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Alt 03.06.2018, 19:00  
Otocinclus2
 
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Standard Baumarkt verklagt: Red Oskar zu gefräßig

Da wollte wohl jemand mal wieder Kohle abgreifen!


Wer meine Posts vom heutigen Tag mitverfolgt haben sollte, hat vielleicht bemerkt, dass ich mal wieder in alten OAM-Ausgaben rumgeschmökert habe. Das mache ich ab und zu ganz gern, zumal dann der ein oder andere Artikel in den Fokus gerät, den man vorher nicht beachtet hat. So auch diesmal.




Es hält sich ja ziemlich hartnäckig das Gerücht, dass Aquarianer ein eigenwilliges Völkchen sind - oder es zumindest sein können. Das durfte auch der Richter Marquard am Amtsgericht Worms feststellen.


Ein Wormser Aquarianer hatte in einem Baumarkt (welcher genau, wird nicht mitgeteilt, ist aber auch nebensächlich) einen Pfauenaugenbuntbarsch (Astronotus ocellatus) in der Farbvariante "Red Oskar" erworben.
Offenbar hat sich unser namentlich nicht genannte (wohl auch besser für ihn ) Hobby-Genosse nicht vorher informiert und es vor allem sträflicherweise unterlassen, sich hier bei uns Rat einzuholen. Auch soll (so jedenfalls seine Behauptung) im Baumarkt anlässlich des Kaufs keine ausreichende Beratung erfolgt sein. Jedenfalls kam es so, wie es wohl kommen musste:


Oskar erwies sich - was seine Ernährung betraf - als Selbstversorger, und dezimierte den Besatz seines neuen Domizils.
Dabei soll er einen ausgesprochen gesunden Appetit gehabt haben. Er soll nämlich fast den gesamten Bestand an Welsen, Mollys und Schwertträgern gefressen haben. Insgesamt sollen es 30 bis 50 Fische gewesen sein (schon bezeichnend, dass unser Protagonist nur eine derart vage Kenntnis von seinem Fischbestand hatte).


Ursache des ganzen Dramas: Natürlich!
Er ist schlecht beraten worden! Der Verkäufer hat ihn nicht ausreichend über die Gefräßigkeit von Oskar aufgeklärt!
Der Schaden soll 480,00 € betragen haben...



Als Zeugen für alles bot unser Held seinen Mitbewohner (zu näheren persönlichen Beziehungen wird nichts mitgeteilt - was aber angesichts der liberalen Rechtslage auch entbehrlich ist) auf.


Am 16.02.2007 fand beim AG Worms die mündliche Verhandlung statt. Der Zeuge wurde vernommen. Der Richter Marquard hat dem Zeugen aber wohl seine Unbefangenheit nicht so ganz abgekauft. An dem auch in diesem Forum bisweilen recht beliebten "Händler-Bashing" mochte er sich wohl auch nicht beteiligen. Jedenfalls wies er die Klage ab.


Ist alles hier (Seite 25) nachzulesen:
http://www.oammagazin.de/index.php/c...-2007?Itemid=0


Kurze Anmerkung am Rande (natürlich ganz ohne Häme ):
Diejenigen, die sich carnivore Fische zulegen, die eindeutig den Raptoren zuzuordnen sind, verfahren wohl in der Regel so, dass sie erst den (oder die) Fisch(e) erwerben - und dann das passende Lebendfutter in ausreichender Menge. Unser Held hat es umgekehrt gemacht. Und sich dann gewundert, dass es so gut funktioniert hat!




Gruß
Otocinclus2

Danke: (2)
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