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Alt 09.09.2017, 21:15   #31
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Standard Ein Aquarium und 19 Pflanzen sind in Altbauwohnung zu viel (Feuchtigkeitsproblem).

Ein Aquarium und 19 Pflanzen sind in Altbauwohnung zu viel (Feuchtigkeitsproblem). Auzug aus dem Urteil: Die Feuchtigkeitsschäden sind zum überwiegenden Teil auf das Wohnverhalten der Mieter zurückzuführen. Wie der Sachverständige zutreffend ausgeführt hat, ist bei der Bauweise des alten Hauses bei erhöhtem Feuchtigkeitsgehalt der Luft ein Kondensatausfall selbst bei übermäßigem Heizen und Lüften kaum zu vermeiden. Darauf hätten sich die Mieter einstellen müssen. Sie hätten deshalb darauf verzichten müssen, in dem Wohnzimmer sowie dem Arbeitszimmer und Eßzimmer insgesamt 19 Pflanzen und ein Aquarium aufzustellen, was die Feuchtigkeit in der Raumluft deutlich erhöht hat und es vor allem deshalb zu den Feuchtigkeitsschäden an den Wänden gekommen ist. AG Rheine, Urteil vom 20. Juli 1988 , Az: 3 C 431/87.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/aquarium.htm

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Alt 14.09.2017, 22:34   #32
Otocinclus2
 
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Razzia in Bushidos Aquaristik-Geschäft

Und wieder was mit Mucke und Fischen - wenngleich die Fische hier nur eine kleine Nebenrolle am Rande führen.


http://www.tagesspiegel.de/berlin/po.../13614652.html



Da hat wohl einer den Hals nicht voll genug bekommen können.
Nun ist zwar Rap nicht unbedingt mein Ding, aber ich denke, dass Bushido mit seinem Sprechgesang genug Kohle gemacht hat und nicht unbedingt darauf angewiesen sein sollte, einen Einbruch in sein Aquaristik-Geschäft vorzutäuschen.


Aber vielleicht war er auch nur schlecht beraten. Denn:
"Ermittelt wird auch gegen einen Steueranwalt."

Nun ja - nicht jede "steuerliche Gestaltung" wird von Schäuble goutiert.


Die Aktion ist jetzt schon etwas mehr als ein Jahr her. Den Laden gibt's immer noch. Geschäftsführer ist laut Impressum immer noch Bushido (= Anis Ferchichi).

Edit:
Bushido akzeptiert elf Monate Haft auf Bewährung

https://www.rbb24.de/panorama/beitra...ischladen.html

Gruß
Otocinclus2

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Geändert von Otocinclus2 (14.09.2017 um 22:37 Uhr)
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Alt 14.09.2017, 23:13   #33
Otocinclus2
 
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Giftanschlag auf Krebse „Heino“ und „Hannelore“?

Noch was aus dem prallen bunten Leben:


Aquarienbewohner können schon mal ganz heftig zwischen die Fronten geraten. So geschehen Februar 2016 im "jecken Kölle":


Zwei Männer (beide 48 Jahre alt) hatten dort für einige wenige Monate in einer WG zusammengelebt. Einer von ihnen hatte ein Aquarium mit zwei Krebsen als Insassen: Heino und Hannelore.


Die Beiden (jetzt sind die Männer gemeint) verstanden sich nicht so recht. Es gab immer wieder Reibereien, die schließlich recht rustikal ausgetragen wurden. Massageöl auf die Computertastatur, Umknicken von Zimmerpflanzen und ähnliche Aufmerksamkeiten waren da noch das Geringste. Nein, schließlich wurde auch noch eine schäumende Flüssigkeit in das feuchte Heim von Heino und Hannelore gegossen, was Hannelore schließlich mit ihrem Leben quittierte.


Die ganze Geschichte ging vor's Gericht, wo Hannelores Ableben lediglich (wenn auch juristisch korrekt) als Sachbeschädigung qualifiziert wurde.
Da die beiden Kampfhähne um Ausgleich bemüht waren, gab es ein mildes Urteil. Und: "Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, dem Geschädigten 240 Euro Schadensersatz zahlen und der Krebshilfe 480 Euro überweisen."

Mit der Krebshilfe war aber wohl keine Selbsthilfegruppe von Krustentieren gemeint, sondern eher ein Zusammenschluss von humanoiden Karzinomgeplagten. Da muss der Richter (vermutlich aquaristisch unbedarft) etwas verwechselt haben.


Das ganze Drama ist hier nachzulesen:
http://www.rundschau-online.de/regio...ore---25661344




Gruß
Otocinclus2

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Alt 15.09.2017, 05:59   #34
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Standard Angeklagter muss Aquarium zurückgeben

Das Landgericht Osnabrück hat heute einen 47jährigen Mann aus Rheine verurteilt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der ems-vechte-welle mit. Der Mann hatte im November 2015 einen Kaufvertrag über einen Meerwasseraquarium abgeschlossen, das er in Raten abzahlen wollte. Nach einer geleisteten Anzahlung über 300 Euro wurde dem Mann das Aquarium ausgehändigt, den restlichen Betrag von 650 Euro zahlte er dann aber nicht mehr. Er war bereits im Dezember 2016 vom Amtsgericht Nordhorn wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Daraufhin war der Mann in Berufung gegangen. Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgericht Nordhorn teilweise aufgehoben. Der 47jährige wurde wegen Betrugs in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er außerdem das Aquarium zurückgeben.

Quelle: http://www.emsvechtewelle.de/news/an...ben-32781.html

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Alt 15.09.2017, 08:58   #35
Algerich
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Hallo,

beeindruckend: gleich drei neue Rechtsfälle in der letzten Nacht:

der vorgetäuschte Einbruch ist aus kriminologischer Sicht wohl ein Klassiker. Es ist aber auch zu ärgerlich: da zahlt man Monat für Monat seine Versicherungsbeiträge und weder verzinst sich dieses Geld noch fließt im Normalfall irgend etwas zurück. Da ist die Versuchung wohl manchmal recht groß ...
Die Behauptung, das Geld im Tresor sei entwendet worden ist aber phantasieloser als nötig. Aus aquaristischer Sicht hätte man den Diebstahl von wertvollen Fischen behaupten sollen, dann könnten wir uns hier Gedanken über den tierschützerisch optimalen Transport von Diebesgut machen.

Der zweite Fall ist auch originell, zeigt aber vor allem eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem überlebenden Heino.

(Am Rande ein kleines Strafrechtsproblem für das 2. Semester: hätte vielleicht nicht nur eine vollendete Sachbeschädigung im Hinblick auf Hannelore, sondern auch eine versuchte Sachbeschädigung bezüglich des männlichen Krebses abgeurteilt werden müssen? Oder warum nicht? Stichworte: Konkurrenzen und prozessuale Tat.)

Hätte hier nicht auch eine Auflage in Form des Verschaffens von exklusivem Futter für den überlebenden Krebs ausgesprochen werden sollen. Vielleicht nutzt der Krebshalter aber das an ihn zu zahlende Geld in diesem Sinne ...

Der betrügerische Aquariumkäufer schließlich zeigt immerhin, wie wichtig ihm sein Hobby ist, dass er sich sogar in strafrechtliche Gefilde vorwagt. Hoffen wir für den Händler, dass das zurück zu gebende Aquarium noch einigermaßen werthaltig ist. Ansonsten auch hier die spannende zivilrechtliche Frage, ob trotz der Rückgabe noch ein Anspruch des Händlers auf Zahlung der restlichen 650 € besteht ...

Gruß!

Algerich
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Alt 20.09.2017, 22:30   #36
Otocinclus2
 
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Standard Kois für Feinschmecker - der Versicherung schmeckt das nicht

Die Richter der 23. Zivilkammer des Landgerichts Coburg hatten recht schnell bemerkt, dass die Geschichte, die ihnen der Kläger auftischen wollte, ein "Gschmäckle" hatte. (LG Coburg 23 O 849/06, Urteil vom 11.12.2007)
Der Kläger wollte nämlich Schadensersatz für drei wertvolle Kois in Höhe von 18.000,00 € haben.

Nun ist es ja bekanntlich so, dass man Kois schon für ganz kleines Geld im Baumarkt bekommen kann. Es gibt aber auch Hochzuchttiere aus Japan, die auch schon mal sechsstellige Beträge kosten können.
Unser klagefreudige Held hielt imSommer 2006 in seinem Gartenteich zunächst ca. 40 Kois der preiswerten Sorte, dann seit Kurzem aber auch drei wertvollere Tiere (3.900,00 €, 4.900,00 € und 7.900,00 €).

Die Schäferhündin einer mit ihm befreundeten Bekannten (die zudem auch seine Angestellte war) soll einen exquisiten Geschmack bewiesen haben. Wie ein Gourmet, dem nur das Beste und Teuerste gerade gut genug ist, soll sie sich nämlich mit einer Zielstrebigkeit, die wohl nur Deutschen Schäferhunden eigen ist, mit grossem Appetit unter den rund 40 Kois ausgerechnet die drei teuersten ausgesucht und erlegt haben. Die Hundehalterin und die Ehefrau des Klägers bestätigten dies jedenfalls als Zeuginnen vor Gericht. Die hinter der Hundehalterin stehende Haftpflichtversicherung mochte aber nicht zahlen.

Die Richter dachten wohl: "Der Fisch stinkt vom Kopfe her" - jedenfalls glaubten sie dem Kläger nicht. Dazu gab es aber auch zu viele Ungereimtheiten. So will der Kläger die beiden teuersten toten Fische zunächst noch 5 bis 6 Tage am Beckenrand liegen gelassen haben, bis sie in der prallen Sonne so sehr gemüffelt hätten, dass er sie begraben habe. Eine "Exhumierung" zu Beweiszwecken war aber nicht möglich - irgend ein Tier soll sie ausgegraben und gefressen haben.

Richtig "anrüchig" wurde die Geschichte aber, als der Fischhändler, der den Kauf der Fische zunächst bestätigt hatte, seine Aussage widerrief. Er gab zu, das sei eine Gefälligkeitsaussage gewesen, wohl wissend, dass der Kläger die Versicherung betrügen wollte.

Und so wurde es am Ende dann doch noch richtig teuer - allerdings nicht für die Versicherung, sondern für den Kläger und seine Zeugen.
So schnell kann aus einem Kläger ein Angeklagter werden!

Ist hier nachzulesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-...n.news5611.htm


Gruß
Otocinclus2

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Geändert von Otocinclus2 (20.09.2017 um 23:08 Uhr)
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Alt 20.09.2017, 22:51   #37
Otocinclus2
 
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Standard Und nochmal: Kois und Versicherung

Der Kläger in diesem Fall hatte mehr Glück - oder die Richter der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg eine gute Nase...
(LG Magdeburg 10 O 81/10, Urteil vom 25.07.2012)

Der Kläger hatte einen Gartenteich, in dem er 24 Kois und 2 Störe hielt. Der Teich war mit einen Eisfreihalter ausgestattet, der bei frostigen Temperaturen dafür sorgte, dass ein Teil des Teiches eisfrei blieb.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 fuhr der Kläger in Urlaub. Während dieser Zeit goss seine Schwägerin verabredungsgemäß die Blumen. Dabei betätigte sie versehentlich eine auf dem Fensterbrett liegende Fernbedienung, mit der u.a. auch der Eisfreihalter gesteuert wurde. Dadurch wurde dieser ausgeschaltet.

Es kam, wie es kommen musste: Es gab Frost, der Teich fror komplett zu und die teuren Fische (14.600,00 €) erstickten unter der geschlossenen Eisdecke.

Die Haftpflichtversicherung wollte (ein weitverbreiteter Reflex bei Versicherungen ) nicht zahlen. Sie meinte, das Blumengießen sei ein sogenanntes Gefälligkeitsverhältnis, bei dem eine Haftung für Schäden regelmäßig ausgeschlossen sei.

Die Richter sahen das anders. Zumindest in einer solchen Situation sei kein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen und die Schwägerin hätte die Versicherung wohl auch deshalb abgeschlossen, um derartige Schäden abgesichert zu wissen.

Ob das nun die ganze Wahrheit war, oder ob Schwager und Schwägerin nur etwas geschickter waren, als die Akteure im vorangegangenen Fall - wer weiß das schon...

Ist hier nachzulesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-....news13853.htm


Gruß
Otocinclus2

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Alt 21.09.2017, 08:06   #38
radlhans
 
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Vielen Dank, Otocinclus, für das Präsentieren gerade der letzten beide Urteile!
Da ich ja gerade einen Fischteich baue, gibt mir das Anregungen
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Alt 30.09.2017, 17:58   #39
Algerich
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Hallo,

in den letzten Jahren hatten die Verwaltungsgerichte mehrfach über die Erlaubtheit von "Fisch-Spa"s, in denen Kangalfische (Knabberfische) zur kosmetischen Behandlung gehalten wurden, zu entscheiden. Herausgreifen möchte ich ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Mai 2014 zum Aktenzeichen 16 K 5116/12.

Die Betreiberin eines Friseursalons wollte die Knabberbehandlung als zusätzliche Leistung anbieten., Allerdings ist hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich: (§ 11 Abs. 1 Nr. 3a Tierschutzgesetz: Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere außerhalb landwirtschaftlicher Nnutztiere und Gehegewild züchten oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde).
Folgerichtig beantragte die Geschäftsinhaberin im Jahr 2012 ihr die gewerbsmäßige Haltung der Fische zu gestatten und beschrieb ihr Vorhaben wie folgt:

- Ausstattung: 2 Becken à 250 l
- Besatzdichte: max. 40 Fische pro Becken (wie erneut in einem Erörterungstermin am 17. April 2014 und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt wurde, bleiben die Fische immer in demselben Becken)
- Filterung: 2 Innenfilter pro Becken mit einer Pumpleistung von 1.200 l/h pro Filter
- Temperaturregelung: 1 Heizung pro Becken - Wassertemperatur konstant 29 Grad
- Bodengrund: Abdeckung mit 8-20 cm großen Granitsteinen
- Fütterung: morgens und abends mit Flockenfutter
- Wasserwechsel: 1x wöchentlich Austausch von 40 % des Beckeninhalts gegen Frischwasser
- Reinigung: alle 2 Monate abwechselnd Reinigung der Pumpen
- Kundendurchlauf: max. 2 Kunden pro Becken pro Tag (wie im Erörterungstermin am 17. April 2014 und in der mündlichen Verhandlung ausgeführt wurde, dauert eine Behandlung jeweils ca. ½ Stunde).


Die Behörde genehmigte die Haltung nicht und führt zur Begründung aus: Die Haltung von Kangal-Fischen zur Fisch-Spa-Behandlung stelle eine erhebliche Belastung für die Fische dar. Bereits die von der Klägerin vorgesehene Besatzdichte sorge für Stress. 6 l Wasser pro Fisch seien zu wenig, es müssten 10 l pro Fisch sein. Aber selbst wenn die Besatzdichte entsprechend angepasst würde, wäre die beabsichtigte Haltung nicht erlaubnisfähig. Denn Stress werde für die Fische auch durch den unmittelbaren Kontakt der Fische zu den Menschen und deren Absonderungen wie Schweiß, Talg und Nikotinreste verursacht. Die Gliedmaßen der Kunden würden als Fressfeinde wahrgenommen. Durch die Bewegungen der Kunden beim Einsteigen und zwischendurch werde dieser Stress noch verstärkt.

Das Verwaltungsgericht musste demnach entscheiden, ob eine artgerechte Haltung der Fische unter den geschilderten Umständen möglich sei, oder jedenfalls nur eine angemessene Einschränkung vorliege.
Statt sich hier anzumelden und die Frage im Forum erörtern zu lassen, hat das Verwaltungsgericht hierzu etliche Gutachten eingeholt und erörtert. Die Ergebnisse möchte ich hier wenigstens in Ansätzen wiedergeben:

Zunächst einmal hat das Gericht kein Problem mit der Besatzdichte und folgte hierin einem Sachverständigen, der ausführte: Auch Dr. L1. hält in seinem Gutachten die Besatzdichte bei der Haltung von Kangal-Fischen regelmäßig nicht für problematisch. Er weist auf den sog. Crowding effect hin, der sogar zu einer Herabsetzung der innerartlichen Aggressivität führe. Die Besatzdichte, die er für Haltungsbecken vorschlägt (1 cm Fisch pro Liter), ist im vorliegenden Fall eingehalten (40 Fische x 5 cm = 200 cm x 1 l = 200 l-Becken).
Man sieht, die 1cm-Regel hat noch lange nicht ausgedient.
Außerdem spricht für die vorgesehene Besatzdichte ein weiterer Gutachter: Dr. I2. führt ebenfalls aus, dass Kangal-Fische Schwarmfische seien und höhere Bestandsdichten daher grundsätzlich kein Problem darstellten; auf starre Zahlen solle nicht abgestellt werden, wichtig seien aber Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Fische. Derartige Rückzugsmöglichkeiten sind im vorliegenden Fall gegeben, da der Bodengrund der Becken von großformatigen Granitsteinen bedeckt ist, zwischen den zahlreiche Lücken vorhanden sind.

Zur Frage, ob das Ein- und Aussteigen der Kunden in die Behandlunsbecken erhöhten Stress bedeutet, zieht das Verwaltungsgericht einen Vergleich mit der Natur und legt dar: Dass bereits wegen dieses kurzzeitigen akuten Stresses die Unterbringung nicht verhaltensgerecht i.S.d. § 2 Nr. 1 TierSchG ist, vermag die Kammer nicht anzunehmen. Zum einen können - wie bereits ausgeführt - sich die Fische jederzeit in Ruhezonen zurückziehen. Zum anderen sind nur 2 Behandlungen pro Becken am Tag mit einer Dauer von jeweils einer ½ Stunde vorgesehen. Desweiteren sind - wie sich im Erörterungstermin vom 17. April 2014 ergeben hat - die Kunden angewiesen, sich bei den Behandlungen ruhig zu verhalten bzw. die Sitze, auf denen die Kunden Platz nehmen, sind schon so konstruiert, dass hektische Bewegungen gar nicht möglich sind. Schließlich ist es auch in der Natur so, dass Fische akutem Stress etwa durch vorbeischwimmende größere Fische ausgesetzt sind.

Insgesamt hat das Verwaltungsgericht die Behandlung also genehmigt.

Ich habe mich noch nie mit Kangalfischen beschäftigt. Grundsätzlich bevorzuge ich Situationen, in denen ich mich vom Fisch ernähre, statt dass der Fisch an mir herumknabbert. Ganz reizvoll schien mir jedoch, wie sehr die Erörterung vor Gericht mancher Forumsdiskussion geähnelt zu haben scheint, und dass das Gericht zwar eine eindeutige Entscheidung getroffen hat, die Fachgutachter aber durchaus unterschiedlicher Auffassung waren.

Gruß!

Algerich

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Alt 30.09.2017, 19:24   #40
Otocinclus2
 
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Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
- Wasserwechsel: 1x wöchentlich Austausch von 40 % des Beckeninhalts gegen Frischwasser
Na, ob das ausreicht, wenn zwei mal pro Tag Kunden ihre ollen Schweißmauken ins Becken tunken? Ich hab da meine Zweifel.


Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Statt sich hier anzumelden und die Frage im Forum erörtern zu lassen, hat das Verwaltungsgericht hierzu etliche Gutachten eingeholt und erörtert.
Ja, da kann man mal wieder sehen, wie leichtsinnig und unbedacht Geld für fragwürdige Leistungen aus dem Fenster geworfen wird, anstatt gleich profunden Rat einzuholen - und das obendrein kostenlos!

Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Schließlich ist es auch in der Natur so, dass Fische akutem Stress etwa durch vorbeischwimmende größere Fische ausgesetzt sind.
Jau, und schließlich ist es in der Natur auch so, dass Fische akutem Stress ausgesetzt sind, wenn sie von einem ihrer Fressfeinde erwischt werden!
Müssen wir aus dem Urteil jetzt ableiten, dass zu einer gesetzeskonformen Haltung von Fischen in unseren Becken die Vergesellschaftung mit deren Fressfeinden zwingend ist?

Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
Ganz reizvoll schien mir jedoch, wie sehr die Erörterung vor Gericht mancher Forumsdiskussion geähnelt zu haben scheint, und dass das Gericht zwar eine eindeutige Entscheidung getroffen hat, die Fachgutachter aber durchaus unterschiedlicher Auffassung waren.
Ob die Erörterung vor Gericht tatsächlich die Lebhaftigkeit (so will ich's jetzt mal nennen ) erreicht hat, die hier bisweilen erzielt wurde, nun ja, da habe ich meine Zweifel.
Und dass die Fachgutachter unterschiedlicher Auffassung waren, wundert mich nicht.
Noch weniger wundert mich, dass das Gericht gleichwohl im Wesentlichen den Gutachtern gefolgt ist. Zwar gibt es "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige", aber die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" selbst ist gesetzlich nicht geschützt. Jeder kann sich Sachverständiger nennen und sich tatsächliche oder auch nur vermeintliche Sachkunde anmaßen.
Ich habe nicht selten das Gefühl, dass Richter einfach einem Sachverständigen folgen, ohne auch nur einmal selbst nachzudenken.


Gruß
Otocinclus2

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