Hallo DEUMB,
willkommen in diesem Thema - auch wenn Du meinen "Anfang" jetzt auf den zweiten Platz geschoben hast. Die Haftungsfrage ist durchaus spannend, und das von Dir zitierte Urteil des Amtsgerichts Mainz auch unter aquaristischen Gesichtspunkten gut haltbar: Denn was ist das für ein Aquarianer, der über längere Zeit nicht merkt, das sein Becken ausläuft? Der kann und soll den Schaden gefälligst selbst bezahlen!
Herzliche Grüße!
Algerich
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