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Alt 06.09.2010, 10:57   #1
rabuf
 
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Standard Es grünt so grün ...

Moin!
Mal eine kleine Lektüre http://www.gruene-bundestag.de/cms/p...ntwurf_ein.pdf

Besonders 8. Abschnitt.

Gruß Erik
rabuf ist offline  
Alt 06.09.2010, 11:55   #2
Prydwynn
 
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hallo

fass mir das mal kurz und prägnant zusammen.. ich habs net so mit dem amtsdeuts .. nach 3 zeilen versteh ich nix mehr..^^

gruß
pry
Prydwynn ist offline  
Alt 06.09.2010, 12:17   #3
rabuf
 
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Kurz gesagt:
Die Grünen möchten das Tierschutzgesetz reformieren. Dazu wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Knackpunkt ist die Haltung von nicht domestizierten Arten. Fachleute gehen davon aus, dass die Mehrzahl der gahaltenen Zierfische darunter fallen und damit greifen FÜR UNS besonder
§26 der dann auch eine Erlaubnis fordert. Dazu gehört Sachkunde, Örtlichkeiten (auch durch Begehung), Nennung eines Verantwortlichen usw. Diese Erlaubnis ist Befristet. Weiterhin ist ein Bestandsbuch zu führen. Wird festgestellt, dass dies nicht eingehalten iwrd, kann die Erlaubnis entzogen werden und die Tiere in eine Artgerechte Pflege übergeben werden (Kosten dafür bleiben bei den, der die Erlaubnis verloren hat).

§30 Weiterhin muss bei der Abgabe von Tieren der Abgebende die Sachkunde des Abnehmers überprüfen und die Abgabe an die Behörde melden (Börsen, Tauschen, Kaufen ... whatever). Dies gilt übrigens unabhängig der Domestizierung.

und vieles viels mehr.

Gruß Erik
rabuf ist offline  
Alt 06.09.2010, 12:25   #4
Nieselprim
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Hallo Erik

Ich hab den Gesetzentwurf mal Diagonal überflogen.

Natürlich wird soetwas nicht in der Form den weg ins Gesetzbuch finden, aber eine Frage drängt sich mir sehr schnell auf:

Wer entscheidet ob ein Tier Schmerzen hat/fühlt? Wie entscheidet er das? Das ist aber zum Beispiel laut Gesetz maßgeblich, ob ein Tier getötet werden darf oder nicht. Der ganze Gesetzentwurf ist typisch Deutsch, so daß man direkt nach dem Erstellenen eine Behörde ins Leben berufen kann in der 30000 - 100000 Mitarbeiter die Umsetzung des Gesetz "verwalten".

Im Fischladen darf ich quasi jedes Tier kaufen. Denn jedem Tier geht es schlecht, und jedem Tier geht es bei mir zu Hause besser. Ich "rette" jedes Tier.

Der Ansatz führt nicht zu mehr Tierschutz sondern zur Behinderung für mehr Tierschutz zu sorgen.

Gruß Arne
 
Alt 06.09.2010, 13:01   #5
Tigerbit
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Die erste Frage, die sich mir hier erstmal aufdrängt, in wie weit dieser Entwurf noch gültig ist bzw. evtl. schon abgelehnt ist, da dieser vom Mai 2009 ist!
 
Alt 06.09.2010, 13:26   #6
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hallo

naja mir ist zb auch die kennzeichnungspflicht aufgefallen und aufgestoßen.. die spinnen ja wohl^^

ganz mal davon ab, wer soll den ganzen sche** überhaupt bezahlen ^^

wo das alte zu lax ist, ist das hier zu überzogen. da muß dann schon nen mittelding her

gruß
pry
Prydwynn ist offline  
Alt 06.09.2010, 18:05   #7
rabuf
 
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Zitat:
Zitat von Nieselprim Beitrag anzeigen
Im Fischladen darf ich quasi jedes Tier kaufen.
... nachdem durch den Händler Deine Sachkunde nachgeprüft wurde und eine Meldung an die zuständige Behörde gelaufen ist. Hast Du keine Haltungserlaubniss werden nachträglich auf Deine Kosten die Tiere tierärztlich untersucht in eine artgerechte Pflege Pflege gegeben. Kannst Du die Sachkunde nicht nachweisen, bekommst Du erst garkeine. Nur damit klar ist, wie ein Fischkauf laufen kann

Gruß Erik
rabuf ist offline  
Alt 07.09.2010, 07:53   #8
Prydwynn
 
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hallo

sachkunde schön und gut, aber: gibts für jedes tier nen schakundenachweis?
und vor allem wie aktuell sind diese nachweise ??

gruß
pry
Prydwynn ist offline  
Alt 07.09.2010, 08:55   #9
rabuf
 
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Gute Frage, die wohl nur begrenzt durchdacht ist. Realisieren ließe sich das Ganze durch eine allgemeine Sachkunde und jeweilige Scheine durch Vortragsbesuche bei Vereinen etc. Aber wie schon gesagt: Wie es realisiert wird ist noch völlig unklar.

Ich möchte keine Panik machen aber angesichts der schwächelnden Regierungsparteien ist dieser Gesetzesentwurf nicht so weit von der Realisierung entfern wie so mancher denken mag. Im Hinterkopf sollte man es auf jeden Fall behalten und etwas vorbeugen. Das zumindest eine allgemeine Sachkunde irgendwann mal Pflicht wird, ist unabhängig der Parteifarbe absehbar.
rabuf ist offline  
Alt 08.09.2010, 20:07   #10
magdeburger
 
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Hallo
Wie weit soll das gehen?
Futtertiere sind auch nicht domestiziert. Da kommen Mäuse, Würmer und co in den Handel, die mancher hält weil er sie niedlich findet, andere verfüttern die.
Brauch ich jetzt einen Sachkundenachweis weil ich mir im Winter aus Faulheit mal 3 oder 4 Päckchen Mülas in den Kühlschrank lege? Ist das überhaupt artgerecht?
Darf ich meine Jungguppys verfüttern, oder muß ich die vorher im Buch eintragen und dann einen Veterinär gegenzeichnen lassen nach erfolgter Barschfütterung?
Tierschutz ist eine feine Sache, aber zuviel gesetz und damit auch Bürokratie sind da eher kontraproduktiv.
magdeburger ist offline  
 

Stichworte
gesetzesentwurf, haltungserlaubnis, tierschutzgesetz

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