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Alt 29.08.2017, 18:06  
Birka
 
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Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Das Urteil dürfte wohl richtig sein und wurde vom Oberlandesgericht München auch bestätigt.Ob damit der hier im Forum immer wieder geführte Disput, ob man Beratung durch den Aquaristik-Fachverkäufer erwarten kann oder sich selber informieren muss, befriedet werden kann, ist zweifelhaft.
@Algerich, hallo
der Bambus wurde doch im Gartenfachmarkt gekauft - nicht in der Aquaristikabteilung

Und dort muß man ja tatsächlich nicht sachverständig beraten, ob die Bambusstangen für ein Aquarienbecken geeignet sind.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Geschädigte danach auch garnicht gefragt hat.
Warum ich das vermute :

Der Verkäufer hätte dann wohl zutreffend geantwortet, dass er dazu keine Aussage treffen kann.
Vielleicht sogar, dass er das Risiko nicht eingehen würde, weil man einfach nicht weiß, ob und mit was der Bambus behandelt worde.

Etwas sehr verwundert mich allerdings die "Sorglosigkeit " des Bambuskäufers - es liegt
a.
auf der Hand, dass Bambus behandelt ist ( Schimmelvermeidung, Haltbarmachung )
b.
als einigermaßen erfahrener Aquarianer tut man eben nur speziell als aquariengeeignet angebotene Sachen in sein Becken .


Das Urteil finde ich vollkommen korrekt.
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