06.06.2004, 16:17 | #1 |
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Rückgaberecht für 2 Tage altes Aquarium... DRINGEND!!!
Hallo!!!
Ich hab mir am Freitag ein Aquarium mit Bio-Filter gekauft. Jetzt ist das Teil so laut. Die Pumpengeräusche werden durch die Plastikrückwand und die Plastikkammern so verstärkt, daß ich es nachts bis in mein Schlafzimmer höre. Ich hab das dem Zoohändler (Angestellter) am Samstag berichtet und er hat gesagt, ich soll das mal mit Filterwatte dämmen. Hab ich auch gemacht, aber leider ist es immer noch störend. Ich will das Aquarium nun zurückbringen. Hab es heute ausgeräumt und super sauber gemacht. Nur der weiße Feinfilter läßt sich nicht mehr ganz weiß waschen. Muß der Händler das noch umtauschen? Schließlich läßt sich dieser Mangel (zu laut) ja erst feststellen, wenn das Aquarium in Betrieb ist. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben? Danke schon mal. Frettchen |
06.06.2004, 18:13 | #2 |
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Hallo Frettchen,
das Gewährleistungsrecht beim Kauf hat sich durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in den letzten Jahren grundsätzlich verändert und ist durchaus "verbraucherfreundlich". Ohne jetzt genauer darauf eingehen zu wollen - schließlich kenne ich die genauen Umstände nicht - würde ich den Verkäufer einfach fragen, ob er das Aquarium zurücknimmt. In den meisten Fällen sind die Händler durchaus kulant. Verweigert er eine Rücknahme des Aquariums, müsste zunächst geklärt werden, ob das Aquarium überhaupt einen Sachmangel hat. Da ich mich mit diesen Filtern und deren Geräuschentwicklung nicht auskenne, müssten dir dann andere behilflich sein. Ich hoffe, ich konnte dir zumindest ein wenig helfen Gruß Kai |
06.06.2004, 18:29 | #3 |
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Hallo ,
Mich wuerde interessieren was fuer ein Filtertyp bzw. Marke das denn ist weil vieleicht kann man das klappern ja mit einem Symplen trick vermeiden . MFG Basti !!! |
06.06.2004, 18:36 | #4 |
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Tja,
Das ist leider kein Klappern. Das normale Pumpengeräusch (ein leises "Summen") wird über die Aquariumtrennwand aus Plastik, an der das Steigrohr der Pumpe befestigt wird verstärkt.
Da klappert nichts. Aber ich geh morgen (samt Aquarium, das ich jetzt gerade ins Auto verfrachtet habe) nochmal ins Geschäft und hoffe, daß die kulant sind. Wie gesagt, das Geräusch läßt sich halt erst feststellen, wenn das Aquarium in Betrieb ist. Mal sehen. Frettchen |
07.06.2004, 07:48 | #5 |
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Hallo,
wenn da AQ sonst OK ist, dann versuch doch nur einen neuen Filter bzw. Pumpe vom Hersteller oder Verkäufer zu bekommen... Gruss Tim |
07.06.2004, 09:06 | #6 |
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Hallo,
ansonsten "14-tägiges Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen" Gruß Dennis |
07.06.2004, 09:35 | #7 | |
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Re: Rückgaberecht für 2 Tage altes Aquarium... DRINGEND!!!
Zitat:
Ist das ein Aquarium von Juwel? Wenn ja, dann hab ich die Lösung ! Ruf bei Juwel an und sag das die Pumpe zu laut ist. Der Fehler ist Bekannt und die tauschen Dir die Pumpe recht schnell um ! Ein Freund von mir hatte das gleiche Problem, und durch die neue Pumpe ist es behoben ! Liebe Grüße Tommy |
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07.06.2004, 09:37 | #8 | |
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Zitat:
Hallo Dennis ! Du bist wohl ein wenig "Media Markt" verwöhnt :wink: Das ist kein gesetzlicher Anspruch ! Das bieten ein paar Discounter zur Kundenbindung an. Grüße Tommy |
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07.06.2004, 10:13 | #9 | ||
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Zitat:
m.M. ist das nur im Fernabsatzgesetz verankert, also wenn man etwas bestellt (z.B. per Internet) und zugesendet bekommt -- und auch dann nur, wenn die Ware noch neu, unbenutzt, unbeschädigt und originalverpackt ist. Alles andere ist Kulanz. |
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07.06.2004, 12:35 | #10 |
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Mit den 14 tagen ist Überall so, das ist Gesetz. Die Ware sollte natürlich nicht kaputt sein.
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