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Alt 05.12.2015, 00:29   #1
jope06
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EDIT DARKPANTHER
Auslöser dieses Themas war dieses Thema http://www.zierfischforum.info/allge...iskussion.html
Ab Beitrag 132 wurde eine Tierschutzdiskussion entfacht zur Verfütterung von Lebendfutter (wirbeltieren).
Damit das eigentliche Thema damit nicht belastet wird, habe ich es abgetrennt.


Hi,

Zitat:
Zitat von Schneckinger
Wenn ich dieses Becken + Halter in Natura vor mir hätte, würde ich ein sehr intensives 4 Augengespräch führen. Könnte durchaus auch etwas lauter werden :-( Wenn das auch keinen Erfolg hätte, würde ich definitiv eine Anzeige stellen. Der hier stolz präsentierte Besatz ist in meinen Augen strafrechtlich relevant (Tierschutzgesetz)
Dann müsste bezüglich einiger Beratungen hier auch Anzeige erstattet werden.
z.B. bezüglich des Einsatzes von Fressfeinden zur Regulierung unerwünschten Guppynachwuchses

jo

Geändert von DarkPanther (06.12.2015 um 20:57 Uhr)
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Alt 05.12.2015, 00:35   #2
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

gegen welchen strafrechtlich relevanten § des TschG soll denn dann ein Verstoß vorliegen? Gilt das auch für die Elterntiere der Guppys?
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Alt 05.12.2015, 01:07   #3
jope06
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Hallo Dennis,

und wie sieht es mit der Lebendverfütterung von Guppys an andere Fische aus?
Oder wie sind die Regelungen bezüglich der Verfütterung nestjunger Mäuse oder Küken?

gruß jo
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Alt 05.12.2015, 01:17   #4
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

wieso sollte das verboten sein? Der erforderliche vernünftige Grund wird durch die Forderung, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen (zu) ernähren, (zu) pflegen und verhaltensgerecht unter(zu)bringen, geliefert. Dazu gehört bei Wildtieren - wozu die meisten Aquarienfische zählen - auch das enviromental enrichtment.

Ansonsten dürfte man auch keine Wasserflöhe und andere Wirbellose lebend verfüttern, weil die gleichen rechtlichen Grundlagen (erforderlicher vernünftiger Grund) gelten.
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Alt 05.12.2015, 01:34   #5
jope06
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Hallo Dennis,

vielleicht gibt es im Gesetz einen Unterschied zwischen Wirbeltieren und Wirbellosen?
Könntest du bitte so nett sein und die Anwendungsbereiche des Gesetzes dem Publikum vorzustellen.
Vielleicht wird dann klar, warum im Zoo die Erdmännchen tote Küken bekommen, eine Schlange tote Fische aber lebende Wasserflöhe verfüttert werden können.


gruß jo
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Alt 05.12.2015, 01:43   #6
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

das liegt aber nicht daran, das lebende Wirbeltiere nicht verfüttert werden dürfen. Außerdem wird im selben Becken aufkommender Guppynachwuchs nicht an andere Aquarienfische verfüttert, sondern gefressen.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass Wirbeltiere durch spezifische Rechtsnormen explizit geschützt sind.

Du hast allerdings noch nicht dargelegt, wieso lebende Wirbeltiere nicht verfüttert dürfen bzw. wieso das grundsätzlich tierschutzwidrig sein sollte.
Dennis Furmanek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2015, 02:22   #7
NebelGeîst
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Ohne die Diskussion in den letzten 11 Seiten verfolgt zu haben, doch, Wirbellose dürfen lebend verfüttert werden, Wirbeltiere im Regelfall nicht.
Wenn es nicht zwingend notwendig ist, lebende Wirbeltiere zu füttern (was seltenst der Fall ist), stellt eine Lebendfütterung ein vermeidbares Leid laut Abs 3 TierSchG dar und ist damit verboten. Begründete Ausnahmefälle sind möglich, dass man seine Tiere nicht an Frostfutter gewöhnen mag, ist da aber keine Begründung, selbst das Heranziehen der artgerechten Haltung ist eher heikel, darum wird auch in zoologischen Gärten und Naturkundemuseen im Regelfall auf Lebendverfütterung von Wirbeltieren verzichtet, sofern es zur Lebenderhaltung der Schützlinge nicht zwingend nötig ist (bei Jungtieren, bei Krankheiten,...).
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Alt 05.12.2015, 07:20   #8
Rinkikäfer
 
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Hallo,

es ist doch ein wesentlicher Unterschied, ob in einem Gesellschaftsbecken ab und zu mal Jungtiere bald nach der "Geburt" gefressen werden oder ob manche der Schützlinge im Aquarium ihr Dasein in permanentem Stress fristen müssen.

LG
Annette

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Alt 05.12.2015, 13:09   #9
Dennis Furmanek
 
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Hallo,

Zitat:
Wenn es nicht zwingend notwendig ist, lebende Wirbeltiere zu füttern (was seltenst der Fall ist), stellt eine Lebendfütterung ein vermeidbares Leid laut Abs 3 TierSchG dar [...]
Darf da mal um eine exakte Zitation der betreffenden Passage bitten. Absatz 3 welchen Paragraphen?
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Alt 05.12.2015, 13:49   #10
Schneckinger
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Mahlzeit,

Leute, führt doch jetzt nicht wieder akademische Diskussionen, die mit denm aktuellen Fall kaum noch etwas zu tun haben.

Tierschutzrelevant ist hier weniger das Gefressen werden von Fischen. Es ist ziemlich artgerecht, dass Raubfische andere Fische fressen und gefressen werden. Das ist grundsätzlich auch unabhängig von der betroffenen Fischzahl.
Trotzdem ist selbstverständlich das gezielte Verfüttern lebender Wirbeltiere nach geltender Rechtsprechung verboten.

Viel problematischer -den Tierschutz betreffend- ist hier eine
völlig vogelwilde Zusammenstellung von zig Arten aus drei Wirbeltierklassen (Fische, Amphibien, Reptilien) + eine unbekannte Anzahl von wirbellosen Arten.

Auf derart engem Raum ist es schlicht unmöglich allen diesen Arten auch nur halbwegs gerecht zu werden. Einige der schlimmeren Knackpunkte habe ich ja schon (mehrfach) erwähnt.

Ausserdem dürften es hier auch schon deutlich mehr Todesfälle gegeben haben,als die bisher eingestandenen. Weitere werden folgen. Gerade bei größeren Fischen, noch mehr bei Amphbien und erst recht bei Reptilien sagt ein Überleben der Tiere über einige Monate noch überhaupt nichts über ihr Wohlbefinden aus. Speziell (selbst relativ junge) Schildkröten können über Monate hinweg verhungern. Bei Mangel/Fehlernährung kann dieser Prozeß noch länger dauern. Da sterben die Tiere dann nach 1-2 Jahren aus "unerklärlichen" Gründen.

@Siggi
Deine Absicht in allen Ehren, aber diese Aussagen stimmen so nicht.

1.
Man kann Diskus durchaus langjährig und artgerecht in einem Gesellschaftsbecken halten. Dann müssen aber Beckenabmessungen (wäre hier ja gegeben) und Vergesellschaftspartner wasserwertemässig und verhaltensmässig zusammenpassen. Und das ist hier ja leider absolut nicht der Fall. In dem Becken schwimmen/hüpfen/kriechen Tierarten die nach
Temperatur-, Wasserhärte-, Ph-Wert-, Licht- Futter- Ansprüchen absolut nicht zusammenpassen.

2.
Es ist durchaus möglich auch Fische von verschiedenen Kontinenten unter artgerechten Bedingungen für alle beteiligten zu halten. Viele Aquarianer (auch ich9 versuchen das eher zu vermeiden. Aber das ist eher Geschmackssache als eine Notwendigkeit ;-)

Tschüß,
Schneckinger
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