26.06.2015, 16:37 | #11 |
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Achso, bei nem ebay-Händler.
Ja gut, dass da im schlimmsten fall nur noch ein Haufen Brei bei dir ankommt kann natürlich sein... Aber dann fotgrafiere ihn auch einfach so. Ich denke mal, wenn der nich komplett neben der Kappe ist, wird er das auch so annehmen. Das man sein Päckchen nicht auch selbst abholen kann, obwohl es quasi nebenan im Depo rumgammelt, finde ich persönlich auch unter aller Sau. Hatte sowas auch schon mal mit DPD, das Depot ist grad mal 7km weit weg. Wo wir beim Thema sind @Kim: Die 4 Froschbisspflänzchen von dir, die kein Matsch waren haben es übrigens überstanden. Also es kann noch was zu retten sein Dani! Grüssle Flo |
26.06.2015, 18:00 | #12 |
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Hallo Dani der Lieferant muss anständige ware liefern ich würde die Ware unter Vorbehalt und mit Datums Angabe annehmen und am besten in beisein des Boten auspacken .
Es ändert aber nix daran das der Lieferant die Verantwortung trägt und Mist braucht keiner zu bezahlen. mfg friedel |
26.06.2015, 18:08 | #13 |
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Hallo Friedel,
ich hab bisher auch keinen Hinweis darauf gefunden, dass der Händler sich in dem Fall auf höhere Gewalt berufen kann. Da das Paket nachwievor nicht geliefert wird, die angegebene Lieferfrist überschritten ist und der Händler bis 12.07. im Urlaub ist, habe ich nun beschlossen, vom Kauf zurückzutreten und das Paket auch nicht mehr anzunehmen. |
26.06.2015, 19:29 | #14 |
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Hallo Dani richtig er muß gute Ware liefern und seine Lieferzeit einhalten.
Alles andere ist sein Problem nicht deins. mfg friedel |
26.06.2015, 20:36 | #15 |
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Hi Dani!
Also um dir jetzt Sicherheit zu geben und mich das jetzt auch interessierte habe ich mich nochmal schlau gemacht: von Rechtswegen hast du ab dem physischen Erhalt der Ware 14Tage Zeit diese zu prüfen und sie bei Nichterfüllung der Funktion/ Defekt wieder an den Absender zurückzuschicken. Es ist tatsächlich so, dass der Versender bis zu eben diesem physischen Erhalt die volle Verantwortung zu tragen hat. Kannst dich dann auf § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB berufen. Grüssle Flo |
26.06.2015, 21:20 | #16 |
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Hallo Flo,
danke für die Info. Ich hab auch noch recherchiert, und habe inzwischen auch eine Bestätigung gefunden, dass ich bei Lieferverzug die Annahme verweigern darf. Da er zumindest die Möglichkeit gehabt hätte, einen anderen Versender zu nehmen, kann er sich auch nicht auf höhere Gewalt berufen. Dafür hätte er mich zumindest VORHER über das Risiko informieren müssen, oder mir einen anderen Versender anbieten müssen. Höhere Kosten dafür hätte ich dann zwar übernehmen müssen, aber das wäre dann meine Entscheidung gewesen. So aber trage ich keinerlei Verantwortung. Für den Händler tut es mir zwar leid, aber so dicke hab ich es einfach nicht, dass ich Pflanzen und Geld in den Kompost schmeißen kann. |
27.06.2015, 12:23 | #17 |
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Aloha!
Schon merkwürdig, wenn ein (Online?)Händler nicht an den Poststreik denkt und anderweitig versendet, der Streik läuft schon seit Wochen mit open End. Bei normaler Lieferfrist (meist angegeben) hätteste die Plants längst. Ich würde aufgrund nicht fristgerechter Lieferung entweder vom Kauf zurücktreten oder auf eine Ersatzlieferung durch einen anderen Versender bestehen, da nicht zu erwarten ist, dass die Pflanzen eine so lange DHL-Dunkelkur überlebt haben. Der Verkäufer selbst hat die Verzögerung nicht direkt verursacht. Normalerweise sollte der Händler sich kulant zeigen, m. E., weil der Händler das Risiko eines bereits laufenden Streiks bzgl. lebendigen Waren abschätzen muss und einen anderen Versender hätte wählen können (und müssen). http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs...p7/bw07_52.htm Liebe Grüße Ahörnchen (daumendrückend) |
27.06.2015, 13:01 | #18 |
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Hallo Ahörnchen,
da es über Ebay läuft, habe ich dort inzwischen einen Fall eröffnet und bin vom Kauf zurückgetreten mit der Option, entweder Geld zurück oder neu versenden mit anderem Versender. Bis 06.07. muss er reagieren, sonst schaltet sich Ebay eh ein. Anders ging es gar nicht, denn der Händler macht seit Gestern Urlaub bis 12.07.. |
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