22.02.2017, 11:25 | #11 |
Gast
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Hallo,
Heikow schrieb ja auch alte Klärgrube ,daher sag ich mal Privatbesitz, dort gelten auch fischereibestimmungen , als Angeln ohne Schein ist auch da tabu.Aber keschern darf er da wie er will. Glaubt mir,ich habe 2011 einen Weiher gekauft und den Bürokraten Wahnsinn erleben dürfen. Wenn die Klärgrube verfüllt wird,ist sowieso Ende mit Artenschutz. Gruß Joachim |
23.02.2017, 08:10 | #12 | ||||
Gast
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Eubranchipus grubii gilt als stark gefährdet, da mehr und mehr der ehemaligen Lebensräume entweder der Landwirtschaft zum Opfer gefallen sind oder durch Trockenlegung von Auwiesen und Überschwemmungsgebieten zerstört wurden.
Problematisch bei der Beurteilung wie stark die wirklich gefährdet sind, ist allerdings deren Unauffälligkeit. Wer außer tümpelden Aquarianern geht schon mit einem Netz in den Wald und befischt 20cm tiefe Temporärgewässer. Zitat:
Zitat:
Auch keschern darf man nicht so wie man will. Da gibt es keine einheitliche Regelung. Es handelt sich um Fischnährtiere, die je nach BL unter das Fischereigesetz fallen. Vielerorts ist daher die Entnahme von Fischnährtieren gesetzlich geregelt. Meiner Erfahrung nach sind aber private Gewässerbesitzer und auch zuständige Gemeinden oft sehr zugänglich, wenn man offen darüber redet. Und es tümpelt sich dann mit einem deutlich besseren Gefühl.
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24.02.2017, 19:24 | #13 |
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HI,
wie Heiko oben schon geschrieben hat darf man auch in "Privatgewässern" net so einfach keschern wie man will Naturschutzbestimmungen greifen auch in allen Privatgewässern bei dort eingewanderten, geschützten Arten. Libellenlarven, Gelbrandkäfer, heimische Amphibien in allem Entwicklungsstufen ect. dürfen auch darin nicht gefangen werden Geändert von Champsochromis (24.02.2017 um 19:36 Uhr) |
24.02.2017, 21:35 | #14 | ||
Gast
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Hallo Leute,
Meine Aussage bezog sich auf nicht unter Naturschutz gestellten Arten. Bei uns ist es so geregelt,das man ohne Fischereiprüfung nicht mal an seinem eigenen Goldfischteich hinter dem Haus seine eingesetzten Fische angeln darf. Das ist Wilderei und soll Ca 5000Euro Strafe kosten. Aber, ich darf mit einem Kescher die Fische rausfangen. So wie ich es verstanden habe,darf jemand mit meiner Einverständnis an meinen Weiher soviel nicht unter Naturschutz stehendes Fischfutter fangen wie er will. Mal realistisch gesehen. Nachdem ein vorkommen von Kreuzkröten beim Naturschutz gemeldet wurde, hielt sich einer für wichtig und wollte dem Besitzer vorschreiben was er darf. Jetzt ist dort ein Parkplatz. Konsequenz gleich Null. Gruß Joachim
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25.02.2017, 13:35 | #15 |
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Hi.
das ist er doch, der Naturschutzunsinn. Die Natur wird durch Gesetze gegen die Entnahme von "Fischereinährtieren" bestimmt nicht geschützt. |
25.02.2017, 18:23 | #16 | |
Gast
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Hi,
Zitat:
gruß jo |
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Stichworte |
lebendfutter, zucht von lebendfutter |
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