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Alt 24.10.2015, 12:00  
Tümpelhofrat
 
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Standard Verbot und Pragmatik!


Liebe Hannah!

Naturschutz und Fischerei sind in Österreich Sache der Bundesländer, in Deutschland glaube ich ebenfalls und in der Schweiz ist teils der Gesamtstaat zuständig, teils ist es Kantonssache.

Ich nehme an, auch das Land Baden-Württemberg und seine Landesgesetzgebung und seine Verwaltung sind im virtuellen Raum vertreten!

Problemlösungsvorschlag eine pragmatischen Juristen mit Augenmaß: Verboten ist ja bekanntlich vieles, aber wo kein Kläger, dort kein Richter! Erwischenlassen ist natürlich verboten! In unseren beiden Ländern werden übrigens gerade laufend tausende Gesetze pro Tag mit dem Sanktus der Großkopferten gebrochen!

Moralisch? Wem schadest Du durch die Entnahme einer illegal ausgesetzten invasiven Schildkröte? Niemandem! Der Schildkröte nicht, der Umwelt nicht, den Parkbesuchern nicht, der Europäischen Union nicht, und nicht einmal dem Weltfrieden!

Glück auf! und Masel Tov!
Waidfraus Heil!
Erwin
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