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Alt 03.03.2019, 18:24  
Gast1
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Zitat von carpenoctemtom Beitrag anzeigen
Die Frage ist eher, ob man Kaulbarsche überhaupt privat halten darf, da sie in Europa heimisch sind.
Moin Tom, dazu habe ich hier das gefunden:
"kleiner Raubfisch, gut zur Dezimierung von unerwünschter Fischbrut geeignet. Darf nicht in öffentliche Gewässer ausgesetzt werden, da nicht einheimisch." Auf einer anderen Seite heißt es aber "Seine Verbreitung erstreckt sich von Mitteleuropa und Nordeuropa bis nach Sibirien." Und nach meiner Kenntnis liegt Deutschland in Mitteleuropa....

Das die Haltung des Kaulbarsches/ Gymnocephalus cernua verboten ist, wäre mir neu - schließlich kann man ihn ja in Deutschland als Lebendfisch kaufen. Was hingegen verboten ist, ist die "Entnahme von Wildtieren ohne vernünftigen Grund". Was die Fütterung mit lebenden WIRBELTIEREN angeht ist diese nach dem Tierschutzgesetz verboten, außer eine andere Ernährung des zu fütternden Tieres ist nicht möglich - soweit die Theorie.

In der Praxis ist es aber zum Teil so, dass überzählige Jungfische, die nicht zu vermitteln sind/ wären, als Futterfische verwendet werden. Zumindest habe ich es hier und da gehört.

Laut Fischlexikon ernährt ein G. cernua wie folgt: "Zuckmücklarven, Kugelmuscheln, Würmern, Flohkrebsen (Amphipoda) sowie von Fischlaich".

Ansonsten stimme ich Tom zu: "
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Zitat von carpenoctemtom Beitrag anzeigen
Daher würde ich sagen, es gibt Fragen die man nicht stellen sollte....

Geändert von Gast1 (03.03.2019 um 18:38 Uhr)
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