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Alt 12.04.2002, 11:37   #1
Andi aus Hilden
 
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Standard Versicherungsschaden

Hallo Leute,

im Dezember platze mir ein BEcken, d.h. das Silikon zwischen zwei Scheiben riss ein.
Nun hat meine Versicherung den Schaden endlich reguliert, allerdings darauf hingewiesen dass es ein Wasserschaden und kein Glasbruchschaden ist, da das Glas ja nicht wirklich gebrochen sei.
Das BEcken wird damit nicht ersetzt (was auch egal ist, war eh nix mehr wert).

Ich dachte mir ich poste das mal hier. Wenn jemand mal so ein Pech widerfährt also der Verischerung einfach sagen dass das Glas gesprungen ist, dann gilt es als Glasbruch und auch das Becken wird bezahlt.

Gruss Andi
Andi aus Hilden ist offline  
Alt 12.04.2002, 12:20   #2
thomas250181
 
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Standard

Hallo Andi!

Hm, sowas würde ich dann Versicherungsbetrug nennen... :roll:

Gruß
Thomas
thomas250181 ist offline  
Alt 12.04.2002, 12:33   #3
Frank K.
 
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Hallo Thomas,

wenn sie so haben wollen. Man bezahlt doch genug Versicherung. :-?

@ Andi: Danke für den Tipp

Frank
Frank K. ist offline  
Alt 12.04.2002, 12:33   #4
Andi aus Hilden
 
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Standard Wirklich?

Hallo Thomas,

genau das würde ich nicht sagen.
Das wäre es wenn das Becken nicht kaputt wäre.
Ich würde es Auslegungssache seitens des Versicherers nennen!
Wenn das Silikon reisst entspricht das einer gebrochenen Scheibe!
Meiner Ansicht nach muss man ein BEcken als ein Ganzes sehen, nicht jede Scheibe und Naht einzeln.

Damit andere in solchen Fällen nicht negativ überrascht werden habe ich das hier gepostet. Ich werde mich hüten hier zum Betrug aufzurufen, zumal man damit allen schaden würde.

Andi
Andi aus Hilden ist offline  
Alt 12.04.2002, 13:04   #5
Roland Bauer
 
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...und wenn man mit dem Versicherungsagenten im Voraus versucht auszuhandeln, dass die Glasbruchversicherungspolice um den "Silikonnahtriss" ergänzt wird?

gruss, roland
Roland Bauer ist offline  
Alt 12.04.2002, 13:43   #6
Frank K.
 
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Hallo Roland,

funzt das??? Habe ich noch nie was von gehört. (Oder willst du mich auf den Arm nehmen?)

Frank
Frank K. ist offline  
Alt 12.04.2002, 14:08   #7
Roland Bauer
 
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...habs noch nie probiert - aber warum nicht probieren - im Prinzip herrscht ja Vertragsfreiheit - und in diesem Sinne sollte man es einfach mal bequatschen - die Versicherung ist ja "nur" ein Geschäft mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung - umwieviel wahrscheinlicher ist ein Silikonnahtriss als ein Glasbruch?

Rein versicherungstechnisch erhöht sich das Risiko nicht sehr, also könnte eine "gute" Versicherung ohne mit der Wimper zu zucken, auf diese Sonderklausel eingehen. Verlieren wird sie nicht viel, gewinnen kann sie aber an guten Image.

Und die, die einen Vertrag "genehmigen" incl. handschriftliche Zusatzklausel, das sind andere Personen als die, die dann die Schadensabwicklung machen

Versicherungen sind durchaus fähig, sich dem Markt anzupassen...

Besser vorher probieren als hinterher sein Karma mit Versicherungsbetrug belasten

gruss, roland
Roland Bauer ist offline  
Alt 12.04.2002, 14:12   #8
Frank K.
 
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Hallo Roland,

mein Karma leidet nicht darunter. :wink:

Den Versuch wär es wert. Mal sehen was der Versicherungsdealer sagt. (denke mal er wird so gucken)

Frank
Frank K. ist offline  
Alt 13.04.2002, 08:13   #9
Jacky
 
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Standard

Hallo,

da ich genau solche Versicherungen bearbeite und abweichende Klauseln auch vereinbare sage ich dazu: Keine Chance. Glasbruch wird bedingungsgemäß als Sprung der Glasscheibe definiert. Einen Silikonnahtriss als Glasbruch zu vereinbaren wird nicht klappen. Das Risiko ist dem Versicherer da zu hoch....

Na ja, ich geh jetzt mal von meinem Verein aus, aber selbst ich als Aquarianer wurde dies auf Anfrage nicht versichern... (oder gerade ich :roll: )

Gruß
Jacky ist offline  
Alt 13.04.2002, 08:31   #10
Ralf Rombach
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Jacky,

und warum würdest Du es nicht versichern ?

Ich überlege, ich habe derzeit 7 Aquarien in Betrieb, früher waren es mal bis an die 20. Eine gerissene Silkonnaht hatte ich noch nicht, Glasbruch im AQ zweimal, in beiden Fällen eigenes Versehen, wie sagt die Versicherungswirtschaft dann so gerne - grob fahrlässig
 
 

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