12.08.2002, 13:51 | #11 | |
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Zitat:
neuwagenkauf -> vom hof fahren -> bremsen versagen total -> ic h krache in ein anderes auto -> mein kfz-versicherung muss den fremdschaden zahlen -> ich werde hochgestuft und muss mehr beitrag loehnen... ==> kann doch nicht sein, oder? |
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12.08.2002, 14:10 | #12 | |
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Moin,
Zitat:
Gruß Dio*haftetnicht*genes |
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12.08.2002, 14:14 | #13 |
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ouch! wieder was gelernt. :x
danke. |
12.08.2002, 14:33 | #14 | |
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Hallo,
Zitat:
Die von mir angegebene Seite möchte keine Versicherungen verkaufen (auch wenn der Urheber bei einer nicht genannten Versicherung beschäftigt ist). Ihm geht es tatsächlich darum Aufklärungsarbeit zu betreiben, damit man sich nicht in Sicherheit wiegt und im Falle eines Falles trotzdem mit leeren Händen dasteht. Deshalb einfach mal reinschauen und die eigenen Verträge auf die genannten Klauseln hin untersuchen. Dann weis man, was Sache ist. Wer dann zu der Erkenntnis gelangt, für seine Bedürfnisse unterversichert zu sein, kann seinen Vertreter das nächste mal ganz gezielt darauf ansprechen und braucht sich von ihm kein X für ein U vormachen lassen. Deshalb keinen weiteren Vermutungen mehr, was in der Versicherung enthalten sein könnte, sollte, müsste, sondern dort nachlesen was mit der individuellen Versicherung tatsächlich abgedeckt ist. Es gibt in Bezug auf das AQ nämlich leider keinen allgemein gültigen Leistungsumfang. Gruß, Andreas |
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12.08.2002, 15:00 | #15 |
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versicherung
Hi,
kurze Anmerkung: Als Mitglied eines Aquarienvereines sind Schäden am Aquarium in der Regel mitversichert - also, einfach Mitglied werden und die Angelegenheit ist preisgünstig gelöst. Für kleinere und bormale Becken ist das die unkompliziersteste Regelung; für Grossaquarien ist das alles etwas komplizierter. Es wird IMMER nur der reine Schaden beglichen, Folgeschäden etc. werden m.E. von keiner Versicherung bezahlt. Gruss, carsten |
12.08.2002, 15:33 | #16 |
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Versicherung
Hallo Christian,
was fällt Deiner Meinung nach alles unter so. Folgeschäden ? MfG Bauki |
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