an der Konformität zu § 2Tierschutzgesetz bestehen. Die Haltung von Fischen in einem solchen Glas wurde als Tierquälerei eingestuft.
In einem Goldfischglas ist eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich, wobei Haltung von Fischen in Goldfischgläsern weder in Deutschland noch in Österreich gesetzlich verboten ist.
Allerdings ergibt sich für Deutschland aus dem Gutachten Mindestanforderungen für die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) sowie eine Mindestaquariengröße von 54 Litern. Die Haltung von Fischen in einem Goldfischglas gilt als Tierquälerei.

Dem ist nichts hinzuzufügen, ansonsten halte ich es mit dem letzten Satz von P. und dem Text in der Signatur
Lepi ist offline   Mit Zitat antworten