28.09.2016, 12:11 | #71 | |
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Hallo,
ich habe langsam angefangen, die Studie zu lesen. Für mich ein gutes Beispiel für Demagogie und Falschdarstellung. Es fängt bereits im 1.Satz an. Zitat:
Und die Falschinformationen und Verdrehungen gehen weiter. gruß jo Geändert von jope06 (28.09.2016 um 12:14 Uhr) |
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28.09.2016, 12:40 | #72 |
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Hi Jo,
Die Sache mit dem Steckbrief kann ich nachvollziehen. Es wäre für den Handel eben ein einfacher und einheitlicher Weg, die gesetzliche Forderung nach schriftlichen Informationen zu erfüllen. Grundsätzlich allerdings halte ich die gesamte Gesetzesinitiative für schlecht durchdacht. Man schiebt damit einen wichtigen Teil der Verantwortung weg vom Verbraucher zum Handel und schadet unterm Strich damit den gehaltenen Tieren, da man in schriftlichen Informationen selbstverständlich nur Mindestanforderungen darstellen kann. Auf Kleinigkeiten wie Vergesellschaftung und ähnliches kann so ein Papier keine Rücksicht nehmen. Besser wäre gewesen, dem Halter mehr Sachverstand abzuverlangen, bzw einfach nur die Regelungen des par2 TierSchG durchzusetzen. So gibt es viel Geschwafel um nix. Schade. EDIT: Gerade sehe ich, dass ich Dich wohl missverstanden habe. Die Studie spricht von nem Steckbrief, erklärt dazu jedoch nicht, welche gesetzliche Grundlage dazu einschlägig ist. Ich denke, hier ist viel interpretiert und wenig verstanden worden. Geändert von Heikow (28.09.2016 um 13:00 Uhr) |
28.09.2016, 12:59 | #73 | |
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Halo Heiko,
die Studie ist sehr schlecht gemacht. Könnte fast von Peta sein. Zitat:
Zwischen aushändigen und entgegen nehmen besteht ein kleiner Unterschied. Der Händler will aushändigen, aber ich bin nicht verpflichtet, das Infoblatt entgegenzunehmen. D.h. statistisch gesehen, wird der Teil der Kunden, die das Blatt nichtentgegengenommen haben, zuungunsten des Handels gewertet. Vollkommen ausgeblendet in der Statistik der im Gesetz vermerkte Erstverkauf. Der Käufer der eine Woche später Guppys nachkauft, braucht dann kein schriftlichen Informationen. Kein Hinweis in der Studie zu dieser Problematik. gruß jo |
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01.10.2016, 09:39 | #74 | ||
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Hallo,
auf die Frage nach der Beratungspflicht bei unserer Prüfung damals antwortete unsere Amtsveterinärin etwas ironisch, daß wir doch bitte auch verstehen und nicht nur lesen sollten. Alleine aus § 1 der Tierschutzgesetzes ergäbe sich die Antwort. "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Hieraus sei eindeutig zu lesen, daß man die Verantwortung für das Tier hat. Und dies auch als Händler weiter besteht. Gebe ich das Tier also in schlechte Bedingungen ab, oder muß damit rechnen, daß ihm Leid/Tod widerfährt, dann handele ich gegen das Tierschutzgesetz. Also muß ich mich vor der Herausgabe erkundigen, welche Bedingungen/ Kaufzweck vorliegen. Sprich: ich darf auch keinen Fisch als Futterfisch verkaufen. Wenn vor mir jemand steht und mir erzählt, ihm gehen immer alle Fische kaputt...darf ich rein rechtlich nicht verkaufen. Daran halte ich mich, denn es ist auch das, was ich als meinen Job ansehe. Ich bin nicht nur dazu da um die Fische einzutüten und Wasser aufzuwischen. Ich bin auch dazu da, daß sie, soweit ich es abschätzen kann, tierschutzgerecht gepflegt werden. Sie haben ja nur mich als Schutz... denjenigen, der sie eintütet und verkauft. Zettel bekommt der Erstkäufer oder wenn ich merke da ist eine große Wissenslücke. Informationen erzähle ich nebenbei beim Fang etc. , je nachdem, wie weit ich den Wissensstand einschätze. Gerade bei diesen Gesprächen kommen die meisten Infos heraus und schon oft wurde erst dabei festgestellt: passt ja gar nicht. Den Verkauf verweigere ich, sobald ich berechtigte Zweifel daran habe, daß das Tier eine passende Unterbringung bekommt. Ich finde es im Grunde mehr als traurig, daß nicht jeder im Verkauf so handelt. Ob Aquarianer oder nicht. Denn man verkauft Tiere...Lebewesen. Keine Brötchen oder Tampons. Wenn ich so nicht mehr denke/ empfinde in meinem Job... suche ich mir was anderes. Dann bin ich fehl am Platz.
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01.10.2016, 12:49 | #75 |
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hallo verena,
ich finde dein handeln und deine vorsätze sehr ehrenvoll!! aber leider gibt es zwischen dem was der kunde erzählt und der realität offt sehr große unterschiede! und es leider in der praxis nicht möglich sich davon zu überzeugen! vorschriften ohne kontrolle haben noch nie gewirkt!! gruß tibu |
01.10.2016, 17:28 | #76 | |||
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Zitat:
Was soll dies bringen? In meinen Augen gar nichts. Der Kunde kann doch dem Verkäufer erzählen was er will...wie willst du als Verkäufer dies nachprüfen?...überhaupt nicht. Hauptsache du als Verkäufer hast deine Fragen gestellt, damit das Tierschutzgesetz vertreten und dein Gewissen beruhigt. Dein Engagement ist ok, aber zwecklos. Sorry, aber so sehe ich das Ganze. Das gleiche bekam ich lange genug auf unseren Vereinsbörsen mit, unsere Züchter stellen an die Kunden die Fragen, der Kunde antwortet und schon werden die Fische eingetütet...in meinen Augen ist diese "Fragerei" schlicht und einfach Unsinn, weil, man kann es ja nicht kontrollieren, was man als Verkäufer vom Kunden so alles "erzählt" bekommt.
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01.10.2016, 17:52 | #77 | ||
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Hallo
Nein, das finde ich das Gegenteil von zwecklos. Die allerwenigsten Menschen gehen doch in einen Laden mit dem Vorsatz, den belüg ich, oder ich schaffe mir ganz bewusst jenes Tier an, um es dann zu quälen, usw Und wenn bei jedem auch nur EIN einziger Satz hängen bleibt, profitieren seine Fische doch bereits davon. Menschen können sich verbessern, aber wenn man sie von Anfang an in die EINE (leider durchaus vorhandene) Schublade steckt, nicht. Bei mir selber zum Beispiel dauert es manchmal, wenn ich so fest in eine Idee verbissen bin, aber ich habe die Sätze in Erinnerung, seien es Gesagte oder hier im Forum Angeratene. Und irgendwann kommt dann spätestens die Erkenntnis. Auch dann kann man noch etwas besser machen, es ist niemals zu spät. Gruß Sonne
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01.10.2016, 19:52 | #78 | ||
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Servus.
Da defakto nicht jeder Kunde ein Lügner ist, dem die Tier völlig egal sind, reicht in meinen Augen schon ein überzeugter und einsichtiger Kunde in der Woche, daß das Engagement nicht zwecklos war. Grüße ~Shar~
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01.10.2016, 20:26 | #79 | |
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Zitat:
Da wurde ruckzuck aus einem 80cm Becken ein 150cm Becken... Ich könnte ein Buch davon schreiben. Aber sei's drum, soll jeder Handhaben wie er will. Ich gehöre zu den Menschen die nicht alles glauben, was einem aufgetischt wird. |
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01.10.2016, 20:32 | #80 | |
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Zitat:
Hallo Sagen wir mal so, was ist 1 einsichtiger Kunde von 100, oder wie du schreibst pro Woche? Sorry, in meinen Augen nichts, wie ein Tropfen auf einen heißen Stein. |
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