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Alt 30.08.2003, 22:53   #1
der Schwede
 
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Standard Zuechtung und verkauf zugelassen in Deutschland?

Hallo,
Muss mahl Fragen.

1. Ist es zugelassen selbergezuechtete Fische zu verkaufen, ohne Ausbildung?

2. Darf man mehr als 6 AQ haben, ohne Ausbildung?

3 Muessen deutsche Akvarienhändler oder hobbyzuechter eine Ausbildung haben?

4 Wenn man öfter als 10 mahl in einem jahre selbergezuechtete Fische verkauft ohne irgendeine Zulassung wird man da angezeigt?

Doofe Fragen??
Ja, so wird ein Gesetz jetz in Schweden bald angenommen.
der Schwede ist offline  
Alt 30.08.2003, 22:57   #2
Michelchen
 
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Standard

Hallo Wilhelm,

also eine Ausbildung braucht man nicht. Es geht auch nicht darum, wie oft man im Jahr als Hobbyzüchter Fische verkauft, sondern wieviel Geld man damit verdient! Es gibt eine Obergrenze, ab der man dann Steuern zahlen muss. Zwar kontrolliert das kaum jemand, aber das Gesetz gibt es. Ich weiss aber nicht genau, wie hoch dieser Betrag maximal sein darf ohne Steuern zahlen zu müssen.

Gott bewahre uns vor Regeln wie bei Dir in Schweden!
Ist doch ein Grund auszuwandern, oder? :lol:

Gruß

Michael
Michelchen ist offline  
Alt 31.08.2003, 07:42   #3
Ralf Rombach
Gast
 
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Standard Re: Zuechtung und verkauf zugelassen in Deutschland?

Hallo,

> 1. Ist es zugelassen selbergezuechtete Fische zu verkaufen,
> ohne Ausbildung?

Ja, als Hobbyzüchter so oder so, gewerblich muß man eine Firma gründen und normale Bucführung etc. machen. Ausbildung nicht nötig, weil es keinen Ausbildungsgang dafür gibt.


> 2. Darf man mehr als 6 AQ haben, ohne Ausbildung?
Ja.


> 3 Muessen deutsche Akvarienhändler oder hobbyzuechter eine
> Ausbildung haben?

Nein, lediglich als Händler (eine verantwortliche Person) den sogenannten Sachkundenachweis.


> 4 Wenn man öfter als 10 mahl in einem jahre selbergezuechtete
> Fische verkauft ohne irgendeine Zulassung wird man da
> angezeigt?

Nein.

> Doofe Fragen??

Nicht doof, sondern berechtigt.


> Ja, so wird ein Gesetz jetz in Schweden bald angenommen.

Ich persönlioch würde für den kommerziellen Handel in D wenigstens eine Ausbildung zum Zoofachverkäufer begrüßen.
 
Alt 31.08.2003, 16:25   #4
noi76
 
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Standard

Hallo,

soweit mir das noch geläufig ist, zählt da nur ein Schlagwort: Gewinnerzielungsabsicht.

Hast Du diese, ist es völlig egal, wieviel Umsatz Du machst, Du brauchst ein Gewerbe! Gibst Du aber z.B. nur Deinen Überbesatz ab und verlangst dafür eine Unkostenpauschale, so brauchst Du natürlich kein Gewerbe, schließlich hast kannst Du Deinen Fischen ja nicht verbieten, Nachwuchs heranzuziehen.

Da ich aber kein Anwalt bin, alle Angaben ohne Gewähr.
noi76 ist offline  
Alt 01.09.2003, 10:43   #5
Christian K.
 
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Hallo,

auf mehr als 6 Aquarien kommen hier ziemlich viele, das wäre für viele ein großer Schock wenn sie die restlichen Aquarien alle abgeben müssten :wink:
Wenn du deine Nachzuchten nur an Freunde verkaufst, musst du garnichts anmelden und wenn du nicht gerade 1000 Fische im Monat verkaufst sondern nur jeden Monat deine 10 Nachzuchten stört das eh keinen. Wenn du natürlich mit Geinn verkaufen willst und es schon fast professionel betrieben wird, brauchst du einen Gewerbeschein.

Gruß Christian
Christian K. ist offline  
Alt 01.09.2003, 13:59   #6
Wolfgang
 
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Hallo zusammen!

Braucht man als kommerzieller Züchter nicht auch einen Sachkundenachweis (§11) ??
Wolfgang ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:07   #7
Ralf Rombach
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hi Wolfgang,

formal ja, wobei Unterschiede zwischen "Altzüchtern" und neu in das Gewerbe einsteigenden gemacht werden.
 
Alt 01.09.2003, 21:45   #8
firstfish
 
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Ort: 48329 Havixbeck b. Münster
Beiträge: 277
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Hallo Ralf,

Zitat:
Zitat von Ralf Rombach
formal ja, wobei Unterschiede zwischen "Altzüchtern" und neu in das Gewerbe einsteigenden gemacht werden.
... jetzt musst du bei mir mal doof wechmachen :-?

Ich war bisher immer der Meinung, dass kommerzielle Züchter generell dem Handel gleichgestellt sind und daher ein Sachkundenachweis per se nötig ist. Unbabhängig davon, ob Alt- oder Neuzüchter.

Ist dem nicht so?
firstfish ist offline  
Alt 01.09.2003, 21:53   #9
Ralf Rombach
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi Ingo,

rechtlich gesehen ja, in der Umsetzung allerdings .... ist es von den jeweiigen Amtsveterinären auf Kreisebene oder kreisfreier Stadt abhängig. Schwankungen gibt es zudem zwischen einzelnen Bundeländern, da an einheitlichen Richtlinien noch gearbeitet wird.

Insofern wird bestehenden Geschäften und auch gewerblichen Züchtern das weitere Greschäft durchaus tolerierend auch ohne SKN erlaubt, in vielen Fällen, in manchen Kreisen wird mittlerweile jedoch der nachträgliche SKN mit Fristsetzung gefordert.

Bei Neureröffnungen sieht es meist jedoch anders aus, daß der SKN mittlerweile zwingend als Grundlage vorhanden sein muß.
 
 

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