05.12.2015, 13:40 | #11 | |
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Hallo,
Zitat:
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05.12.2015, 13:55 | #12 | |
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Hallo,
da wäre z. B. die folgende Passage aus dem Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien des BMLV: Zitat:
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05.12.2015, 14:24 | #13 |
Moderator a.D.
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Hi Dennis,
das Tierschutzgesetz erwähnt das Verfüttern lebender Wirbeltiere überhaupt nicht ausdrücklich. Es wird allerdings in mehreren Verordnungen erwähnt und die laufende Rechtsprechung leitet ein derartiges Verbot auch aus den Anfangsparagraphen des Tierschutzgesetzes ab ( Sinngemäss: Keinem Tier dürfen unnötig Leiden oder Schmerzen zugefügt werden). Ich werde Dir jetzt nicht die genauen Quellen zitieren. Wenn es Dich wirklich interessiert (und Du nicht nur eine sinnfreie Grundsatzdiskussion führen willst), recherchiere bitte selber. Selbstverständlich ist die Verfütterung lebender Wirbeltiere in Ausnahmefällen erlaubt, wenn der betreffende Beutegreifer anders nicht ernährt werden kann. Siehe Dein Beispiel. Selbst in solchen Fällen schränken allerdings verantwortungsvolle Halter die Lebendverfütterung so weit wie möglich ein. Ein solcher Fall ist (bzw. war, da schon einige Jahre her) mir beispielsweise in der Reptilienabteilung des Münchner Tierparks bekannt. Dort wurden die Reptilien soweit möglich mit toten Futter(wirbel)tieren versorgt. Lebendtiere kamen nur in absolut notwendigem Umfang zum Einsatz. Z.B. wurde manchen Schlangen erst eine lebende Maus verfüttert und dann (wenn der Appetit der Schlange geweckt war) mit toten Tieren bis zur Sättigung weitergefüttert. In anderen Fällen wurden betäubte Tiere gefüttert. Bei einigen Reptilien reicht offensichtlich schon Körperwärme und Herzschlag aus um den Beutegreifreflex auszulösen. So kann es dann wenigstens vermieden werden Tiere bei vollem Bewußtsein zu verfüttern. Tschüß, Schneckinger |
05.12.2015, 14:48 | #14 | |
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Hallo,
Zitat:
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05.12.2015, 15:51 | #15 |
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Hi Dennis,
wie wäre es denn, wenn du zu deiner Fragestellung (Verfütterung von lebenden Wirbeltieren erlaubt oder nicht) ein eigenes Thema auf machst? Denn das hat ja nichts mit diesem Thema hier zu tun und lenkt nur ab. Vielleicht kriegst du dann ja deine gewünschten Belege. |
05.12.2015, 16:11 | #16 |
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Hallo,
das sagt der deutsche Tierschutzbund e.V. dazu: Die Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen, da hierfür in der Regel kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 TierSchG vorliegt. In speziellen Ausnahmefällen kann die Verfütterung lebender Tiere allerdings zu deren artgemäßer Haltung objektiv gerechtfertigt sein. Als Rechtfertigung kann § 2 TierSchG herangezogen werden. Demnach muss Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ (§ 2 TierschG, Satz 1). Ist eine artgerechte Ernährung des Tieres aus biologischen Gründen nur durch die Abgabe von Lebendfutter möglich, so kann dies einen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 TierSchG darstellen. Fakt ist, dass es zwar keinen direkten Paragraphen gibt, der die Lebendfütterung verbietet, aber laut §1 gilt "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Und wenn du ohne zwingenden Grund ein Tier lebendig verfütterst, verstößt du gegen dieses Gesetz. Wirst du dafür angezeigt, liegt es im Ermessen des Gerichts, ob du wegen Tierquälerei verurteilt wirst oder nicht. Zusätzlich sagt §3 "es ist verboten ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern" |
05.12.2015, 17:04 | #17 | |
Gast
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Hi Dennis,
so ist die Lesart Zitat:
gruß jo |
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05.12.2015, 17:21 | #18 |
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Hallo!
Nun habt ihr es geschafft mit der Diskussion zum Lebendfutter vollkommene Verwirrung in meinen Kopf anzurichten. Es geht doch hier nur um Wirbeltiere als LeFu??? Blicke da grade nicht mehr durch, füttere mehrmals wöchentlich, Mülas, Daphnien und co. obwohl es auch ohne ginge, da meine Fische auch an Frostfutter gehen - finde es nur schöner für die Fische wenn sie ihrem natürlichen Instinkten folgen können und "auf Jagd gehen". Ist nun aber nichts schlimmes??? Geht nur um eine Einschränkung im Bereich von Wirbeltieren als LeFu??? Bin gerade echt verwirrt. |
05.12.2015, 18:31 | #19 |
Moderator a.D.
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Hi Andrea,
ja das siehst Du richtig. Das gesamte deutsche Tierschutzgesetz und damit auch diese Verfütterungsdiskussion betrifft nur WIRBELtiere. Gegen dein WIRBELLOSES Lebendfutter spricht also nichts ;-) Tschüß, Schneckinger |
05.12.2015, 18:46 | #20 |
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Hi Andrea,
oben bei Danis Zitat vom Tierschutzbund steht ja eindeutig "Lebendverfütterung von Tieren ist grundsätzlich abzulehnen" das betrifft dann natürlich eindeutig auch alle lebenden Wirbellosen (oder gibt's hier Biologen die behaupten Würmer, Insekten, Kleinkrebse und Co sind keine Tiere) @Schneckinger: wenn Wirbeltiere gesetztlich bevorzugt werden verstößt das Tierschutzgesetz aber eindeutig gegen das Antidiskriminierungsgesetzt MfG Frank |