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Alt 22.08.2001, 13:10   #1
Uwe Andres
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Hallo, ich werde in den nächten Wochen ein neues AQ einrichten und versuche, dies ausreichend zu versichern. Ich habe dabei folgendes Problem: Ich bewohne ein kleines, altes Haus zur Miete!!! und habe einen 40 Jahre alten Parkettboden. Da mein Vermieter Eigentümer des Bodens ist, deckt logischerweise meine Hausratversicherung einen evtl. Wasserschaden nicht ab. Meine Haftpflichtversicherung teilte mir auf Anfrage mit, dass sie im Schadensfall nur den Zeitwert ersetzen würde. Die entstehende Lücke müsste mein Vermieter durch eine gleitende Neuwertversicherung über seine Gebäudeversicherung abdecken, die dann ich über meine Nebenkostenabrechnung zahlen würde. Da es mir unangenehm ist, meinen Vermieter zum Abschluss einer neuen Versicherung zu drängen, nun meine Frage. Wie versichere ich den Fußboden meiner Mietwohnung zum Neuwert bei einem evtl. Wasserschaden, ohne meinen Vermieter ansprechen zu müssen? Gibt es vielleicht einen "ADAC" für AQ mit einer Spezialversicherung? Für einen Tip wäre ich dankbar. Gruß Uwe
 
Alt 22.08.2001, 14:14   #2
Dudi
 
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Hallo Uwe,
das Aquarium kannst du in deiner Hausratversicherung mitversichern.
Das kostet dann etwas mehr, deckt dann aber alle Schäden ab, die durch den Gebrauch des AQ entstehen können, also auch Wasserschäden am Boden deines Vermieters.
Nicht abgedeckt wären aber z.B. Druckstellen, daher würde ich bei Parkett eine Platte unterlegen und zwischen diese und das Parkett vielleicht noch einen Teppichrest.

Es gab aber auch schon mal einen Thread zu diesem Thema, geh' doch mal in die Suchfunktion mit Versicherung.
Dudi ist offline  
Alt 22.08.2001, 17:23   #3
Uwe Andres
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Hallo Dudi, vielen Dank für Deine Antwort. Die Suchfunktion hat nichts Neues gebracht. Die Hausratversicherung deckt nur eigene Schäden ab. Mein Interesse gilt Fremdschäden (Vermieter), bei denen die Schadenregulierung nur den Zeitwert ersetzt. Meine Gedanken sind folgende: Das AQ-Wasser zerstört den Parkettboden in 2 Räumen. Der Schaden für die Erneuerung beträgt z. B. 8000,- DM. Die Versicherung sagt, der Boden war 40 Jahre alt und zahlt nur 2000,- DM. Ich wäre jetzt zwar nicht verpflichtet, die Differenz zu zahlen, aber mein Vermieter wäre stinksauer und legt die Wohnung mit billiger Plastikfolie aus. Vielleicht versucht er auch mich rauszuwerfen. Ich habe die Befürchtung, dass es keine Lösung gibt. Gruß Uwe
 
Alt 22.08.2001, 17:50   #4
Dudi
 
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Hallo Uwe,
meine Versicherung sieht das anders.
Hier ein paar Auszüge aus meinen AVB:
§2 Versicherte Kosten
1.) Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten...
g) für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, ... der Wohnung .. zu beseitigen.

Zusatzversicherung Aquarien:
Abweichen von §7 Nr.1 VHB 92 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Ich bin bei der Bruderhilfe versichert.
Sollte deine VS andere Klauseln haben, solltest du ggfs. einen Wechsel überlegen, manchmal akzeptieren Versicherer aber auch Teilversicherungen, d.h. Hausrat bei X, Aquarienzusatz bei Y.

Nerv' einfach deinen Versicherungsvertrete mal etwas, der kassiert ja dafür, dass er dir hilft.
Dudi ist offline  
Alt 22.08.2001, 18:22   #5
Uwe Andres
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Hallo Thomas, ich habe genervt. Ich habe die HUK in Koblenz und Bonn angerufen. Der dritte Sachbearbeiter hat mir mit Unterstützung seiner Schadensabteilung endlich die gleiche Auskunft gegeben, die du in deiner mail geschrieben hast. Der Boden einer Mietwohnung gehört bei Leitungswasserschäden zum Hausrat und bei Abschluss einer AQ-Vers. ist er auch gegen AQ-Wasser versichert. Du hast also recht. Und ich wollte schon glauben, dass die Hausratvers. nur Eigenschäden abdeckt. Vielen Dank Gruß Uwe
 
Alt 22.08.2001, 18:30   #6
Dudi
 
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Hallo Uwe,
jetzt weisst du, warum ich der HUK untreu geworden bin :lol:
Viel Spass mit dem (versicherten) Wohnungsplanschbecken...
Dudi ist offline  
Alt 22.08.2001, 18:51   #7
Jacky
 
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Laß Dir das aber um himmels Willen noch mal schriftlich bestätigen (Bin Versicherungskauffrau... die Hunde reden sich nachher mit allem raus...)

Da als Bodenbalag nämlich der Teppich oder nachträglich eigebrachtes Laminat, nicht aber feste Gebäudebestandteile (Parkett und Bodendielen)angesehen werden!!

Immer solche Sondersachen schriftlich geben lassen. Ich muß auf Arbeit auch jeden § zweimal rundrehen... )

Gruß
Jacky ist offline  
Alt 22.08.2001, 19:11   #8
Uwe Andres
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Hallo Jacky, die Sachbearbeiterin der HUK hat mir geraten, auf meinen Antrag draufzuschreiben, dass die AQ-Versicherung u.a. den Zweck hat, den Parkettboden zu versichern. Auf deinen Rat hin werde ich mir das schriftlich bestätigen lassen. Gruß Uwe
 
Alt 22.08.2001, 22:18   #9
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Hallo zusammen,

jetzt habt ihr so schön Werbung gemacht.... wenn dass der Rainer sieht. :grin:

Warum nicht gleich zu einer Vernünfigen Vers. gehen, auch wenn es etwas teuerer ist. Schliesslich ist das alles nur ein Anruf. Und dass sich die leute selber mit Hunde beschimpfen habe ich auch noch nicht gehört :lol:

Gruß Roman

PS: Uwe, versicher einfach den Zusatz AQ-Wasser mit ab und alles was Dein ist ist versichert. Natürlich auch Dein Parkettboden, den DU natürlich selber gelegt hast....
 
 

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