Hallo Sonne.
Und nun noch mein Senf.
Nur schriftliche Aufträge sind wirklich bindend. Gegenzeichnen lassen und dann gibt es nur rechts und links nach Rücksprache und wiederum schriftlicher Auftragserweiterung.
Wenn er sich darauf nicht einläßt, dann hat er eben gelitten. So laufen Geschäfte nun mal.
Gruß Balu
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