05.12.2015, 18:31 | #151 | ||
Moderator a.D.
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Hi Andrea,
ja das siehst Du richtig. Das gesamte deutsche Tierschutzgesetz und damit auch diese Verfütterungsdiskussion betrifft nur WIRBELtiere. Gegen dein WIRBELLOSES Lebendfutter spricht also nichts ;-) Tschüß, Schneckinger
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05.12.2015, 18:46 | #152 |
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Hi Andrea,
oben bei Danis Zitat vom Tierschutzbund steht ja eindeutig "Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen" das betrifft dann natürlich eindeutig auch alle lebenden Wirbellosen (oder gibt's hier Biologen die behaupten Würmer, Insekten, Kleinkrebse und Co sind keine Tiere) @Schneckinger: wenn Wirbeltiere gesetztlich bevorzugt werden verstößt das Tierschutzgesetz aber eindeutig gegen das Antidiskriminierungsgesetzt MfG Frank Geändert von Champsochromis (05.12.2015 um 19:00 Uhr) |
05.12.2015, 19:00 | #153 |
Moderator a.D.
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Hi Frank,
bei diesem Zitat bezieht sich aber der Tierschutzbund zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das deutsche Tierschutzgesetz. Und dieses bezieht sich nun mal ausschließlich auf Wirbeltiere. Wenn Du einen lebenden Regenwurm im Herbarium presst oder einer lebenden Fliege die Flügel aussreisst, macht Dich das in meinen Augen zwar hochgradig unsympathisch Strafrechtlich relevant ist es nicht. Es sei denn Du beschäftigst Dich mit Tieren die unter Artenschutz stehen. Wenn Du eine lebende Auster isst, ist das zwar nicht jedermans Sache (ich mag es nicht), rein rechtlich/juristisch spricht nichts dagegen. Wenn Du dagegen einen Fisch lebend verspeist (in unseren Breiten ja eher unüblich) machst Du Dich strafbar. Einen riesigen Hummer darfst Du lebend in den Kochtopf schmeissen. Einen Fisch dagegen nicht. Regenwurm, Schnecke oder Muschel dürfen lebend als Köder an den Angelhaken. Fische nicht. Nachbars Lumpi (der die ganze Nacht kläfft) auch nicht .... Tschüß, Schneckinger Geändert von Schneckinger (05.12.2015 um 19:03 Uhr) |
05.12.2015, 19:32 | #154 |
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Vielen Dank für die Aufklärung.
Versuche das Thema LeFu immer etwas zu verdrängen, da ich leider Gottes zu den Menschen gehöre die selbst gegenüber nem Wasserfloh Empathie empfinden... Aber ich möchte meinen Fischen das Leben so naturgetreu wie möglich gestalten - von daher, Augen zu und durch. Zumindest mach ich mich nicht strafbar |
05.12.2015, 19:46 | #155 |
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Hi Schneckinger
ich lese in Paragraf 1 meiner "hessischen" Ausgabe des Tierschutzgesetzes nur "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigem Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" da steht kein einziges Wort das das Tierschutzgesetz nur für die Wirbeltiere gültig ist. (weiter unten sind bei den Hinweisen zu Tierversuchen auch Kopffüßler (Kraken, Tintenfische) aufgeführt die nun wirklich keine Wirbeltiere sind) Die ersten Erwähnungen hauptsächlich zu Wirbeltieren steht ab Paragraf 4 "Töten von Tieren" Geändert von Champsochromis (05.12.2015 um 20:06 Uhr) |
05.12.2015, 22:57 | #156 | |
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Hallo,
Zitat:
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06.12.2015, 01:29 | #157 |
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Hallo ,und guten Abend ...verabschiede mich jetzt hier ....wer will,den kann ich die friedliche Koexistenz, aller Tiere ,in einem Video ,dem ich ihm persönlich zusende ,zeigen ..danach kann jeder entscheiden ,ob er mir den Tierschutz oder Greenpace vorbeischickt ...schönen Tag noch ..Gruß Rolf ..
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06.12.2015, 01:54 | #158 | |||
Gast
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Zitat:
Das Lebendverfüttert stellt eine Tötung dar, auch wenn das Haustier im Grunde die Arbeit übernimmt. Hier ist dieses Haustier aber als Werkzeug zu sehen. Ich gehe ja auch nicht her und schneide einem Lamm die Kehle auf um anschließend anzugeben, nicht ich wäre es gewesen, sondern die Klinge. Lebendverfütterung stellt ein vermeidbares Leid dar. Und hier geht es explizit um Wirbeltiere. Auch wenn unter Abs 1 das Tier allgemein aufgeführt ist. Es gibt abseits vom eigentlichen Gesetzestext noch einges mehr dazu. Man muss es nur auch suchen wollen.
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06.12.2015, 01:56 | #159 |
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Werd mich trotzdem ,weiterhin,als "stiller Leser " hier aufhalten ....besonders um zu sehen ,was für sogenannte Moderatoren einen Unsinn hier verbreiten ...Cu Rolf ...
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06.12.2015, 02:08 | #160 | |
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Hallo,
Zitat:
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