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Alt 18.03.2018, 16:52   #11
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Wusste ich doch, Hannes Du kannst das einfach besser als ich
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Alt 18.03.2018, 16:59   #12
dumdi65
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Super erklärt Hannes. So versteht das jeder

Gruß

Danke: (1)
dumdi65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2018, 18:33   #13
Bauzielina
 
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Vielen Dank für eure Mühen!

Ja genau, laut Unterlagen hat das Gebäude schwimmenden estrich und Stahlbeton decken.
Das man es mit durchaus mehr belasten können müsste habe ich mir schon gedacht, gut das nochmal von anderer Seite zu hören. Da macht es vielelicht doch nochmal Sinn sich zu überlegen ob ich das Geld irgendwie zusammenbekommen könnte.
Ja also das Becken würde auf dem Schrank nochmal auf einer Styropor Unterlage stehen. Hatte gehofft das würde reichen?!

Ich Versuche dann wohl weiterhin irgendwie einen Statiker zu finden der für meine Verhältnisse bezahlbar ist. Das zu lesen hat mir zumindest wieder etwas Mut gemacht
Aber eine Frage noch ist es denn deiner Erfahrung nach normal, dass die statiker fur diese Art Auftrag
die gesamten Grundrisse der Geschosse
( vom Dachboden über Dachgeschosse, Etagen, Kellergeschoss ), mindestens einen Gebäude-Schnitt, den Grundriss meiner Wohnung 2-fach,
Sämtliche Baustoffe, Deckenaufbau ( Holz / Stahlbeton ) etc.
Das Gebäude-Alter
Und die Größe des Aquariums ( Länge / Breite / Höhe ).
Und Die Nutzung des Gebäudes
( nur Wohnungen oder gemischte Nutzung ( Wohnen + Gewerbe).

Benötigen? Und das alles in Original kopien also nix abfotografiertes ?
Denn das ganze umfasst c.a 250 Seiten plus c.a 12 Großformatige Pläne, die wenn überhaupt von meinem Vermieter selbst für mich kopiert werden würden und dafür will er Mal eben 360€ haben ...

Denn als ich mit einem anderen Statiker wiederum sprach meinte der, solche Unterlagen nützen ihm überhaupt nicht , er müsse sich lediglich das Gebäude anschauen o.O

Ich bin verwirrt

Nochmal vielen Dank für eure antworten, wirklich! Danke !
Bauzielina ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2018, 10:58   #14
radlhans
 
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Hallo,

ich möchte jetzt nicht weiter verwirren, aber an dieser Stelle verweise ich gerne auf diesen Link, wo schön erläutert wird, welche Unterlagen die Last am besten verteilen, so dass die Punktlasten reduziert werden.

Grüße,
Gerd

Danke: (2)

Geändert von radlhans (19.03.2018 um 11:04 Uhr)
radlhans ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2018, 15:22   #15
momo0
 
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Hallo nochmal, mich interessiert das Thema auch. Wenn die Antwort auf meine Frage hier schon stand, verzeiht mir bitte, dann habe ich es nicht geschnallt aber ich würde gerne konkret wissen:

Wieviel kg/m2 darf man ohne Abklärung in ner "normalen" Mietwohnung aufstellen.
Ich möchte nicht wissen was der Boden aushält sondern lediglich ab welchem Gewicht wäre man verpflichtet gewesen sich zB. nen Statiker zu holen.

Mir geht es da eher um die Versicherung, sollte wirklich etwas passieren. Gibt es vom Gesetz her nen Wert wo man sagt, ab xy kg/m2 ist von "normaler" Nutzung des Bodens nicht mehr zu sprechen. Hier wäre der Mieter in der Verantwortung gewesen sich näher zu informieren/fachliche Hilfe zu holen.
momo0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2018, 10:44   #16
Archilleos
 
Registriert seit: 29.07.2017
Beiträge: 193
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Ich bin vor ein paar Monaten vor mehr oder weniger der selben Situation gestanden.
Ich wollte auch ein 450er Becken aufstellen... der Plan ist dann an der Statik gescheitert. Es wurde an einer anderen Stelle dann ein 650er draus

Aber man kann eigentlich nur sagen - ohne statischen Nachweis bist du der Doofe. Es ist absolut davon abzuraten, ohne ein Gutachten ein Becken in der Größe aufzustellen.

Die Traglast alleine ist absolut nicht aussagekräftig, da die Krafteinwirkung von der Positionierung der tragenden Elemente abhängig sind.
Das Becken sollte von einer Außenwand nach innen in den Raum stehen in Richtung einer weiteren tragenden Wand.
Bei mir ist es dann daran gescheitert, dass kein Trennwandzuschlag vorgesehen war und damit keine Traglastreserven vorhanden war...

"Mein" Statiker hat von mir eigentlich nur 2 Dinge gekriegt: Einen Grundriss, in dem ich ihm die Wunschposition des Aquariums eingezeichnet hatte und die Bestandsstatik.
Der Grundriss sollte kein Problem sein, der kostet auch keine 360€
Die Bestandsstatik war da schon etwas schwieriger. Weder Verwaltung noch Wohnungsvorbesitzer hatten die... Der Architekt des Hauses (1990) hatte auch keine Unterlagen mehr. Die Lösung des Rätsels war das Stadtarchiv - dort angefragt haben die ein wenig geforscht, die in ihren Unterlagen gefunden, gescannt und mir zugemailt zum supertarif von 0€

Anhand der Bestandsstatik, wo wirklich alles drinsteht, konnte der Statiker mir dann ziemlich sicher (natürlich lassen die sich immer eine Hintertür offen, aber damit hast du deine Sorgfaltspflicht definitiv erfüllt) sagen, dass das AQ an dieser Stelle nicht stehen dürfeund ich hab umdisponiert.

Gesamtaufwand: Einiges an Recherche und Gerenne und ~ 250€ pro Gutachten (hab ja 2 gebraucht). Dafür hab ich es jetzt schwarz auf weiß, das alles gut ist und keine Schäden zu erwarten sind. Und selbst wenn doch kann ich meiner Versicherung über beweisen, das ich nicht fahrlässig gehandelt habe.


Dir wird das Becken nicht durch die Decke brechen, aber die Bausubstanz wird potentiell Schaden nehmen. Ob du dann im Recht bist oder nicht, es wird einen Rechtsstreit mit dem Mieter geben, falls da was passiert.... Ein Statiker kann das schonmal verhindern, weil er dir sagen kann, ob das passieren kann oder nicht... Und wenn doch, dann bist du mit einem Gutachten in der wesentlich besseren Position.

Geändert von Archilleos (22.03.2018 um 10:49 Uhr)
Archilleos ist offline   Mit Zitat antworten
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