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Alt 30.06.2018, 17:10   #71
carpenoctemtom
 
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Das Geld wollte das Gericht nicht in die Hand nehmen. Und da die Fische von ihren Pflegern abhängig sind, werden sie gemäß § 383 ZPO behandelt.
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Alt 30.06.2018, 19:41   #72
Otocinclus2
 
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Nee, Tom.
Die Nummern 1. bis 6. des § 383 ZPO passen hier nicht so ganz.


Ich vermute (befürchte) eher eine Nachlässigkeit der Richter, von denen wohl kein einziger Aquarianer ist.


Vermutlich haben sie wohl eher den Schwerpunkt darauf gesetzt:



Zitat:
Zitat von Algerich Beitrag anzeigen
...sowie gemeinsam einkauft und kocht.

Womöglich Fischstäbchen!
Hier tun sich Abgründe auf!




Gruß
Otocinclus2
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Alt 14.07.2018, 21:41   #73
Otocinclus2
 
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Standard Und scho wieder: Teure Kois!

Der heutige Rechtsfall bietet leider keine Skurrillitäten, wie sie bei den vorangegangenen Fällen zu berichten waren, ist also eher etwas dröge. Und das, obwohl die Aquarianer bekannt, ach was - geradezu berüchtigt dafür sind, sich etwas mehr oder weniger abseits des Mainstreams zu bewegen...
Aber immerhin:
Hier wird ja immer wieder (und leider allzu oft nicht ganz zu Unrecht) über unzureichende Beratung im Fachhandel berichtet. Der nachfolgend referierte Rechtsfall belegt (mit hoffentlich mahnender Wirkung auf den Fachhandel), dass dies für den Händler richtig teuer werden kann.


Das Landgericht Krefeld hatte ab dem Jahr 2009 in dem Verfahren 2 O 107/09 über den nachfolgend dargelegten Fall zu entscheiden (wobei die Richter sich rund 3 Jahre Zeit ließen, denn das Urteil erging erst am 22.03.2012, aber gut Ding will ja auch Weile haben ):


Der Kläger (K) und seien Ehefrau (D) hatten auf ihrem wohl nicht ganz so kleinen Grundstück (also vermutlich keine Doppelhaushälfte) einen Teich, der für sich immerhin schon die Ausmaße von mehreren hundert Quadratmetern aufwies.
Da darf man sich nicht wundern, wenn der Besatz dieses Teiches auch nicht ganz alltäglich war. Immerhin eine dreistellige Zahl an Koi-Karpfen!

Und wenn man bedenkt, dass es einige mehr oder weniger besonnene Menschen gibt, die durchaus bereit sind, für einen einzigen Koi einen Betrag zu zahlen, mit dem andere ihr für Generationen gedachtes Eigenheim finanzieren...(https://www.welt.de/wissenschaft/art...t.html)...dann darf man sich nicht wundern, dass es im Folgenden um mehr geht, als um eine Tüte falsch beratend verkaufter Neons für ein Kaltwasserbecken.


Wie gesagt:
Der K beherbergte in seinem bescheidenen Teich eine dreistellige Zahl (rund 340) von zum Teil sehr wertvollen Kois, die insgesamt einen sechsstelligen Wert hatten - wohlgemerkt: in Euro, nicht in Yen! Außerdem noch eine unbestimmte Zahl von sonstigen kleineren Fischen - also gewissermaßen unbedeutendes Fuß- bzw. Flossenvolk, das wertmäßig nicht weiter ins Gewicht fällt (wohlgemerkt: merkantil berechnet - nicht ethisch!)

Dieser Teich verfügte über 3 Fontänen, die für eine Oberflächenbewegung sorgten, sowie über 6 Pumpen, die für die Wasserzirkulation (und wohl auch Filterung - wir müssen vermuten, dass die die wohl aquaristisch unbedarften Richter den Sachverhalt insoweit unvollständig erfasst und mitgeteilt haben) sorgten. Also alles nur wenig aufwendiger als das Projekt, dass wir aktuell bei Gerd (radlhans) bewundern dürfen.



K und D waren schon seit Jahren Kunden bei der Beklagten (Händler).
Der Zeuge G war schon seit dem Jahr 2000 Angestellter bei der Beklagten (B). Er hielt selbst auch Kois in einem eigenen Teich. Er kannte auch den Teich des Klägers aus zahlreichen Besuchen bei ihm, war also mit der "Grundsituation" vertraut.


Im Mai 2008 untersuchte eine Tierärztin den Fischbestand im Teich und nahm Abstriche von der Haut und den Kiemen mehrer Kois, da K sich mit der Absicht trug, Neukäufe für den Teich zu tätigen. Aufgrund einer Empfehlung dieser Tierärztin führte D aus "prophylaktischen Gründen" vor dem Neukauf der Tiere in der Zeit um den 18.05.2008 eine Behandlung des gesamten Teiches mit Kaliumpermanganat durch.
Was man von solchen "vorsorgenden" Behandlungen von noch gar nicht festgestellten Erkrankungen und damit von solchen tierärztlichen Empfehlungen halten soll, sei mal dahingestellt.


Trotz dieser prophylaktischen Behandlung stellte D nach einigen Tagen bei einem Koi eine Verletzung mit Anzeichen einer Pilzerkrankung fest. Sie wandte sich hilfesuchend an G, den sie im Geschäft der B aufsuchte. G sprach die Möglichkeit einer weiteren Behandlung des ganzen Teiches mit dem kupferhaltigen Präparat "E M C U" (diese [sicherlich anonymisierte] Abkürzung des Präparatnamens wird in der offiziellen Urteilsveröffentlichung verwendet. Ich will hier nicht spekulieren, ob es sich dabei um ein Breitbandmittel gegen "alle" Krankeiten einer holländischen Firma handelt - uuups, spekuliere ich jetzt doch? ) an, und zwar in der Dosierung von 40 Litern (= 8 Kanister à 5 l). Dieses Mittel hatten K und D auch schon vorher bei anderen Gelegenheiten für ihren Fischbestand eingesetzt.

Drei im Laden befindliche Kanister gab G der D sofort, die restlichen Kanister lieferte er am selben Tag vor Ort an und überzeugte sich dabei über den Zustand des Koi-Bestandes. Außer dem einen verletzen Koi konnte er nichts feststellen. Er riet gleichwohl dazu, 6 Kanister des Breitbandmittels sofort und jeweils 1 Kanister an den darauffolgenden Tagen in den Teich zu geben. D hatte ihn zuvor auf die vorherige Zugabe von Kaliumpermanganat hingewiesen.


Am Morgen nach der Zugabe der 6 Kanister zeigten die Kois Krankheitssymptome wie erhöhte Atemfrequenz, Schnappen nach Luft, orientierungsloses Scwimmen etc... D rief den G um Hilfe, der an Ort und Stelle eine Wasseranalyse machte. Er beschaffte dann (angeblich nach Beratung von dritter Seite) 2,2 kg Ascorbinsäure (= Vitamin C), die er noch am selben Tag um ca. 14:00 Uhr in den Teich gab.


Fazit der ganzen Bemühungen:
Alle Kois segneten das Zeitliche.


K machte Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 180.000,00 € geltend.


Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat festgestellt, dass schon allein die von G empfohlene Dosierung des Breitbandmittels eine für das Versterben der Kois ursächliche Überdosierung gewesen sei.

Weshalb K auch im Wesentlichen obsiegte - nur noch der genaue Betrag war noch zu klären.


Das Urteil ist hier nachzulesen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/k..._20120322.html



Noch zwei Anmerkungen:


1.

D wird in dem Urteil als "Drittwiderbeklagte" bezeichnet.
Das liegt daran, dass sie eigentlich neben ihrem Göttergatten auch Anspruchsinhaberin und damit Klägerin war. Allerdings hat sie wohl die maßgeblichen Gespräche geführt. Und in eigener Sache kann ein Kläger kein Zeuge sein. Also hat D ihre Ansprüche an K abgetreten, um als Zeugin auftreten zu können. Eine unter "Winkeladvokaten" beliebte Vorgehensweise, die aber nicht immer zwingend zum Erfolg führen muss.


2.
Über das Schicksal der "ncht näher bestimmten kleineren Fische" wird nichts berichtet. Traurig. Kann aber auch daran liegen, dass es von den Parteien des Rechtsttreits dem Gericht nicht mitgeteilt wurde - was natürlich auch ein bezeichnendes Licht auf den Kläger und dessen Bewertung von Lebewesen wirft.


Gruß
Otocinclus2
Otocinclus2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2018, 11:47   #74
radlhans
 
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Hallo Oto,

danke für diese weitere, interessante "Schote", die du ja nur weitergibst (das allerdings amüsant wie gewohnt von dir) und dir nicht ausgedacht hast.

Zitat:
Also alles nur wenig aufwendiger als das Projekt, dass wir aktuell bei Gerd (radlhans) bewundern dürfen.
Du ehrst mich Danke dafür!

Grüße,
Gerd
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Alt 19.07.2018, 13:54   #75
radlhans
 
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Habe gerade etwas gelesen, was in diese Rubrik hier hineinpasst:

In Österreich ist ein Bürgermeister verurteilt worden, weil ein Hecht in einem öffentlichen Badesee ein Kind gebissen hat. Zu lesen hier!

Grüße,
Gerd

Danke: (2)
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Alt 19.07.2018, 15:23   #76
Birka
 
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Gerd, hallo

sehr interessant -und beschämend - wenn es sich auch ausnahmsweise ( ) in dem Fall nicht um Deutschland handelt.


Da ist der Bürgermeister verurteilt worden ( hallo - der Bürgermeister ), weil ein Hecht in einem See rumgeschwommen ist, den die Menschen, selbstherrlich wie immer und überall, als "Badesee" deklariert haben.


Mal wieder ein Fall, bei dem ich nur sagen kann:
Die Menschen nehmen den Tieren ihre natürlichen Lebensräume, und dann wundern sie sich nicht nur, sondern führen sogar Gerichtsprozesse, wenn die letzten Tiere sich ganz normal tierisch verhalten.
( denn was Anderes war der Biss des Hechtes doch garnicht)

Dieser Bürgermeister war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort - er ist bestraft worden für etwas, was ein ziemlich großer Teil der Menschheit verbrochen hat - ich sage nochmal - beschämend .

Ja, dieser Kommentar unter dem Bericht triffts doch ergänzend:

"Wenn der Mensch sich in den Lebensraum dieser Tiere begibt, kann so etwas passieren. Siehe die Haiangriffe."
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Alt 19.07.2018, 17:25   #77
Gast1
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Zitat:
Zitat von radlhans Beitrag anzeigen
In Österreich ist ein Bürgermeister verurteilt worden, weil ein Hecht in einem öffentlichen Badesee ein Kind gebissen hat. Zu lesen hier!
Die österreichische Justiz ist anscheinend genauso realitätsfern wie große Teile der deutschen Justiz - ein völlig krankes Urteil. Vermutlich werden demnächst Pilzsammler das Land oder andere Waldbesitzer verklagen wenn sie durch das sammeln falscher Pilze eine Pilzvergiftung erleiden, weil das Land die Pilze im Wald nicht beschriftet hat.

Danke: (1)
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Alt 19.07.2018, 19:34   #78
radlhans
 
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Zitat:
ermutlich werden demnächst Pilzsammler das Land oder andere Waldbesitzer verklagen wenn sie durch das sammeln falscher Pilze eine Pilzvergiftung erleiden, weil das Land die Pilze im Wald nicht beschriftet hat.
Dann würden wir uns der Justiz in den USA nähern, wo man Cola & Co. verklagen kann, weil soviel Zucker drin ist oder wo man verklagen kann, weil man sich an was Heißem verbrannt hat - oh je, oh je...
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Alt 19.07.2018, 21:14   #79
Otocinclus2
 
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Immerhin:


Dieser Irrsin könnte auch sein Gutes haben.
Denn der Bürgermeister hat ja jetzt schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen kaum eine andere Wahl, als den See als Badesse zu sperren.
Und dann haben die Fische den See wieder für sich allein...
(die Hechte allerdings auch weniger Futter...Click the image to open in full size.)


Was der Fall uns natürlich auch zeigt:
Juristerei muss mit Logik nicht zwingend etwas zu tun haben. Und mit gesundem Menschenverstand schon mal gleich gar nichts!


Gruß
Otocinclus2
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Alt 19.08.2018, 20:16   #80
Otocinclus2
 
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Standard Ladendieb mit gefrorenem Fisch geschlagen

Zugegeben - in dem nachstehend geschilderten Rechtsfall spielt "nur" ein Lachs (der ja per definitionem nicht unbedingt zu den Zierfischen zählt) eine Rolle. Und das auch nur als "Nebenstatist" und zudem in etwas unterkühltem Zustand. Aber sei's drum. Erzählenswert ist es trotzdem.


Was war also passiert?
Nun, die Geschichte ist schon ein paar Tage her; sie spielte sich im März 2016 ab.


Der stellvertretende Filialleiter und zwei Verkäufer eines Supermarktes in Unterliederbach (Frankfurt am Main) meinten, einen Ladendieb dingfest gemacht zu haben. Bei diesem handelte es sich um einen Studenten. Die Fakultät des bereits 2. Studiums (!), das der mittlerweile schon 30 Jahre alte Studiosus mit vermutlich verhaltener Zielstrebigkeit absolvierte, wird nicht mitgeteilt, ist aber wohl auch nebensächlich. Jedenfalls war seine wirtschaftliche Situation etwas angespannt, weshalb er sich ein etwas eigenwilliges Kaufverhalten angewöhnt haben will, das er in dem beim Amtsgericht Frankfurt geführten Strafverfahren (in dem er allerdings nicht Angeklagter, sondern Zeuge war) so erklärte:


"Als Student, der mittlerweile bereits sein zweites Studium absolviere, sei er ordnungsgemäß verschuldet. Und so fülle er seinen Rucksack im Supermarkt stets mit allem, was er gerne hätte – um ihn vor dem Kassengang wieder zu entleeren und bloß das zu behalten, was die Notdurft gebiete."

Der stellvertretende Filialleiter und die zwei Verkäufer hatten dieses von der Überwachungsanlage gefilmte Gebaren allerdings als versuchten Diebstahl interpretiert. Grund genug, sich den Herrn Studiosus im Filalbüro einmal richtig zur Brust zu nehmen. Dabei soll als nonverbales Kommunikationsmittel auch ein tiefgefrorener Lachs (vermutlich als "Denkanstoß" für ein Geständnis) zum Einsatz gekommen sein, was der Student gar nicht cool fand. Auch eine Legginghose soll eine Rolle gespielt haben, zudem wurden finanzielle Transaktionen angeregt:


"Allein die Anklage klingt völlig bizarr. Und zwar so: An einem unschönen Märzabend anno 2016 nehmen der stellvertretende Filialleiter und zwei Verkäufer eines Supermarkts in Unterliederbach einen Studenten, den sie für einen Ladendieb halten, im Marktbüro gnadenlos in die Mangel. Erst verhauen sie ihn mit einem tiefgefrorenen Lachs, dann zwingen sie ihn, die Leggins, die er für seine Freundin hatte besorgen wollen, anzuziehen. Anschließend schlagen sie dem verängstigten jungen Mann vor, die Sache gegen Zahlung von 500 Euro nicht anzuzeigen. Der Student zieht los, hebt sein Tageslimit von 450 Euro ab und übergibt dies zusammen mit 30 Euro Bargeld. Weil noch 20 Euro fehlen, gibt es für den Studiosus im Marktbüro nochmal Nachschlag, allerdings ohne Lachs. Soweit die Anklage."


Die Verhandlung beim AG Frankfurt verlief ziemlich zäh. Zwar waren die drei Angeklagten im Ergebnis geständig. Aber nicht wirklich spontan, sondern eher scheibchenweise.


"Vor Gericht legt das Trio vom Supermarkt, das die Taten bislang hartnäckig geleugnet hatte, dann doch noch ein Geständnis ab. Wenn auch eher geschnitten und nicht am Stück. Der Verkäufer S., ein ungeschlachter Kaventsmann mit sanfter Stimme, rückt etwa so mit der Wahrheit heraus: Ja, die Anklage stimme. Aber geschlagen hätten sie den Studenten nicht. Oder doch, aber nicht mit dem Lachs. Oder doch mit dem Lachs, aber der sei nicht tiefgefroren, sondern warm gewesen. Oder doch nicht so warm, sondern eher kalt. Als der Staatsanwalt nach dieser Einlassung guckt, als habe er sich an einer Gräte verschluckt, sieht S. sich genötigt, mit sanfter Stimme eine allgemeine Erklärung hinzuzufügen: „Der Lachs ist ein Fisch.“ „Ach so!“, sagt der Staatsanwalt."


Immerhin. Der Staatsanwalt konnte lernen, dass der Lachs ein Fisch ist. Wer hätte das gedacht!


Die drei Helden kamen mit Bewährungsstrafen davon. Bei der Annahme der Entschuldigung der Drei zierte sich der Student etwas, bei der Annahme der 500,00 €, die sie ihm anboten, allerdings weniger.


Und unser Fisch?
Wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht völlig übergangen!


"Die Schläge mit dem Lachs waren gar nicht erst angeklagt. Die räuberische Erpressung, so die Ankläger, wiege juristisch viel schwerer als jeder Fisch, und sei der noch so groß oder frostig."


Ignoranten!


Das ganze Drama ist hier nachzulesen:
http://www.fr.de/rhein-main/kriminal...lagen-a-989622



Übigens:
Auch wenn unser Student das nach diesem Vorfall etwas anders sehen solle:
Fisch ist gesund!




Gruß
Otocinclus2

Danke: (4)
Otocinclus2 ist offline   Mit Zitat antworten
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