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Alt 30.09.2017, 20:29   #41
Birka
 
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@Oto, hallo

sehr gut - vor allem der Passus mit den Schweißmauken .

Aber auch das leichtsinnig aus dem Fenster geschmissenen Geld für fragwürdige Leistungen , oder genauso die aufgeworfene Frage, ob wir nun alle Fressfeinde ins Becken tun müssen, um gesetzestreu zu agieren, haben mich erheitert .

Gelungen Oto
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Alt 07.10.2017, 18:57   #42
Algerich
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in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mussten sich gleich mehrere Oberverwaltungsgerichte mit einer besonderen Form der "Fischhaltung" befassen, nämlich dem sogenannten "Angelzirkus". Im Jahr 2000 kam es dann zu einer Grundsatzentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Januar 2000 im Verfahren 3 C 12/99):

Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die Praxis eines Angelzirkus zunächst wie folgt: "Der Beigeladene betreibt in A. seit 1968 einen Angelpark mit acht Teichen und jeweils angrenzenden Hälterbecken. Die fangfähigen Fische - überwiegend Forellen - werden einmal wöchentlich aus Dänemark geliefert, in eines der mit Quellwasser gespeisten Hälterbecken eingelassen und dort in der Regel etwa eine Woche lang gefüttert. Wer im Angelpark angeln will, erwirbt eine Tageskarte, die dazu berechtigt, etwa 2 kg Fisch aus den Angelteichen zu angeln. In Anwesenheit der Angler wird sodann eine entsprechende Anzahl von Fischen mit einem Kescher aus dem Hälterbecken entnommen, gewogen und in einem größeren Wasserbehälter auf einer Schubkarre an einen der Angelteiche gebracht und dort zu dem vorhandenen Grundbesatz eingesetzt. Das Angeln wird ohne Schonfrist für den Neubesatz freigegeben. Geangelte Fische müssen nach dem Fang umgehend zu einer Waage gebracht und waidgerecht getötet werden."

Hierin sah das Gericht letztlich einen Verstoß gegen § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes, weil niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfte. Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte dabei etwa so: Durch das Angeln werden dem geangelten Fisch zumindest Leiden zugefügt (mit Schmerzen tun sich die Gerichte bei Fischen immer schwer, weil nicht geklärt ist, inwieweit Fische eigentlich Schmerzen empfinden). Diese Leidenszufügung wäre nur zulässig, wenn sie einem vernünftigen Grund diene. Ob das "waidgerechte Angeln" ein vernünftiger Grund sei, weil es der Gewinnung von Nahrung diene, lässt der Senat dabei offen, denn der Fisch stand ja bereits mit der Herausnahme aus dem Hälterbecken als Nahrung zur Verfügung - allein der durch das Angeln erzeugte Lustgewinn für den Angler reiche zur Annahme eines vernünftigen Grundes jedenfalls nicht aus.

Eine Einschränkung gibt es aber noch: das ursprünglich vom Veterinäramt ausgesprochene Verbot des Angelzirkusbetriebs sah eine Ausnahme für den Fall vor, dass der Fisch, nachdem er in das Fangbecken eingesetzt wurde, dort mindestens zwei Monate verblieb. In diesem Falle nämlich dürfte man mit einer zunahme von Größe und Qualität des geangelten Fisches rechnen, die zu erzielen wiederum ein vernünftiger Grund sei. Aus verfahrensrechtlichen Gründen hatte sich das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Einschränkung allerdings nicht zu äußern.

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Alt 07.10.2017, 22:40   #43
Otocinclus2
 
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Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
- allein der durch das Angeln erzeugte Lustgewinn für den Angler reiche zur Annahme eines vernünftigen Grundes jedenfalls nicht aus.
Schön, dass Richter (vermutlich selber keine Angler ) zu solchen Erkenntnissen kommen können!

Dass Angler sich selbst als "Sportler" sehen, wird sich mir eh nie erschließen. Will das jetzt an dieser Stelle aber auch nicht weiter kommentieren - zumal ich mich dann einem gerüttelt Maß an Polemik nicht erwehren könnte...


Gruß
Otocinclus2
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Alt 07.10.2017, 23:19   #44
Otocinclus2
 
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Standard Noch am Gericht vorbeigeschrammt...

Die meisten Hobby- oder "Sport"-Angler in deutschen Landen angeln ja wohl nicht zum Zwecke des Nahrungserwerbs, um die zu Hause wartende Familie vor dem Darben zu bewahren. Die allermeisten tun es wohl nur zum Vergnügen. Wobei das Vergnügen bei den dabei Beteiligten wohl etwas einseitig verteilt sein dürfte.

Und nicht wenige von ihnen präsentieren sich gern mit kapitalen Fängen, nur um des Präsentieren willens, und werfen den Fisch dann wieder ins Wasser. Ob der das alles überlebt, ist nebensächlich...

Nun ist ja dieses catch and release mittlerweile in den meisten Bundesländern verboten.
Das bekam auch ein junger Spund von 20 Jahren in Mülheim a.d.R. zu spüren, der zwei große Welse aus der Ruhr gezogen hatte; nach "Siegerfotos" (die er natürlich postete) warf er sie wieder zurück in die Ruhr.

Die zuständige Behörde ließ ihm das noch "nur" als Ordnungswidrigkeit durchgehen und belangte ihn demzufolge auch nur mit einem Bußgeld.
Ist hiernachzulesen:

https://www.waz.de/staedte/muelheim/...210962245.html

In dem verlinkten Zeitungsartikel äußerte der Vater des "Sport"-Anglers sein Unverständnis über diese Entscheidung der Behörde. Wie weit und grundlegend sein "Unverständnis" wirklich geht, wird sich ihm vermutlich nie erschließen...


Gruß
Otocinclus2

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Alt 08.10.2017, 00:27   #45
Otocinclus2
 
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Standard Noch mal Angeln...

In dem nachfolgend dargestellten Rechtsfall ist der unter Fischen wohl eher nicht so ganz beliebte Angelsport nur über einen Umweg, aber nichts desto weniger entscheidend, hineingekommen...

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte im Jahr 2016 über den Antrag eines Grundstückseigentümers auf "Befriedung" seines Grundstückes gem. § 6 a BJagdG zu entscheiden (VG Regensburg, Urteil v. 10.05.2016 – RN 4 K 16.8).
http://www.gesetze-bayern.de/Content...-47365?hl=true


"Befriedung" in einem solchen Fall bedeuted, dass das Jagdrecht eines Jagdberechtigten, mit dem dieses Grundstück "belastet" ist, nicht mehr ausgeübt werden darf.

Der Grundstückseigentümer begründete seinen Antrag mit ethischen Gründen: Die Viecherl (die Sache spielt in Bayern, deshalb "Viecherl") taten ihm ach so leid.
("Unter dem 27.4.2015 ließ der Kläger durch seine Bevollmächtigte vortragen, dass der Kläger mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, dass viele Wildtiere durch die Jagd einen qualvollen Tod sterben.")

Sein Pech:
Im gleichen Zeitraum hatte er seine Fischereiprüfung bestanden.

("Dem Landratsamt ... wurde am 6.3.2015 mitgeteilt, dass der Kläger die Fischerprüfung abgelegt habe. Der Markt T... bestätigte, dass dem Kläger am 6.3.2015 ein Fischereischein ausgestellt worden war.")

Und da mochte man ihm seine ach so hehre Gesinnung nicht mehr abkaufen. Und das, obwohl er noch vortragen ließ:

"Die Fischerei, insbesondere die Art und Weise, wie sie vom Kläger ausgeübt werde, könne nicht mit der Jagd verglichen oder gar gleichgestellt werden. Er betreibe die Fischerei nur zur Entspannung und Erholung, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen."

Ergänzend wies er auch noch darauf hin, dass Fische ja wissenschaftlich anerkannt keinen Schmerz empfinden könnten.

Dem sezten die Richter aber in den Urteilsgründen entgegen:

"Der Kommentar Hirt, Maisack, Moritz zum Tierschutzgesetz (3. Auflage § 1 Rn. 16) führt aus, hinsichtlich der Fische sei die Schmerzfähigkeit lange Zeit umstritten gewesen, im Gegensatz zu ihrer Leidensfähigkeit, die schon seit langem außer Zweifel stehe. Die Rechtsprechung gehe heute überwiegend auch von Schmerzfähigkeit aus. Dies entspreche dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Kriterien ließen sich bei Fischen weitestgehend nachweisen. Nozizeptoren würden nicht nur bei Forellen, sondern u. a. auch bei Goldfischen und Karpfen gefunden; ebenso ließen sich Aspartat und Glutamat, die beim Menschen für die Schmerz-Signal-Übertragung eine Rolle spielten und bestimmte, für die Schmerzreizleitung wichtige Neuropeptide bei Fischen nachweisen. Auch das Meideverhalten sei hinreichend belegt. Nur noch 10% der Forellen, die einmal geangelt und wieder zurückgesetzt worden seien, gingen ein zweites Mal an die Angel, wobei das Meideverhalten auch über längere Zeiträume anhalte. Körpereigene Opioide und Benzodiazepinrezeptoren als Voraussetzung für die Wirksamkeit von Schmerzmitteln dieser Wirkstoffgruppe seien ebenfalls nachgewiesen worden. Nach allen Maßstäben, mit denen wir Schmerzen beim Menschen diagnostizierten, müsse nach diesen Untersuchungen Fischen Schmerzfähigkeit attestiert werden. Dagegen sei zwar von Rose eingewendet worden, dass Fische über keine Großhirnrinde (Neocortex) verfügten und es sich deswegen bei den gezeigten Verhaltensreaktionen auch nur um unbewusste, automatische Schutzreaktionen ohne gleichzeitige subjektive Empfindungen handeln könne. Inzwischen sei aber festgestellt worden, dass die Verarbeitung der Schmerzreize bei Fischen in anderen definierten Bereichen des Großhirns (Telencephalon) stattfinden. In Anbetracht der vielen erfüllten Schmerzkriterien erscheine es zwingend, davon auszugehen, dass diejenigen Funktionen, die bei Menschen im Neocortex ablaufen, beim Fisch an anderer Stelle des Gehirns lokalisiert seien."

Was dann auch dazu führte, dass die Klage abgewiesen wurde.


Auch wenn es die rund 4 Millionen Angler in Deutschland immer noch nicht ensehen wollen, bei Gerichten dringt mittlerweile die Erkenntis durch, dass Fische Schmerzen empfimden können.


Ich bin gespannt, wie lange man in Deutschland noch "zum Vergnügen" angeln darf.




Gruß
Otocinclus2

Geändert von Otocinclus2 (08.10.2017 um 00:34 Uhr) Grund: Link nachgetragen
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Alt 17.10.2017, 23:17   #46
Otocinclus2
 
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Zierfische tot – Ex-Freunde vor Gericht

Mit nur vermeintlich oder auch tatsächlich verendeten Kois ein Geschäft zu machen, scheint ja eine richtige Masche zu sein. Zumal es ja hin und wieder auch klappt.


Die Nordwest Zeitung berichtete im März 2013 vom Ende einiger Kois - und dem damit einhergehenden Ende einer Freunschaft. Was war passiert?


Ein Teichbesitzer aus Aurich hatte, nachdem nach dem Winter 2011/2012 sein zugefrorener Teich wieder aufgetaut war, feststellen müssen, dass sein wertvoller Koibestand das Zeitliche gesegnet hatte. Die Ursache dafür war - jedenfalls aus seiner Sicht - schnell gefunden:



"Der Teichbesitzer hatte im Winter Besuch von einem Freund bekommen. Aus ungeklärten Gründen war der Freund dann auf den zugefrorenen Koi-Teich gefallen. Im Frühling die böse Überraschung: Alle Tiere waren tot. Für den Teichbesitzer stand fest: Ursächlich für das Sterben der Fische war der Sturz des Freundes auf den zugefrorenen Teich."

Der Freund sah das natürlich alles ganz anders. Und so traf man sich wieder. Und zwar zunächst beim Landgericht Aurich. Mit dem (zunächst) besseren Ende für den Teichbesitzer:


"Der Teichbesitzer verklagte den Freund auf Schadenersatz in Höhe von 8000 Euro – und bekam vor dem Landgericht Aurich Recht. Die Tiere seien durch den Lärm und die Vibrationen aufgeschreckt worden, seien nach oben geschwommen und hätten dadurch soviel Energie verloren, dass sie verendeten."

Doch der blieb uneinsichtig und ging in Berufung vor das OLG Oldenburg:


"Die Richter der ersten Instanz hatten sich bei ihren Feststellungen auf ein Gutachten gestützt. Doch mit der Entscheidung war der Beklagte nicht einverstanden gewesen. Er glaubt an eine andere Todesursache und hat gegen das Urteil Berufung eingelegt."

Ist hier nachzulesen:
https://www.nwzonline.de/wirtschaft/...652872680.html


Wie die zweite Instanz ausgegangen ist, wird leider nicht berichtet. Eines dürfte feststehen: Neben den Kois ist auch eine Freundschaft verendet.


Mich beschleicht bisweilen das ungute Gefühl, dass die Haltung von Zierfischen nicht wirklich immer eine entspannende und ausgleichende Wirkung hat.




Gruß
Otocinclus2

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Alt 17.10.2017, 23:49   #47
Otocinclus2
 
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Die spinnen, die Dänen!
(Zumindest einige dänische Richter)

Dass Anti-Schuppen-Shampoo nicht unbedingt entwickelt wurde, um Zierfischen zu einem gefälligeren Aussehen zu verhelfen, dürfte selbst unter Nicht-Aquarianern eine weit verbreitete Meinung sein. Und doch machten einige unserer schuppigen Freunde damit Bekanntschaft.

Die
dänische Fernsehjournalistin Lisbeth Koelster kam auf eine grandiose Idee:

"Koelster hatte für eine Verbraucherschutz-Sendung die Giftigkeit eines Anti-Schuppen-Shampoos beweisen wollen und vor laufender Kamera eine stark verdünnte Lösung des Shampoos in ein Aquarium mit Zierfischen gekippt."

Ob die Fische dann keine Schuppen mehr hatten und das Shampoo wenigstens insoweit korrekt gewirkt hat, wird nicht berichtet.
Allerdings:

"Nach vier Tagen waren alle Fische bis auf einen tot."

Ein Tierarzt zeigte die wackere Verfechterin der Presse-/Medienfreiheit wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Sie wurde dann auch in erster Instanz verurteilt.

Uneinsichtig, wie Journalisten nicht selten sind, legte sie Berufung ein. Mit dem folgenden tollen Ergebnis:

Das Berufungsgericht befand nun, es sei nicht "hinreichend bewiesen, dass Koelster Angst und Leiden bei den Fischen" verursacht habe.

Vielleicht sollte man diese Richter mal richtig einseifen.


Gruß
Otocinclus2

(Ach ja - ist hiernachzulesen: http://www.n-tv.de/panorama/Mord-an-...cle795928.html)
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Alt 18.10.2017, 09:52   #48
Gast1
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Standard Justiz.....

Da fällt einem wirklich nicht mehr viel ein....
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Alt 26.11.2017, 18:28   #49
Otocinclus2
 
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Rosenkrieg kostet über 50 Fische das Leben



Der nachstehend kurz beschriebene Fall, der sich im saarländischen Schiffweiler ereignet hat, ist noch nicht vor Gericht gelandet - dazu sind Tatgeschehen und Anzeige noch viel zu frisch.


Ein Paar (41 und 43 Jahre alt - also eigentlich beide schon erwachsen ) hatte sich getrennt. Die Trennung ging wohl vom Mann aus, jedenfalls lässt sich so wohl noch am ehesten erklären, dass Madame ihrem Ex noch einige Nettigkeiten zukommen lassen wollte.


Unter dem Vorwand, noch einige in der Wohnung des Ex verbliebene Habe abholen zu wollen, war sie bei ihm aufgekreuzt. Der arme Tölpel hatte ihr arglos die Tür geöffnet. Und schon zog das Mädel den Schlüssel aus der Wohnungstür und warf ihn das Treppenhaus hinunter.


Der Ex begab sich in's Treppenhaus, um dort nach seinem Wohnungsschlüssel zu suchen. Den sich hierdurch ergebenden Freiraum nutzte unsere Amazone zur Umsetzung des vermutlich schon zuvor gefassten Tatplans, wohl wissend, wie sie ihren Ex am härtesten treffen konnte:


Zuerst schüttete sie Spülmittel in sein Aquarium, das von ca. 50 bis 60 Fischen bevölkert wurde. Über den genauen Besatz wird nichts berichtet. Putzerfische waren es jedenfalls wohl nicht, denn sie vertrugen das Spülmittel nicht so recht und segneten das Zeitliche.


Übergriffe auf weiteres wertvolles Inventar (Fernseher, Mountainbike) konnte der Ex verhindern, was sie wiederum mit dem Versuch quittierte, ihn von hinten die Treppe hinunterzustoßen. Aber mit Letzterem wollte sie ihn sicherlich nur bei seiner Schlüsselsuche unterstützen...


Das vorläufige Ergebnis für unser streitbares Mädel:


"Sie sieht sich nun mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und versuchten Diebstahls konfrontiert."

Ist hier nachzulesen:
https://www.tz.de/welt/beziehungsstr...r-9335621.html




Gruß

Otocinclus2
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Alt 26.11.2017, 18:56   #50
Forumsgast
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Also ganz ehrlich, so etwas will ich nicht lesen. Vielleicht finden es andere interessant, ich finde es nur abstoßend und deshalb kucke ich hier jetzt nicht mehr rein, obwohl mich das Thema Rechtssprechung schon interessiert hat.

Ciao, Susanne
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