18.03.2004, 15:46 | #21 |
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Hallo Kerstin,
da gehen die Meinungen eben auseinander. IMO dient das Bewertungssystem dazu die gesamte Transa(u)ktion zu bewerten. Ein Kaufvertrag ist für mich erst dann erfüllt, nachdem die Lieferung der Ware erfolgt ist und in den Besitz des Käufers übergeht. Insbesondere wenn ein VK gewerblich handelt und das Versandrisiko alleine trägt. Eine Bestätigung hierrüber kann wohl immer nur vom Käufer kommen. Per Nachricht, oder eben durch Vergabe einer Bewertung der Auktion. Deshalb kann und werde ich, als VK immer erst nach der Lieferbestätigung bewerten. mfg Klaus |
18.03.2004, 16:19 | #22 |
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Hi Klaus!
Das der Käufer erst nach Erhalt der Ware bewerten kann ist logisch, mir geht es ja auch nur um die Verkäuferseite und auch nur die VK wurden ja mit ihrer mangelnden Bewertungsungsmoral angeprangert. Welche Vertragspflichten hat denn ein Käufer, außer die Ware zügig zu bezahlen? IMO warten viele VK mit der Bewertung so lange, um "etwas in der Hand zu haben". Aber wenn ich als VK doch astreine Ware, fristgerecht liefere habe ich eigentlich nix zu befürchten, oder? Und das Versandrisiko läßt sich prima eliminieren in dem ich ausschließlich als Paket versende. Gruß Kerstin |
18.03.2004, 20:40 | #23 |
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Hallo,
Klaus, schlag doch bitte nochmal nach, wer das Versandrisiko trägt... Sobald der Verkäufer die Ware an die Post (oder was weiß ich an wen) übergibt, hat er seine Verpflichtung aus dem Erfüllungsgeschäft erfüllt. Das Versandrisiko trägt der Käufer (daher auch immer die Klausel: Bei unversichtem Versand keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Sendungen). Warenschulden sind Holschulden. Der Käufer hat seine Verpflichtung aus dem Erfüllungsgeschäft erfüllt, wenn er den Kaufpreis leistet. Daher finde ich es überaus merkwürdig, wenn der Verkäufer mit seiner Bewertung hinter den Berg hält, bis der Käufer seine Bewertung abgegeben hat. Was hat der Verkäufer zu fürchten, wenn er einwandfreie Ware verkauft (bzw. Ware, die der Beschreibung entspricht)??? Wer ist wieder mal der Dumme? Logisch, der Käufer!!! Nicht genug, dass der Käufer STETS in Vorleistung gehen muss, nein auch das einzige Mittel, sich gegen schlechte Transaktionen zu wehren, wird ihm abgeschnitten! Ist das Deine Vorstellung von gleichberechtigten Geschäftspartnern? |
18.03.2004, 20:50 | #24 | |
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Hallo,
Zitat:
Der Käufer ist zudem verpflichtet, die Ware vertragsgemäß anzunehmen. Gruß, Dennis |
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18.03.2004, 20:54 | #25 |
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Ich habe gewartet bis die mich bewerten haben sie natürlich nicht also habe ich es auch nicht gemacht
Timo |
19.03.2004, 07:16 | #26 | |
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Zitat:
genau so mache ich es aber auch, da ich andersherum schon die bösestens Erfahrungen gemacht habe. Eine Bewertung gibt es von mir wenn ich vom Käufer die Rückmeldung habe, dass alles in Ordnung ist, d. h. die Transaktion für alle abgeschlossen ist. Da ich leider auch schon Käufer hatte, die mir 2 Tage nach Auktionsende schon einen Anwalt schicken wollten, weil sie ihre Ware noch nicht hatten, bin ich vorsichtig, was voreilige Bewertungen angeht. So konnte ich größere Probleme bisher vermeiden. |
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19.03.2004, 07:51 | #27 |
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Hi Sven!
Genau das ist die Einstellung die ich nicht kapiere. Wenn du als VK alles korrekt abwickelst kann dir nix passieren. Hast du schiss vor ner negativen Bewertung? Eine ungerechtfertigte Negative kann man übrigens löschen lassen. BTW, würde ich gerne mal wissen, was für dich ein Grund wäre negativ zu bewerten. IMO wird mit den Negativen viel zu sorglos umgegangen und ein Großteil ist meißt eh nur ein "Revanche-Foul". @AQ-Freund Bäh, machst du mir mein Auto kaputt, mach ich dir dein Auto kaputt. Die Berwertung ist kein Bestandteil der Transaktion sondern verläuft auf freiwilliger Basis. Wenn jeder so wie du denken würde, könnte man sich das ganze Bewertungssystem auch ans Knie schrauben. Gruß Kerstin |
19.03.2004, 08:14 | #28 | |
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Zitat:
hast du schon mal bei ebay verkauft? :wink: Das hat nichts mit Revanche-Foul zu tun, sondern damit, dass ich erst eine Transaktion bewerten kann, wenn sie abgeschlossen ist. Das ist sie für mich erst, wenn die Ware beim Empfänger ist. Meine Bewertungen zeigen eigentlich auch, dass ich damit ganz richtig liege. Wenn mich der Käufer bewertet und damit sagt, dass alles in Ordnung ist oder mir per Mail mitteilt, dass die Ware angekommen ist, gibt es auch die Bewertung von mir. Idioten gibt es überall, auch bei ebay. Auch wenn man alles ordentlich abwickelt kann etwas schief gehen. Eine noch nicht erteilte Bewertung hält all zu impulsiv reagierende Menschen davon ab vorschnell zu reagieren und bringt sie erstmal dazu mir eine Mail zu schicken und nach einer Lösung für das Problem zu suchen. |
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19.03.2004, 08:37 | #29 | ||||
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Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Mit dem Zurückhalten einer Bewertung machst du dich zum potentiellen "Revanche-Fouler". Wie wäre dein Vorgehen nach Erhalt einer ungerechtfertigten Negativen? MfG Kerstin |
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19.03.2004, 08:42 | #30 | ||
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Zitat:
warum soll § 447 BGB nur für Privatkäufe gelten? "Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmtem Person oder Anstalt ausgeliefert hat." Zitat:
Beste Grüße Thomas |
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