Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.12.2015, 14:24  
Schneckinger
Moderator a.D.
 
Registriert seit: 08.10.2012
Ort: 86641 Rain
Beiträge: 5.128
Abgegebene Danke: 301
Erhielt: 1.478 Danke in 638 Beiträgen
Standard

Hi Dennis,

das Tierschutzgesetz erwähnt das Verfüttern lebender Wirbeltiere überhaupt nicht ausdrücklich.
Es wird allerdings in mehreren Verordnungen erwähnt und die laufende Rechtsprechung leitet ein derartiges Verbot auch aus den Anfangsparagraphen des Tierschutzgesetzes ab ( Sinngemäss: Keinem Tier dürfen unnötig Leiden oder Schmerzen zugefügt werden).

Ich werde Dir jetzt nicht die genauen Quellen zitieren. Wenn es Dich wirklich interessiert (und Du nicht nur eine sinnfreie Grundsatzdiskussion führen willst), recherchiere bitte selber.

Selbstverständlich ist die Verfütterung lebender Wirbeltiere in Ausnahmefällen erlaubt, wenn der betreffende Beutegreifer anders nicht ernährt werden kann. Siehe Dein Beispiel.
Selbst in solchen Fällen schränken allerdings verantwortungsvolle Halter die Lebendverfütterung so weit wie möglich ein.

Ein solcher Fall ist (bzw. war, da schon einige Jahre her) mir beispielsweise in der Reptilienabteilung des Münchner Tierparks bekannt. Dort wurden die Reptilien soweit möglich mit toten Futter(wirbel)tieren versorgt. Lebendtiere kamen nur in absolut notwendigem Umfang zum Einsatz. Z.B. wurde manchen Schlangen erst eine lebende Maus verfüttert und dann (wenn der Appetit der Schlange geweckt war) mit toten Tieren bis zur Sättigung weitergefüttert. In anderen Fällen wurden betäubte Tiere gefüttert. Bei einigen Reptilien reicht offensichtlich schon Körperwärme und Herzschlag aus um den Beutegreifreflex auszulösen. So kann es dann wenigstens vermieden werden Tiere bei vollem Bewußtsein zu verfüttern.

Tschüß,
Schneckinger

Danke: (1)
Schneckinger ist offline