25.01.2016, 20:10 | #1 |
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Rechtliche Sache bzg Pflanzen
Hallo Gemeinde,
dringende Hilfe benötigt... Darf ich das auf dem Foto abgebildete Stück als Ableger verkaufen? Ich habe die längeren Exemplare in Höhe der Kiesoberfläche abgeschnitten und verkauft. Ist der Begriff Ableger so rechtlich korrekt? |
25.01.2016, 20:15 | #2 |
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Hallo Sagalas,
Persönlich hätte ich es als Kopfsteckling bezeichnet, doch interessant ist eher - ob "Ableger" in irgendeiner Form rechtlich geschützt ist, ansonsten kannst du das nennen wie du möchtest. |
25.01.2016, 20:18 | #3 |
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Hey
Ich habe ein anderes Problem. Ich habe einige Exemplare verkauft und soll jetzt verklagt werden. Ich habe einen Rabatt angeboten, aber es besteht kein Interesse. Die Kundin hat offenbar verstanden, dass es ganze Pflanzen sind und diese ein großes Wurzelwerk haben. Wie auch immer, ich möchte da jetzt auf Nummer sicher gehen. Die 1. Erfahrung in Kleinanzeigen ist direkt soo negativ Jetzt muss ich ja wissen, ob es eine (unbewusste) Täuschung von mir selbst war. Danke und Gruß Marc |
25.01.2016, 20:35 | #4 | ||
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Hallo Marc
Weiß sie das nicht?: ALLE Stängelpflanzen werden so im Laden gekauft. Im Bund, mit Bleiband. Ohne Wurzeln. Stängelpflanzen bestehen je aus EINEM Stängel Mehrere nebeneinander ergibt dann wohl das, was sie sich so vorgestellt hat. Du wirst ja nicht nur EINEN einzigen Stängel geschickt haben Scheint wohl nichts über Pflanzen zu wissen. Jeder Anwalt aber wohl mehr als sie. Da könnte ich noch ziemlich ruhig schlafen Könntest ihr noch "Nachbesserung" anbieten, am Besten schriftlich sachlich höflich per Einschreiben mit Rückantwort. Also weitere "Ableger" Und noch einmal Dein Angebot, nur die Hälfte zu bezahlen. Dann hast Du es schriftlich. (pfaa, ärger ich mich über so etwas, was manche Leute glauben und alles verklagen wollen) Gruß Sonne
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25.01.2016, 20:45 | #5 | ||
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Zitat:
Es ging um etwa 10 "Ableger" Anscheinend 1 Stiel mit mehreren kleinen außenrum und das noch verbunden mit Wurzeln hat sie sich vorgestellt... Zitat:
Sie besteht aber darauf und ich bin mir halt super unsicher. Danke euch schon einmal sehr für die Senkung meines Bltdrucks |
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25.01.2016, 20:47 | #6 | ||
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Mach dir keinen Kopf, sind ja hier nicht in Amerika. Das ist total lächerlich, jemanden wegen soetwas zu verklagen. Die Frau hat wohl tatsächlich noch nie Pflanzen gekauft.
Mach es wie Sonne schreibt
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26.01.2016, 00:53 | #7 |
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Hallo!
Auch wenn es eine Zeit lang vielleicht nicht so schön aussieht, scheide doch deine Pflanzen alle oben ab und schicke ihr die. Wachsen ja nach. Außerdem bildet die Limnophila ja auch Ausläufer, sie vermehrt sich ja auf zwei Arten. Das solltest du der Frau auch mal erklären bzw. die Vermehrungsweise von Stengelpflanzen. Dazu schickst du ihr den Internetlink von flowgrow, wo sie das selber nachlesen kann. Aber echt blöd, das sie sich so aufregt. Vor allem, da sie die Pflanzen garantiert billiger als im Laden bekommen hat. Biete deine Pflanzen in Zukunft besser hier an, hatte bisher nur nette Kontakte. LG Tina Geändert von Tinacolada (26.01.2016 um 00:56 Uhr) |
26.01.2016, 14:41 | #8 | |
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Zitat:
Ist geklärt. Ich habe mit eurer Hilfe das ganze drehen können. Vielen Dank euch |
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26.01.2016, 16:26 | #9 | ||||
Gast
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Also was will die Kundin? Kann zwar Scherereien mit ebay geben, wenn die der Kundin in den Hintern kriechen sollten, aber rechtlich ist das verkauft worden, was angeboten wurde. gruß jo
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26.01.2016, 17:40 | #10 | ||
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Abgesehen davon kann die doch wirklich nicht glauben das sowas vors Gericht geht?
Die Juristen werden sich da in die Hosen machen vor lauter Lachen Made my day, danke das du das mit uns geteilt hast. Auch wenn es für dich leider negativ ist. Ich würde dir raten in die Anzeige gleich ein Foto der angebotenen Pflanze mit aufzunahmen. Und wenn da shcon jemand mit rechtlichen Schritten droht noch >Symbolfoto< dazu schreiben. Nicht das jemand mit Klage droht weil dann ein Blatt weniger drauf ist als zu sehen ^^ Kannst ja beim herumgärtnern mal alle Pflanzen abfotographieren und die Bilder dann immer verwenden. lg Katzen
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