23.09.2010, 19:14 | #11 |
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Hallo Lindy,
so wie es Inni erklärt hat, enstpricht es der Schaltung auf Bild 2. Bild 1 ist denke ich klar. ;-) Klingt vielleicht absolut blöd, ABER lege Dir alles mal so hin wie es auf dem EVG abgebildet ist. Geht dann so am einfachsten und hast keinen Kabelsalat (da es ja Neuland für Dich ist). Gruß Sven Geändert von clon (23.09.2010 um 20:06 Uhr) |
23.09.2010, 19:40 | #12 |
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Hallo,
... läßt Du am Besten die Finger davon. Gemäß den einschlägigen Bestimmen darf ein elektrotechnischer Laie, der Du ganz offensichtlich bist, keine Arbeiten am Stromnetz durchführen, die über das Wechseln eines Leuchtmittels oder Wiedereinschalten eines ausgelösten DI-/FI- oder Leitungsschutzschalters hinausgehen. So ist die aktuelle Vorschriftenlage in Deutschland. Man kann darüber schimpfen, aber wenn irgendwas schief geht, zahlt die Versicherung dem Verursacher keinen Cent (bzw. holt sich jeden Einzelnen wieder). Klartext: Das Anschließen von EVGs gehört nicht zu den Arbeiten, die ein elektrotechnischer Laie durchführen darf. Lebe lang und in Frieden, Robert PS. Den Tippgebern hier im Thread ist doch hoffensichtlich klar, daß sie im Schadensfall schlimmstensfalls in Mithaftung genommen werden können, oder? |
23.09.2010, 19:48 | #13 |
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ANMERKUNG DER MODERATION! Wenn jemand eigene Beiträge zurück zieht, und allen andern im Glauben läst, die Moderatoren würden Ihn zensieren, dann ist das zu gut deutsch eine Schweinerrei. ES HANDELT SICH NICHT UM ZENSUR! das Moderatorenteam! Geändert von Nieselprim (24.09.2010 um 12:02 Uhr) Grund: Die Frechheit von Linley2010 gerade rücken! |
23.09.2010, 20:18 | #14 |
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Geändert von Lindy2010 (23.09.2010 um 23:59 Uhr) |
23.09.2010, 20:33 | #16 | |
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Zitat:
ja wie jetzt, ich erklär dir den ganzen kram und dann fängst du dich an zu beschweren, das mir die mods nicht einhalt gebieten wegen elektrokram? kümmer dich ... |
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23.09.2010, 21:53 | #17 | |
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hiSeh ich auch so.
Zitat:
Obwohl ein Internet-Forum ein sehr öffentliches Medium ist, sehe ich doch postings zu Sachthemen idR als private Ratschläge gem. BGB sohin ohne Rechtsfolgen. Es ist die freie Entscheidung des Ratsuchenden, einen Rat anzunehmen oder auch nicht. Schönen Tag noch. helmut |
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23.09.2010, 21:58 | #18 |
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Geändert von Lindy2010 (23.09.2010 um 23:59 Uhr) |
23.09.2010, 23:47 | #19 |
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Geändert von Lindy2010 (23.09.2010 um 23:58 Uhr) |
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