03.09.2012, 21:15 | #1 |
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Tiere per Post versenden
Hallo ihr lieben Leute....
heute hatte ich Premiere und habe das erste Mal Tiere zur Post gebracht. Es handelte sich um Blasenschnecken, welche den Besitzer wechseln. Als die Postfrau mein Paket nahm (gepolsterter Umschlag mit Tupperbox voller Schnecken), ging sie relativ lieblos damit um, deswegen entschied ich mich, ihr zu sagen, dass dort Tiere drin wären und ich dann doch gerne noch einen Karton hätte, um auf Nummer sicher zu gehen. Da sagt die zu mir, man dürfe keine Tiere mit der Post versenden?! Jetzt mal im Ernst. Schön find ich`s auch nicht unbedingt, aber ist das eigentlich verboten? Es gibt doch zig Versandhandel die noch ganz andere Tiere versenden... Oder gilt das mit dem Verbot nur für die deutsche Post? Weiß das jemand??? Im Endeffekt hat sie das Paket dann komischerweise doch angenommen . Mhhh... seltsam.... Schmunzelnde Grüße Jasmin |
03.09.2012, 21:22 | #2 |
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Hallo Jasmin,,
ja ein bekannter Tankstellenbesitzer, der auch Post und Pakete für die Post annimmt, sagte mir das auch, dass er eigentlich keine Tiere annehmen darf. Da gab es wohl schon ganz böse Sachen mit zB. Zwerghasen usw., die dann jämmerlich gestorben sind. Deswegen will das die Post wohl nicht. Dafür gibt es ja extra andere Unternehmen. Aber ich habe auch schon Schnecken per Maxibrief mit der Post verschickt. Man muß es ja nicht unbedingt sagen. |
03.09.2012, 21:30 | #3 |
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Das steht bei der Deutschen Post meiner Meinung nach irgendwo in den AGB. Das gilt glaube ich aber vor allem für Wirbeltiere, somit wären Schnecken möglich. Aber ohne Gewähr, müsste man noch mal nachlesen.
Ein Versender der Fische per Übernachtexpress transportiert ist GO! (General Overnight), kostet dann halt ein paar Euro. Gruß CASE |
03.09.2012, 21:35 | #4 |
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Hallo, Wirbellose darf man per Post verschicken.....Wirbeltiere nur mit bestimmten Unternehmen wie halt "Go". Gruß Christian
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03.09.2012, 23:04 | #5 |
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Hi,
ja so kenn ichs auch, die Evertebraten ganz normal per Post und die Wirbeltiere höchstens per GO! usw.. |
05.09.2012, 20:02 | #6 | |
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Moin
Ich habe gehört, ich weiss nicht genau, tolle Sache das. In den AGB´s von DHL steht: Zitat:
Wer Garnelen als Futtertiere versendet kann das im Prinzip also tun,. wenn sie vernünftig verpackt sind. Schnecken stehen dort nicht aufgeführt, aber aucvh hier wäre zu Futterzwecken nichts einzuwenden. |
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05.09.2012, 21:36 | #7 |
Gast
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Hallo,
Schnecken und Garnelen sind ja Wirbellose und damit dürfen sie verschickt werden. Auch nicht nur als Futterlieferanten. Steht auch in den ABG's, die magdeburger oben genannt hat. ...ausgenommen sind Urnen sowie Wirbellose,... |
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