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Otocinclus2 25.08.2017 21:51

Zitat:

Zitat von Öhrchen (Beitrag 863364)
Offene Aquarien mit Raumtemperatur gehen noch, helfen ganz gut gegen trockene Heizungsluft im Winter :D

Hallo Stefanie,

nicht unterschätzen!

Mir hat mal ein Sachverständiger anlässlich eines Ortstermins sehr plausibel und mit Zahlen (die ich jetzt hier aber nicht mehr auf die Reihe bekomme) untermauert erklärt, dass selbst eine Zimmerpflanze, die regelmäßig gegossen wird, die Raumluftfeuchtigkeit in einem Zimmer signifikant (sprich messbar) erhöhen kann.

Das gilt für offene Aquarien erst recht. Auch bei kühler Wassertemperatur (bei warmer natürlich mehr).

Natürlich hilft das gegen trockene Heizungsluft. Kann aber eben gerade auch bei den "superdichten" Thermofenstern zu Schimmelbildung führen - selbst dann, wenn keine baumangelbedingten Wärme/Kältebrücken vorhanden sind.

Es kommt nicht von ungefähr, dass einige Fensterbauer mittlerweile dazu übergegangen sind, Isolierfenster mit eingebauter "Zwangsbelüftung" anzubieten.


Gruß
Otocinclus2

Algerich 29.08.2017 17:34

Ein trauriger Fall liegt dem Urteil des Landgerichts München vom 10. September 2007 zum Aktenzeichen 35 O 5443/07 zu Grunde:

Ein Tierarzt hatte ein 1.000-Liter-Aquarium mit, so wird geschildert "fast 100 wertvollen Fischen" betrieben. Dekorationshalber kaufte er größere Mengen Bambus im Gartencenter ein, schnitt die über 4m langen Rohre zurecht und verschönerte damit sein Becken.

Vier Wochen später sollen 80 der Fische tot gewesen und, wenn man so etwas überhaupt in Geld ausdrücken kann, ein materieller Schaden von 10.000 € entstanden sein. Der Tierarzt ermittelte, dass die Bambusstangen chemisch behandelt worden waren und dies der Grund für die Vergiftung gewesen sein muss. Folgerichtig klagte er auf Schadensersatz: und erlitt eine herbe Niederlage. Der Bambus sei in einem Gartencenter gekauft worden, also für den Garten gedacht gewesen. Den Verkäufer habe keine Beratungspflicht für eine atypische Verwendung der Rohre getroffen. Dafür sei der Tierarzt selbst verantwortlich gewesen.

Das Urteil dürfte wohl richtig sein und wurde vom Oberlandesgericht München auch bestätigt.Ob damit der hier im Forum immer wieder geführte Disput, ob man Beratung durch den Aquaristik-Fachverkäufer erwarten kann oder sich selber informieren muss, befriedet werden kann, ist zweifelhaft.

Birka 29.08.2017 18:06

Zitat:

Zitat von Algerich (Beitrag 863544)
Das Urteil dürfte wohl richtig sein und wurde vom Oberlandesgericht München auch bestätigt.Ob damit der hier im Forum immer wieder geführte Disput, ob man Beratung durch den Aquaristik-Fachverkäufer erwarten kann oder sich selber informieren muss, befriedet werden kann, ist zweifelhaft.

@Algerich, hallo
der Bambus wurde doch im Gartenfachmarkt gekauft - nicht in der Aquaristikabteilung :confused:

Und dort muß man ja tatsächlich nicht sachverständig beraten, ob die Bambusstangen für ein Aquarienbecken geeignet sind.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Geschädigte danach auch garnicht gefragt hat.
Warum ich das vermute :

Der Verkäufer hätte dann wohl zutreffend geantwortet, dass er dazu keine Aussage treffen kann.
Vielleicht sogar, dass er das Risiko nicht eingehen würde, weil man einfach nicht weiß, ob und mit was der Bambus behandelt worde.

Etwas sehr verwundert mich allerdings die "Sorglosigkeit " des Bambuskäufers - es liegt
a.
auf der Hand, dass Bambus behandelt ist ( Schimmelvermeidung, Haltbarmachung )
b.
als einigermaßen erfahrener Aquarianer tut man eben nur speziell als aquariengeeignet angebotene Sachen in sein Becken .


Das Urteil finde ich vollkommen korrekt.

little-joe 29.08.2017 23:20

Zitat:

Zitat von Birka (Beitrag 863546)
b.
als einigermaßen erfahrener Aquarianer tut man eben nur speziell als aquariengeeignet angebotene Sachen in sein Becken .

Hallo Birka

Wenn du mir jetzt noch freundlicherweise erklären könntest warum man z.B. Granit im Aquaristikhandel für 4€/kg kaufen soll statt beim Natursteinhändler(Steinbruch) für 52€/to.........

Grüssle
Jörg

Birka 30.08.2017 06:04

Zitat:

Zitat von little-joe (Beitrag 863557)
Hallo Birka

Wenn du mir jetzt noch freundlicherweise erklären könntest warum man z.B. Granit im Aquaristikhandel für 4€/kg kaufen soll statt beim Natursteinhändler(Steinbruch) für 52€/to.........

Grüssle
Jörg

@Jörg, schönen guten Morgen
im Fall von Granit und Ähnlichem geht man zum Natursteinhändler -
weil dessen Granit aquariengeeignet ist :D
Hab ich geschrieben, dass aquariengeeignete Sachen immer im Aquaristikhandel gekauft sein müssen ?
Nein, hab ich nicht ;)

momo0 30.08.2017 07:52

Hallo auch,

also ich sehe in diesem Fall auch die Schuld beim Bambuskäufer und nicht beim Verkäufer.

Algerich 30.08.2017 21:51

Hallo,

viel Sympathie kann der klagende Tierarzt also weder bei Gericht noch hier im Forum erhoffen. Natürlich: in einer Gartenabteilung muss niemand über Aquaristik belehren - sonst müsste man mir ja bei jedem Produkt, das ich irgendwo erwerbe, sagen, ob ich es ins Aquarium legen kann oder nicht: offensichtlich absurd.

Ohne die Prozessakten zu kennen, vermute ich, dass der Tierarzt die Meinung vertreten hat, man müsse ihn bei jeder chemischen (künstlichen) Bearbeitung/Veränderung eines Naturprodukts informieren, weil er sonst auf die Natürlichkeit vertrauen kann. Ohne entsprechende Kennzeichnungsvorschriften dürfte aber auch dieser Ansatz - juristische - überzogen sein.

Gruß!

Algerich

little-joe 30.08.2017 23:17

Hallo Birka

Als "aquaristische geeignet" deklariert wirst wohl kaum was im Steinbruch finden, da findest maximal an den Haufen Gesteinsart, Körnung und evtl. noch nen Tonnenpreis.

Grüssle
Jörg

Birka 31.08.2017 13:52

Zitat:

Zitat von Algerich (Beitrag 863583)
Hallo,

Ohne die Prozessakten zu kennen, vermute ich, dass der Tierarzt die Meinung vertreten hat, man müsse ihn bei jeder chemischen (künstlichen) Bearbeitung/Veränderung eines Naturprodukts informieren, weil er sonst auf die Natürlichkeit vertrauen kann. Ohne entsprechende Kennzeichnungsvorschriften dürfte aber auch dieser Ansatz - juristische - überzogen sein.

Gruß!

Algerich

@Algerich, hallo

du hast Ideen ;)
Der Gedanke, dass der "Bambuskunde " von einer allgemeinen Information über " veränderte Natürlichkeit " eines im Ursprung natürlichen Produkts ausgegangen sein könnte , ist mir in keinster Weise gekommen.
Genau, diese Kennzeichnungsvorschriften gibt es zumindest in Deutschland nicht - wäre auch ein enormer Aufwand :rolleyes:
Und nichts gegen den ehrenwerten Berufsstand eines Tierarztes
( ich habe da einige, durchaus kluge Köpfe kennengelernt) - aber dieser Herr scheint doch etwas arg blauäugig gewesen zu sein .

Zitat:

Zitat von little-joe (Beitrag 863586)
Hallo Birka

Als "aquaristische geeignet" deklariert wirst wohl kaum was im Steinbruch finden, da findest maximal an den Haufen Gesteinsart, Körnung und evtl. noch nen Tonnenpreis.

Grüssle
Jörg

@Jörg, hallo
ich muß das im Steinbruch ( vorher war zwar vom Natursteinhändler die Rede , aber ich will nicht päpstlicher als der Papst sein :O ) nicht als "aquaristisch geeignet " deklariert sehen - Gesteinsart, Körnung und Preis reichen .
Hab ich doch geschrieben - ein informierter Aquarianer weiß, was ins Becken darf ;)
( und die Vermutung, dass Granitgestein vorher künstlich behandelt worde, erscheint mir dann doch etwas zu weit hergeholt :D )

@Algerich,
entschuldige bitte das OT in deinem wirklich ernsthaften Thread - wie's halt manchmal so ist - es hat sich einfach ergeben !

Otocinclus2 31.08.2017 20:12

Nicht nur, wer Fische hat, kann vor Gericht landen.
Nein, auch derjenige, der keine sein Eigen nennt, aber vorgibt, welche zu haben, kann vor den Kadi gezerrt werden.

Über einen solchen Fall mitten aus dem prallen, bunten Leben hatte der BGH am 04. August 2015 (3 StR 265/15) in einem Strafverfahren zu etscheiden.

Der Angeklagte war Berufssoldat der Bundeswehr mit dem Dienstgrad eines Hauptbootsmanns - was immerhin schon einen aquatischen Bezug hat.
Obwohl er also berufsmäßig mit dem nassen Element verbunden war, war er selbst vermutlich nicht immer liquide. Jedenfalls suchte er zusätzlich zu seinem Sold nach einer weiteren Einnahmequelle.

Diese zusätzliche Einnahmequelle meinte er dann darin gefunden zu haben, dass er wahrheitswidrig den Handel mit exotischen Zierfischen vorspiegelte und um private Finanzinvestitionen in die damit verbundenen angeblichen Importgeschäfte warb. Es gelang ihm, einen Mitstreiter als Anlagevermittler zu gewinnen. Der agierte selbst sogar zumindest zunächst noch gutgläubig und vielleicht auch deshalb sehr erfolgreich. Immerhin konnte der insgesamt 10 getäuschten Anlegern insgesamt rund 300.000,00 € aus der Tasche ziehen.

Es kam, wie es kommen musste: Die Sache flog auf und der Hauptbootsmann ging den Ermittlungsbehörden in's Netz - womit wieder ein gewisser Bezug zu Fischen hergestellt ist. :D

Ist hier nachzulesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...48&pos=1&anz=2


Gruß
Otocinclus2


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