12.06.2016, 23:24 | #11 | ||
Gast
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Hallo,
Zitat:
Konkret mein Kubikmeterpreis 1,59€ dazu eine monatliche Grundgebühr von 9,81€ macht für meine Menge weitere 2,50€ Damit kostet mich der Liter bereits 0,4 Cent Bei Schneckingers Milchmädchenrechnung unberücksichtigt der Abwasserpreis sind bei mir 3,15€ der Kubikmeter Damit stehe ich effektiv bereits bei über 0,7 Cent pro Liter Ich bitte Schneckinger darum, keine schöngefärbten Zahlen anzugeben. Weiter Zitat:
Schneckinger guck die Regelungen der einzelnen Länder mal durch. Welches Binnenland außer Bayern hat Fischnährtiere nicht explizit im Fischereigesetz? Nochmal im Klartext: Man kann nicht etwas empfehlen, was in zahlreichen Bundesländern nicht gesetzeskonform ist. Und würde dein Betreiber sagen wir mal ca. 200 Aquarianern aus dem Einzugsgebiet den Zutritt auf sein Betriebsgelände erlauben? gruß jo Geändert von jope06 (12.06.2016 um 23:32 Uhr) |
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12.06.2016, 23:37 | #12 |
Moderator a.D.
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Guten Abend Jo,
auch bei einem Literpreis von ÜBER 0,7Cent pro Liter kostet ein 50l Wasserwechsel nur gut 35Cent. Also ebenfalls lächerlich wenig. Ich bin ja wirklich ein geduldiger Mensch. Aber bitte müll hier nicht einen weiteren Thread mit sinnlosen Motzbeiträgen voll. Ansonsten werde ich demnächst solchen sinnfreien Ballast ohne weitere Ankündigung zügig löschen. Du solltest Dir vielleicht Birkas Kommentar zu Deinem ersten Post in diesem Thread noch einmal durchlesen ;-) Zum Tümpelthema: Die Fischereibestimmungen sind selbstverständlich Ländersache. Und da muß sich halt jeder Aquarianer vor Ort informieren welche gesetzliche Bestimmungen ihn betreffen, wenn er tümpeln geht. In Niedersachsen beispielsweise war "tümpeln" bis vor einigen Jahren ausdrücklich erlaubt, soweit es nicht gewerblich betrieben wurde oder geschützte Tierarten betraf. Aktuell mag es Änderungen gegeben haben. Für einige andere Bundesländer hat sich hier: http://www.tuempeln.de/futter/rechtslage.html jemand die Mühe gemacht, die Rechtslage zu recherchieren. Dies betrifft aber immer nur fischereirechtlich relevante (verpachtete, befischte) Gewässer. Temporäre Wasseransammlungen (naturgemäß ohne Fischbesatz) wie Kleinsttümpel und Pfützen (die für den Aquarianer besonders interessant sind) sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen. Insgesamt dürfte es in allen Bundesländern mögich sein gesetzeskonform und dennoch ertragreich zu tümpeln! Gute Nacht, Schneckinger Geändert von Schneckinger (12.06.2016 um 23:53 Uhr) |
12.06.2016, 23:44 | #13 | |
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Zitat:
Die Grundgebühr bezieht sich auf deinen Anschluß und jetzt probier mir nicht zu erklären daß du außer fürs Aquarium kein Wasser brauchst. Oder du outest dich hier als nicht gewaschener Mensch der auch kein Klo mit Spülung benutzt. Sprich Grundgebühren bitte auf den Gesamtverbrauch umrechnen, wenn schon. Grüssle Jörg, der auch beim tümpeln noch nie blöd von der Seite angequakt wurde |
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12.06.2016, 23:46 | #14 | ||
Gast
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Hallo Schneckinger,
Zitat:
Ansonsten McCarthy lässt grüßen. gruß jo p.s. Zitat:
Geändert von jope06 (12.06.2016 um 23:56 Uhr) |
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12.06.2016, 23:59 | #15 | |
Gast
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Hallo Jörg,
Zitat:
Ich kann dich mal an meinen Vereinsvorsitzenden und Co verweisen, die diesbezüglich schon Kontakt mit der Wasserschutzpolizei hatten. Vielleicht solltest du auch mal sächsische Aquarianer kontaktieren, um deinen Horizont zu erweitern. Da geht es noch etwas härter zur Sache. gruß jo |
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13.06.2016, 00:25 | #16 | ||
Gast
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Hallo Schneckinger,
Zitat:
In Sachsen geht das im Prinzip nur über einen Verein. gruß jo Zitat:
Weder verpachtet, noch besetzt noch temporär sind die entscheidenden Kriterien. Ich bitte dich eindringlichst, dich aus dem Thema herauszuhalten und keine nicht gesetzeskonforme Beratung hier durchzuführen. Geändert von jope06 (13.06.2016 um 00:39 Uhr) |
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13.06.2016, 01:28 | #17 |
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Hallo,
zum Thema Abwassergebühren habe ich noch einen Spartipp für manche von euch. Wir nutzen das im Moment nicht, weil uns das zu viel Umstände macht. Wir haben für den Garten eine zweiten Zähler, das Wasser zum Bewässern des Gartens wird ja nicht dem Abwasser zugeführt. Liebe Grüße Annette |
13.06.2016, 02:05 | #18 | |
Gast
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Hallo,
Zitat:
und aus welchem Zählerbereich wird das Wechselwasser entnommem? hm bewässert ihr den Garten mit temperierten Wasser? Wie läuft so ein häufig empfohlener 80%iger WW bei dieser Methode? gruß jo |
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13.06.2016, 08:34 | #19 | ||
Gast
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Moin,
und noch einmal zum Thema Tümpeln: korrekt ist: Die Bestimmungen sind unübersichtlich und man läuft einfach Gefahr, ins Fettnäpfchen zu treten. Meine Erfahrung dazu ist: für fast jedes Gewässer lässt sich relativ problemlos der Rechteinhaber ermitteln und diesen zu Fragen kostet nix (naja, ein Telefonat vielleicht) Ich habe bisher ein einziges Mal eine Abfuhr erhalten, als ich um Erlaunis zum Tümpeln gefragt habe. Alle anderen Gespräche verliefen positiv, man sollte zu den Gesprächen etwas Zeit mitbringen, denn so manch einer hat so ein großes Interesse, dass die Zeit einfach wie im Fluge vergeht. Tierhaltung auf Kosten herunter zu brechen finde ich extrem fragwürdig. Es geht um Lebewesen und man sollte zumindest in so einem Posting darstellen, dass im Falle einer Krankheit eben auch schnell mal ein Hunderter nebenbei weg ist. Ebenso die Gefahr des Bruchs eines Beckens. Das geschieht in der Regel dann, wenn kein günstiger Ersatz zur Verfügung steht und man beim nächsten Händler nur eine Kombination mit Lampe, Heizer und Filter bekommt. Und auch da flattern dann die Hunderter über den Tisch. Aquaristik kann zwar günstig sein und fast ohne laufende Kosten betrieben werden, aber jeder Aquaristikeinsteiger sollte zumindest 200-300 Euro an der Seite haben, die er im Falle des Falles ohne Zögern auf den Tisch legt. Das ist man seinen Pfleglingen schuldig, und wer dazu nicht bereit ist, der sollte die Finger von der Aquaristik lassen. Und Apropos Kosten: Eventuell sollte der Haushalt spätestens dann auch die notwendigen Versicherungen erwerben. Noch immer sind eine Haftpflicht und Hausratversicherung nicht in jedem Haushalt vorhanden. Auch hier könnte die Aquaristik also Anlaß für weitere regelmäßige Kosten sein. Ein leergelaufendes Aquarium nämlich verursacht sehr schnell mal Kosten im hohen fünfstelligen Bereich.
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13.06.2016, 09:35 | #20 | ||
Gast
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Hallo Heiko,
Zitat:
Die Reglungen sind schon eindeutig. Eine Erlaubnis zu erteilen, bedeutet die Übertragung von Rechten und auch Pflichten. Das kann in einer Reihe von Bundesländern nicht auf Zuruf erfolgen, sondern da sind konkrete Schriftformen vorgeschrieben. Der Rechteinhaber würde hier sogar sich mit der Erlaubniserteilung auf Zuruf strafbar machen. Beispiel Berlin - Zitat aus tuempeln.de zeigt die Hürden, die dabei teilweise bestehen. Zitat:
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