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#1 |
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Registriert seit: 05.06.2001
Ort: Hamburg
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Hallo Forummitglieder,
ich wohne in einer Mietwohnung im 2. Stock eines Neubaus(2 Jahre alt). Ich wollte mir nun gerne ein Becken 130*60*65 an die Wand stellen. Und mich abzusichern habe ich heute mit dem Statiker der Genossenschaft gesprochen(nach dem ich nur 3mal weitergeleitet wurde); dieser meinte das sie generell keine genehmigungen für Aquarien erteilen, da sie angst vor Wasserschäden haben und Versicherungen da meistens nicht zahlen wollen. ![]() Aber er sagte auch, daß wenn ich genau beschreibe was ich machen will (wie wo und was) und das ich das auch versichere, koennte es sein das sie eine ausnahme machen. Er sprach aber nur von 200l becken. Naja und das steht hier schon seit 1,5 Jahren ! ***grins*** Und sollte gegen das große Becken ausgetauscht werden, da meine Skalare groß werden. Wer kann mir Rat geben? Ich danke schon mal für alle Beiträge. Danke und Gruß Teddy @Olaf Denter, ich war auch schon auf deiner Seite und habe mich bei dir im forum eingetragen :smile: |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Du kannst sehr wohl dein Aquarium versichern. Die Schäden, die dabei entstehen müssen zusätzlich mit eingeschlossen werden, in deine Hausrat. Red mal mit deinem Versicherungsfachmann. Vielleicht bekommst du ja eine Genehmigung, wenn du einen Nachweis über die Absicherung hast. Die Schäden, die am Haus entstehen zahlt die Haftpflicht, solange Schäden durchAQ nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Jedoch ist mir solch eine
Haftplichtversicherung extra für Aqaurien im privaten Bereich nicht bekannt. Viel Spass bei Einrichten Roman |
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#3 |
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Registriert seit: 03.06.2001
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Bin zufällig Versicherungskaufmann.
In der Haftpflicht sind solche Schäden in der Regel mitversichert, die Du bei einem Beckenbruch anderen zufügst. (Nachbar und Hausbesitzer) Im Hausratversicherungsbereich können Schäden am eigenen Hausrat mit eingeschlossen werde. Kostet ein wenig extra. Sind aber kleine Beträge. Aquarienwasser wird dann wie "Leitundwasser" Versicherungstechnisch behandelt. Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein anzuschauen, ob die Klausel mitversichert ist. Es gibt auch separate Versicherungen über AQ-Vereine und Aquarienversicherungen, die auch die Technischen Sachen mitversichern (Hatte man bei uns in der Firma.. wurde aber wieder eingestampft. Vielleicht wird das woanders noch angeboten) Ich glaube außerdem nicht, daß die Aufstellung eines Aquariums genehmigungsbedürftig ist seitens des Vermieters! Können die sowas verbieten? ich glaub nicht, dazumal Schäden ja versicherbar sind Gruß |
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#4 |
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Registriert seit: 05.06.2001
Ort: D-841xx nähe Landshut
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Hallo,
versicherung kann man sowas natürlich, ist kein Problem. Wegen der Genehmigung vom Hausbesitzer (hier Genossenschaft) wäre ich mir nicht ganz so sicher. Meistens steht in einem Mietvetrrag, das Haustiere nicht gedultet werden. Ich weis jetzt nicht ob ein Aquarium bzw. die Fische in die Kategoerie Fallen. Ein Aq ohnen Fische eigentlich nicht. Aber das ist wohl eher Auslegungsache. Grundsätzlich würde ich sowas aber schon absprechen weil, der Vermieter meist am längerem Hebel sitzt. Mir wurde auch mal gedroht, mir zu kündigen, wenn ich mein AQ nicht entferne. Aber das ganze hat sich dann relativ schnell im Sand verlaufen. EIn kleines Briefchen hatte genügt... Wenn es dann auch noch um staische Geschichten geht, denke ich kommst Du ohne dem Vermieter nicht aus, weil der die nötigen Unterlagen hat, die der Staiker für seine Berechnungen benötigt. ... Wie groß soll den das neue AQ werden? ... Wer lesen kann ist klar im Vorteil :smile: Überschlagsmäßig wird das neuen Aq wohl um die 500 Liter habe. Mit 650 - 700 KG kann man da schon rechnen. Ich glaube an einem Statiker kommst Du in diesem Fall nicht vorbei. _________________ Viele Grüße Christian Imagination is more important than knowledge (Albert Einstein) http://www.angernet.de <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: anger am 2001-07-18 23:14 ]</font> |
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#5 |
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Registriert seit: 04.06.2001
Ort: Stuttgart
Beiträge: 25
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Hi,
wenn man bei Vermietern oder Marklern das Thema anspricht bekommt man häufig die Antwort:"Wenn ich das Haus nicht abstützen muss ist mir das egal" Ich nehme an, dass sie es mit den Haustieren eher vorbehalten, um evtl. Hunde und Katzen, die ja auch Krach machen bzw. den Teppich verunreinigen. Bei Fischen sind meiner Erfahrung nach die Meisten sehr entgegenkommend. Bei der Statik wird wohl ein wenig Überzeugungsarbeit nötig werden. Viel Glück dabei. Michael |
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#6 |
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Registriert seit: 05.06.2001
Ort: Hamburg
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So ich habe so einiges in Bewegung gesetzt und folgendes ist rausgekommen:
Der Vermieter kann die Aufstellung eines AQ nicht verbieten solange es von der Statik keine Probleme gibt. Die Fische im Aq gelten nicht als Haustiere! Laut meiner Versicherung gibt es von deren Seite keine Einschränkungen in der Literzahl und ist in der Hausrat mit abgesichert. Das einzige Problem ist die Statikberechnung des Vermieters, die ich benötige um die Beckengröße auszurechnen. Jedoch wollen sie diese nicht rausrücken! Muss mal überlegen was ich da noch machen kann. Vielen Dank für eure Beiträge und liebe Grüße Teddy :grin: |
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