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Alt 22.02.2017, 11:25   #11
Jasonsbaba
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Hallo,

Heikow schrieb ja auch alte Klärgrube ,daher sag ich mal Privatbesitz, dort gelten auch fischereibestimmungen , als Angeln ohne Schein ist auch da tabu.Aber keschern darf er da wie er will.

Glaubt mir,ich habe 2011 einen Weiher gekauft und den Bürokraten Wahnsinn erleben dürfen.

Wenn die Klärgrube verfüllt wird,ist sowieso Ende mit Artenschutz.

Gruß Joachim
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Alt 23.02.2017, 08:10   #12
Heikow
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Zitat:
Zitat von Otocinclus2 Beitrag anzeigen
sind die nicht streng geschützt?
Eubranchipus grubii gilt als stark gefährdet, da mehr und mehr der ehemaligen Lebensräume entweder der Landwirtschaft zum Opfer gefallen sind oder durch Trockenlegung von Auwiesen und Überschwemmungsgebieten zerstört wurden.

Problematisch bei der Beurteilung wie stark die wirklich gefährdet sind, ist allerdings deren Unauffälligkeit. Wer außer tümpelden Aquarianern geht schon mit einem Netz in den Wald und befischt 20cm tiefe Temporärgewässer.

Zitat:
Aber du hast sie ja bestimmt wieder in den Tümpel zurück gesetzt!
Früher haben wir die ohne schlechtes Gewissen mitgenommen und verfüttert. Die kommen nahe Hamburg in einem kleinen Wald in einer ca. 10-15 m² großen Pfütze zusammen mit reichlich Mückenlarven vor und sind, wenn sie denn überhaupt auftauchen, für 4-5 Wochen in rauhen Massen dort anzutreffen. Dann trocknet das Gewässer aus, die Tiere geben die Eier ab und sterben. 2012 oder 2013 war ich dann mal auf einem Vortrag über die Familie der Kiemenfüßer und seitdem sind die Tiere dort sicher vor mir...

Zitat:
Heikow schrieb ja auch alte Klärgrube ,daher sag ich mal Privatbesitz, dort gelten auch fischereibestimmungen , als Angeln ohne Schein ist auch da tabu.Aber keschern darf er da wie er will.
Die Klärgrube ist in öffentlicher Hand und wird von einer kleinen Gemeinde östlich von HH gepflegt. Durch eine Anfrage beim zuständigen Bürgermeister konnten wir eine Erlaubnis erlangen, dort Futter zu fangen. Mit den Feenkrebsen hat die allerdings gar nichts zu tun...

Auch keschern darf man nicht so wie man will. Da gibt es keine einheitliche Regelung. Es handelt sich um Fischnährtiere, die je nach BL unter das Fischereigesetz fallen. Vielerorts ist daher die Entnahme von Fischnährtieren gesetzlich geregelt. Meiner Erfahrung nach sind aber private Gewässerbesitzer und auch zuständige Gemeinden oft sehr zugänglich, wenn man offen darüber redet. Und es tümpelt sich dann mit einem deutlich besseren Gefühl.

Danke: (1)
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Alt 24.02.2017, 19:24   #13
Champsochromis
 
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Beiträge: 308
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Erhielt: 90 Danke in 60 Beiträgen
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HI,

wie Heiko oben schon geschrieben hat darf man auch in "Privatgewässern" net so einfach keschern wie man will

Naturschutzbestimmungen greifen auch in allen Privatgewässern bei dort eingewanderten, geschützten Arten.
Libellenlarven, Gelbrandkäfer, heimische Amphibien in allem Entwicklungsstufen ect. dürfen auch darin nicht gefangen werden

Geändert von Champsochromis (24.02.2017 um 19:36 Uhr)
Champsochromis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2017, 21:35   #14
Jasonsbaba
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Hallo Leute,

Meine Aussage bezog sich auf nicht unter Naturschutz gestellten Arten.

Bei uns ist es so geregelt,das man ohne Fischereiprüfung nicht mal an seinem eigenen Goldfischteich hinter dem Haus seine eingesetzten Fische angeln darf. Das ist Wilderei und soll Ca 5000Euro Strafe kosten.
Aber,
ich darf mit einem Kescher die Fische rausfangen.
So wie ich es verstanden habe,darf jemand mit meiner Einverständnis an meinen Weiher soviel nicht unter Naturschutz stehendes Fischfutter fangen wie er will.

Mal realistisch gesehen.
Nachdem ein vorkommen von Kreuzkröten beim Naturschutz gemeldet wurde, hielt sich einer für wichtig und wollte dem Besitzer vorschreiben was er darf.
Jetzt ist dort ein Parkplatz. Konsequenz gleich Null.

Gruß Joachim

Danke: (1)
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Alt 25.02.2017, 13:35   #15
JonnyB
 
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Hi.
Zitat:
Zitat von Jasonsbaba Beitrag anzeigen
Mal realistisch gesehen.
Nachdem ein vorkommen von Kreuzkröten beim Naturschutz gemeldet wurde, hielt sich einer für wichtig und wollte dem Besitzer vorschreiben was er darf.
Jetzt ist dort ein Parkplatz. Konsequenz gleich Null.
das ist er doch, der Naturschutzunsinn. Die Natur wird durch Gesetze gegen die Entnahme von "Fischereinährtieren" bestimmt nicht geschützt.
JonnyB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2017, 18:23   #16
jope06
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Hi,

Zitat:
Die Natur wird durch Gesetze gegen die Entnahme von "Fischereinährtieren" bestimmt nicht geschützt.
Sie Entnahme von Fischhnährtieren wird auch nicht vom Naturschutzgesetz sondern vom Fischereigesetzt geregelt. Es geht da auch nicht um Naturschutz sondern um den Schutz von Eigentum.

gruß jo
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lebendfutter, zucht von lebendfutter

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