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Alt 29.11.2001, 19:05   #1
AndreaT.
 
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Hi.
Tiere werden ja vor dem Gesetz als Sache behandelt. Leider.
Viele Menschen kämpfen dagegen an. Leider bisher ohne Erfolg.
Aber was ich jetzt gelesen hab setzt dem allen wohl die Krone auf.
Im neuen Gesetz zur Gewährleistung (gültig ab 1.1.02) gibt es Garantie auf Tiere!
Sie werden einfach mit Waschmaschienen etc gleichgesetzt!
Auf Neuwaren soll es 2 Jahre Garantie geben, auf gebrauchtes 1 Jahr.
Das gilt auch für Privatleute.
Soviel zum Thema Tiere und Sachen.
Aber wann ist ein Tier neu und wann gebraucht? Das weiß noch keiner!
Forderungen der FN (reiterliche Vereinigung) das neue Gesetz nicht auf Tiere anzuwenden wurden abgeschmettert.

Hat sich eigentlich irgendeiner dieser Schlipsträger mal Gedanken darüber gemacht, was er da anrichtet? Damit wäre ja wohl jede Hoffnung zunichte gemacht, daß Tiere jemals als lebendige Wesen angesehen werden, für die man weder Garantien geben noch Mängellisten erstellen kann.

Stellt sich jetzt aber die Frage: Ist der Fisch neu, der beim Händler schwimmt? Was passiert, wenn mir der Fisch innerhalb der 2 Jahre stirbt? Ist der dann mangelhaft gewesen?

Kauf ich den Fisch von privat, muß ich nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Also neuerdings Ankaufuntersuchung für Fische?

Ich denke unsere eh überlasteten Gerichte kriegen was zu tun.

Hab das Ganze aus ner Pferdezeitschrift. Es läßt sich aber auf alle Tiere münzen, da das Gesetz ja für alle Waren gelten soll.
Stellt sich nur noch die Frage, wie das mit einjährigen Pflanzen ist...

Gruß Andrea
AndreaT. ist offline  
Alt 29.11.2001, 19:22   #2
WernerK
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Hallo Andrea,
also ich finde das gut, damit müßten sich die meisten Zoohändler endlich mehr Mühe mit der Haltung ihrer Tiere und der Beratung ihrer Kunden geben.
Was mich noch interesieren würde, müßen die Fische jetzt alle tätowiert werden oder woran erkennt der Händler ob der reklamierte (tote) Neon wirklich von ihm ist.
Gruß Werner
derdiesenbeitragnichthundertprozentigernstmeint
 
Alt 29.11.2001, 19:29   #3
Klaus
 
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Hallo Andrea,

Zitat:
Im neuen Gesetz zur Gewährleistung (gültig ab 1.1.02) gibt es Garantie auf Tiere!
Würde mich mal interessieren, wo Du das gelesen hast.


Gruß
Klaus
Klaus ist offline  
Alt 29.11.2001, 19:31   #4
Klaus
 
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Hallo Andrea,

nochmal ich.

Tschuldige..da steht´s ja " in einer Pferdezeitschrift".

Steht hier die "Quelle" des Beitrages ?

Gruß
Klaus
Klaus ist offline  
Alt 29.11.2001, 20:22   #5
Ute De-Ku
 
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Hallo ihr,
wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über die Unfähigkeit des Gesetzgebers lachen,
Tieren gerecht zu werden.
Ich finde es einfach nur makaber.
Ute De-Ku ist offline  
Alt 29.11.2001, 21:11   #6
AndreaT.
 
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Hi Klaus
Leider ist keine genaue Quelle angegeben. Das Gesetz soll Teil der Großen Schuldrechtsreform innerhalb der EU sein.
In einer der Zeitungen war eine Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesjustizministerin) genannt. Dabei handelt es sich um ein Prozestschreiben an diese Person. Das Bundesjustizministerium soo diesem Schreiben zufolge für das Gesetz verantwortlich sein.
Gruß Andrea
AndreaT. ist offline  
Alt 29.11.2001, 21:28   #7
Christopher
 
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Hallo,

das hat vieleicht nicht viel mit diesem Thema zu tun, aber ich möchte doch was an dieser Stelle loswerden...

...ich glaube nämlich nicht, dass das von den Verkäufern ernst genommen wird, wenn es in Kraft tritt! Es wurde doch mal ein Gesetz vor gar nicht so langer zeit aufgestellt, wonach Jugendliche unter 16 keine Tiere kaufen dürfen. Sie dürfen dies nur tun, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Das war glaube ich so 97, oder (zumindest habe davon das erste mal gelesen, kann aber auch sein, dass ich mich irre!)? Auf jeden Fall bin ich (14) erst 1 mal gefragt worden, wie alt ich sei. und das war im Baumarkt! Ich war zwar auch oft mit meinen Eltern Fische kaufen, aber ich gehe hauptsächlich alleine kaufen...

Also interessiert das die Händler gar nicht! Oder wie ist das mit giftigen Tierarten? Schlangen und Skorpione kann man an jeder Ecke kaufen bzw. beim Händler bestellen, obwohl das verboten ist!

Letztens kam ein Bericht im Fernsehen, wo ein Junge (unter 16!) einen Skorpion beim Händler gekauft hat. Als er dann im Buch diesen Skorpion gefunden hat und las, dass es ein hochgiftiges Tier ist, ist er zum Händler gegangen und wollte ihn zurückgeben.
Der Händler wollte ihn aber nicht zurücknehmen...
...und jetzt muss der Händler eine riiiieeeesen Strafe zahlen!!!
Christopher ist offline  
Alt 29.11.2001, 21:41   #8
Dirk O.
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Da all die Fische, die verkauft werden schon mal im Wasser schwammen, würde ich sie als "gebrauchte Ware" betrachten :grin:
Rein statistisch gesehen wären dann aber innerhalb dieses einen Jahres dennoch 99% der verkauften Fische "Garantiefälle", leider.
Dirk O.
 
Alt 29.11.2001, 23:10   #9
neon
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Hallo ihr,

Finde das Ganze auch nur zum "himmelhochstinkend"!

Mein Dank gilt natürlich auch allen CDU/CSU-WählerInnen, die eine Partei unterstützen, die seit Jahrzehnten die Aufnahme eines Artikels ins Grundgesetz verhindert, der Tiere zu Lebewesen erklärt, mit Rechten.

Inzwischen kann man sich sogar die Erbinformation von allen möglichen Viechern und Pflanzen patentlich sichern lassen. D.h. theoretisch kann derjenige der das Patent auf den Guppy hat, alle Guppyhalter weltweit verklagen!

Schöne Welt in der wir da leben :roll:
 
Alt 30.11.2001, 18:53   #10
Daniel26
 
Registriert seit: 23.11.2001
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Hallo Dirk,

stimmt das, dass 99% der Fische im ersten Jahr nach dem Kauf eingehen? Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Gruß
Daniel
Daniel26 ist offline  
 

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