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Alt 11.05.2011, 20:09   #1
HonkongBlue
 
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Standard EVG defekt oder andere Ursache ?

'n Abend Jemeinde,

ich könnte gerade k.....
Die Aq -Lampe über dem 570er Becken ist heute dunkel geblieben. Nachdem die Röhren in letzter Zeit schon anfänglich gelbinkt hatten und das "neue" EVG schon in der Schublade lag, war es sowieso Zeit, das EVG auszutauschen.

Leider tut sich nichts. Das neue EVG ist laut Schaltplan verkabelt, aber die Lampe bleibt dunkel.

Wie kann ich EVG mit dem Spannungsprüfer prüfen, nicht dass das Neue auch defekt ist?

Gruß und Dank im Voraus,
HonkongBlue
HonkongBlue ist offline  
Alt 11.05.2011, 20:19   #2
ÆQUIDENS
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Hi

Ganz ehrlich, wenn solche oder ähnliche Fragen auftauchen, zeigt das daß die Kenntnisse von Technik nicht ausreichend sind. Daher empfehle ich solchen Leute und somit auch dir, daß du das von einem Elektriker anschauen lässt.

Passiert was, dann haftet keine Versicherung!
 
Alt 11.05.2011, 20:32   #3
HonkongBlue
 
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Hi Ae,

ganz ehrlich, solche Antworten helfen auch keinen Milimeter weiter.

1. ist es nicht das erste EVG, das ich ausgetauscht habe, sondern mittlerweile das dritte.
2. Hat der Elektriker beim ersten EVG, das ich verbauen wollte, mir damals erzählt, da müssten aber Starter zwischengeschaltet werden, sonst würden die Röhren nicht angehen. ??? Offensichtlich gab es zu seinen Lehrzeiten erst herkömmliche VGs mit Startern, aber noch keine EVGs ohne Starter.
3. Das Schlimmste was bei meinen elektrischen Bastelleien passiert ist, ist eine rausgeflogene Sicherung oder der FI-Schalter.

Insofern wäre ich Dir dankbar für eine konstruktive Antwort im Sinne meiner Eingangsfrage, wie das EVG mittels Spannungsprüfer zu prüfen ist.
Zumindest kommen schonmal 235V vor dem EVG an. Fragt sich halt, was rauskommen soll?

Gruß,
HonkongBlue
HonkongBlue ist offline  
Alt 11.05.2011, 20:35   #4
Loong
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Hallo,

Zitat:
Zitat von HonkongBlue Beitrag anzeigen
1. ist es nicht das erste EVG, das ich ausgetauscht habe, sondern mittlerweile das dritte.
Trotzdem darfst Du es als elektrotechnischer Laie nicht. Punkt.

Viele Grüße
Robert
PS. Allein die Frage, ob die Funktion eines EVGs mit einem Spannungsprüfer überprüfbar wäre zeigt, daß Du keine große Ahnung von der Funktionsweise dieser Geräte hast.
 
Alt 11.05.2011, 20:42   #5
ÆQUIDENS
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Zitat:
ganz ehrlich, solche Antworten helfen auch keinen Milimeter weiter.
Die helfen ansich schon weiter, da du das als Laie normalerweise eh nicht darfst. Wenn dann solche Fragen auftauchen zeigt das nunmal, daß nicht ausreichend Kenntnisse vorhanden sind. Demnach hab ich dir zu deinem Schutz und auch zu meinem Schutz (denn wenn ich dir sage wie es geht und passiert doch was, kann ich mit haftbar gemacht werden) zu einem Elektriker geraten.
 
Alt 11.05.2011, 20:45   #6
HonkongBlue
 
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Hallo Robert,

erstmal danke für eine weitere unkonstruktive Antwort.

Wo genau steht, dass ich das nicht darf? (Der damals gefragte Elektriker hätte mit seine "Ahnung" dann wohl auch nicht gedurft oder wie?)

Mit "Spannungsprüfer" meine ich jetzt nicht diese Art Schraubenzieher mit Lämpchen drin, sondern korrekterweise ein Voltmeter.

@AE,
ansonsten interessiert mich auch nicht wirklich, wie das EVG funktioniert, sondern ich will nur wissen, wie ich prüfen kann, ob es kaputt ist oder nicht. Bei weitem nicht jeder Autofahrer kann die die Fuktionsweise seines Ottomotors erklären und fährt trotzdem damit.

Gruß,
HonkongBlue

Geändert von HonkongBlue (11.05.2011 um 20:49 Uhr)
HonkongBlue ist offline  
Alt 11.05.2011, 20:58   #7
Loong
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Hallo,

Zitat:
Zitat von HonkongBlue Beitrag anzeigen
erstmal danke für eine weitere unkonstruktive Antwort.
Bitte, bitte, gern geschehen. Solange sie Gefahr von deiner Familie (wichtig!) und dir (weniger wichtig...) fernhält, gebe ich gerne so "unkonstruktive" Antworten.

Zitat:
Wo genau steht, dass ich das nicht darf?
Explizit auf Seite 13 der Technischen Fibel QUICKTRONIC® DALI/DIM:
Zitat:
Installation und Wartung von Elektronischen Vorschaltgeräten nur durch Elektrofachkräfte.
Indirekt in den VDE-Vorschriften. Dort kannst du nachlesen, daß ein elektrotechnischer Laie, als der du dich hier unzweifelhaft outest, keine Arbeiten am Stromnetz durchführen darf, die über das Wechseln eines Leuchtmittels oder Wiedereinschalten eines ausgelösten DI-/FI- oder Leitungsschutzschalters hinausgehen.

Zitat:
Mit "Spannungsprüfer" meine ich jetzt nicht diese Art Schraubenzieher mit Lämpchen drin, sondern korrekterweise ein Voltmeter.
Ich habe dich durchaus verstanden. Du mich leider nicht.

Lebe lang und in Frieden,
Robert
PS. @Æ: So ist es!
 
Alt 11.05.2011, 21:04   #8
ÆQUIDENS
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Zitat:
@AE,
ansonsten interessiert mich auch nicht wirklich, wie das EVG funktioniert, sondern ich will nur wissen, wie ich prüfen kann, ob es kaputt ist oder nicht. Bei weitem nicht jeder Autofahrer kann die die Fuktionsweise seines Ottomotors erklären und fährt trotzdem damit.
Das ist ein Vergleich der sehr happert. Du kannst ihn aber so sehen: Einer fährt einen Ottomotor und Du schaltest per Kippschalter oder wie auch immer die Beleuchtung ein.

Zum Thema: Du bist dir aber sicher, daß nicht eine der Röhren defekt ist?
 
Alt 11.05.2011, 21:17   #9
HonkongBlue
 
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Zitat:
Zitat von Loong Beitrag anzeigen
Hallo,

Bitte, bitte, gern geschehen. Solange sie Gefahr von deiner Familie (wichtig!) und dir (weniger wichtig...) fernhält, gebe ich gerne so "unkonstruktive" Antworten.
Interessant, jetzt fängt schon jemand an zu beurteilen, ob ich oder meine Familie wichtiger sind. Ähnlich anmaßende Entscheidungen hatten wir historisch ja schon mal.

Zitat:
Zitat von Loong Beitrag anzeigen
Explizit auf Seite 13 der Technischen Fibel QUICKTRONIC® DALI/DIM: Indirekt in den VDE-Vorschriften. Dort kannst du nachlesen, daß ein elektrotechnischer Laie, als der du dich hier unzweifelhaft outest, keine Arbeiten am Stromnetz durchführen darf, die über das Wechseln eines Leuchtmittels oder Wiedereinschalten eines ausgelösten DI-/FI- oder Leitungsschutzschalters hinausgehen.
Die Fibel ist ein Leitfaden und mehr nicht. Jedenfalls kein Gesetzestext. Auch die VDE-Vorschriften sind nicht das StGB.
Ansonsten habe ich nie behauptet, etwas anderes, als ein interessierter elektrischer Laie zu sein. Im Prinzip sogar ein vorsichtiger, denn ich frage ja vorher nach, bevor ich irgendwas verkabele, von dem evetuell eine Gefahr ausgehen könnte.

Aber hier von oben herab mit dem gehobenen Zeigefinger zu kommen, nach dem Prinzip "Du hast sowieso keine Ahnung, also lass die Finger davon" statt konstruktiv weiterzuhelfen, bringt keinen weiter und macht Autor und Forum besonders lesenswert.

Ansonsten bin ich gern für konstruktive Antworten offen, alle anderen mögen bitte verkniffen werden. Das spart Zeit, Nerven und nicht zuletzt Speicherplatz fürs Forum.

Gruß,
...
HonkongBlue ist offline  
Alt 11.05.2011, 21:21   #10
Loong
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Hallo,

Zitat:
Zitat von HonkongBlue Beitrag anzeigen
Jedenfalls kein Gesetzestext. Auch die VDE-Vorschriften sind nicht das StGB.
Nein. Du hattest aber auch nur gefragt, wo das stände. Die VDE-Vorschriften besitzen im Zweifelsfall Gesetzescharakter, da sich ein Gutachter vor Gericht auf sie berufen wird. Ich hoffe eigentlich immer noch auf deine Einsicht, daß es nicht soweit kommen möge.

Ansonsten ist inzwischen alles notwendige zum Thema geschrieben worden. Was du daraus machst, ist dir und deinem Verantwortungsgefühl überlassen.

Viel Glück deiner Familie!
Robert
PS. Ob die Lampen in Ordnung sind, hast du nach dem Hinweis von Æ inzwischen überprüft?

Geändert von Loong (11.05.2011 um 21:27 Uhr)
 
 

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