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Alt 20.01.2015, 20:38  
Tobi_2201
 
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Zitat von Shar Beitrag anzeigen
Servus.


Du meinst das Einschreiben, wobei sich diese zusätzliche Option noch in Folgende unterteilt: "Einwurfeinschreiben", "Einschreiben" und "Einschreiben Eigenhändig".
Entgegen der Meinung vieler ist alleine dies (egal welche der Drei) kein ausreichender Beweis, daß die Kündigung beim Empfänger wirklich angekommen ist.
Ob ein Beweis überhaupt nötig wird, hängt vom Einfallsreichtum der Gegenpartei ab.

@Fischmama Delko: Wenn du zwei Zeugen hast, die du später auch wieder findest und die dann auch vor Gericht für dich aussagen, dann passt es.

Anbei, ich bin zwar nicht im entferntesten ein Bibel-Gläubiger und sehe in der Kirche auch einen maßgeblichen Machtfaktor mit allem Für und Wider, aber die Sekte "Zeugen Jehovas" mit denen gleichzusetzen, finde ich etwas unpassend.

Da hätte ich ja echt noch an Kirchenanhänger gedacht...aber dann Zeugen Jehovas, naja...
Ob Anhänger einer Sekte vor Gericht als seriös angesehen werden, ich weiß es nicht.

@Schimmel in der Wohnung: Damit ist absolut gar nicht zu Spaßen. Das ist hochgradig gesundheitsschädigend.

@Zeugen vor Gericht: Da hat Tobi schon recht. "Fremde" Zeugen sind tendenziell besser, wie Verwandte/nahe Verwandte.


Grüße ~Shar~
Hi, wieder was dazu gelernt, ich dachte immer sowas geht dann als Beweis, dass es angekommen ist. Zu dem Schimmel kann ich auch eine Geschichte erzählen. Mein Papa hat mal in einem Kotten (alter Bauernhof) gewohnt. Da hat er auch mal Schimmel entdeckt, weil seine Lebensgefährtin sehr anfällig für sowas ist, wurde ein Test gemacht. Der ergab, dass sie so schnell wie möglich umziehen sollten. Häufig unterschätzt man die Folgen, aber was da so in dem Gutachten stand am möglichen Erkrankungen war erschreckend. Gut das ihr jetzt raus könnt.
LG
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