Hi Erwin,
aufgrund der bekannten Eu-Verordnung ist die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea (und nur dieser) weiterhin verboten. Eine Verordnung/Gesetz/Vorschrift... die die Haltung und Nachzucht OHNE WEITERGABE AN ANDERE verbieten konnte ich bisher nirgends finden.
Leider habe ich bisher auf Mails zu diesem Thema an
-Landratsamt
-Veterinäramt
unseres Landkreises
bisher noch nicht einmal eine Antwort bekommen. Im Neuen Jahr gehen dann Mails an die Regierung von Schwaben (Bezirk) und an das bayrische Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium raus.
Bin gespannt, was sich da tut.
Bis dahin gilt für mich:
Weitergabe absolut tabu. Haltung und Vermehrung vorandener Bestände in Ordnung.
Tschüß,
Schneckinger
|