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Alt 30.06.2018, 16:39  
Otocinclus2
 
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Ui, ui, ui...
Diese Entscheidung birgt (von den Richtern wohl gar nicht mal bemerkt) gewaltigen Sprengstoff!



Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Auch insoweit hat das Sozialgericht zutreffend gewürdigt, dass das Zusammenleben der Partner alle Merkmale einer gemeinsamen Haushaltsführung aufweist. Im Beschwerdeverfahren ist deutlich geworden, dass der Antragsteller, der - anders als Frau D - Kenntnisse von Aquaristik hat, sich um die Aquarien, die sich im Untergeschoss befinden, kümmert...

Wie ist nun dieses "sich kümmern" zu verstehen?

Bei extrem weiter Auslegung dieser reinen Bewertungsfrage könnte ja vielleicht schon ein gut gemeinter Ratschlag ausreichen, um ein "sich kümmern" zu bejahen, um dann im nächsten Schritt eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen.


Anders formuliert: Wenn man hier einem Ratsuchenden, der (nach außen nicht unbedingt erkennbar) von Harz IV sein Leben fristet, eine mehr oder weniger brauchbare Antwort gibt - gerät man dann schwuppdiwupp mit ihm in eine Bedarfsgemeinschaft, mit der herrlichen Folge, für ihn mit aufkommen zu müssen?
Mich würde jedenfalls nicht wundern, wenn die zuständigen Behörden bei Realisierung derartiger Einsparungspotentiale begeistert auf eine solche Auslegung zugreifen.


Schon erstaunlich, dass man evtl. beim Ausleben eines vermeintlich harmlosen Hobbys derart unerwarteten Haftungsrisiken ausgesetzt sein kann.


Ich werde das jedenfalls für mich zum Anlass nehmen müssen, mir einmal ernsthaft zu überlegen, ob es für mich nicht schon aus rein pekuniären Gründen besser sein könnte, hier zu verstummen.
(Was ja möglicherweise nicht nur auf Bedauern stoßen würde )



Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Die betroffenen Fische sind im Verfahren nicht gehört worden.

Na ja, das ist ja leider nicht ganz untypisch für die deutsche Justiz.
Die Hauptleidtragenden werden geflissentlich ignoriert.




Gruß
Otocinclus2
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