03.03.2019, 16:56 | #1 |
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Kleine Fische als Futter erlaubt? Welche für Kaulbarsch?
Hey
sind kleine oder Brutfische als Lebendfutter erlaubt? Ich meine einen gezielten Einsatz als Futter, nicht die zufällige Beute die ein Fisch mal fängt.... Welche kleinen Fische kämen für ausgewachsene Kaulbarsche in Frage? Gruß! |
03.03.2019, 17:18 | #2 |
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Die Frage ist eher, ob man Kaulbarsche überhaupt privat halten darf, da sie in Europa heimisch sind. Aber keine Ahnung...
Zu Deiner Frage, ich denke schon, da Du es ja privat machst. Wo kein Kläger... Dann würde ich Lebendgebärende Zahnkärpflinge empfehlen. In Zoos etc. ist das aber generell verboten. Daher würde ich sagen, es gibt Fragen die man nicht stellen sollte, um nicht unnötige Diskussionen anzustossen... Tom |
03.03.2019, 17:24 | #3 |
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Hallo schuhschrank,
schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html Man wird schon davon ausgehen müssen, dass ein "Futterfisch" durch die Jagd eines Beutegreifers auf ihn zunächst Stress (= Leiden) empfindet und dann auch Schmerzen, sofern das Töten durch den Beutegreifer nicht schlagartig erfolgt - so mancher Beutegreifer verschlingt seine Beute ja lebend, so dass sie erst in dessen Magen verendet. Wenn man Fische nur mit anderen lebenden Fischen ernähren kann, dann könnte ein "vernünftiger Grund" im Sinne des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz vielleicht bejaht werden, und somit wäre es kein Verstoß gegen das Gesetz. Einen Kaulbarsch muss man aber nicht zwingend mit lebenden Fischen ernähren. https://de.wikipedia.org/wiki/Kaulbarsch "Er ernährt sich von Zooplankton, Zuckmückenlarven, Würmern, Flohkrebsen und Fischlaich sowie Fischbrut." Was deine Frage speziell nach dem Kaulbarsch betrifft, dürfte eine Fütterung mit lebenden Fischen also gesetzteswidrig sein. Gruß Otocinclus2 |
03.03.2019, 17:32 | #4 | ||
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Lebende Fische zu verfüttern, ist eigentlich generell verboten. Auch für uns Aquarianer. Genau nach den zitierten Verordnungen.
Da es für uns keinen zwingenden Grund gibt Tiere zu halten die nur lebende Fische fressen. Wir dürfen ja auch Schlangen nicht mit lebenden Ratten füttern. Ich persönlich finde diese Regelungen scheinheilig, da wir ja Futtertiere halten dürfen und keiner überprüft wie wir diese töten.... Daher meinte ich ja, man sollte keine schlafenden Hunde wecken...
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03.03.2019, 18:08 | #5 | |
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Zitat:
Wenn man die Berechtigung des Bestehens einer Gesetzesnorm nur an der Aufklärungsquote messen wollte, dann müsste man konsequenterweise z.B. Diebstahl legalisieren. Die Aufklärungsquoten bei Diebstahlsdelikten krebsen schon seit vielen Jahren im ganz niedrigen zweistelligen Prozentsatzbereich herum. Und das selbst bei "größeren" Diebstahlsdelikten, wie bei Wohnungseinbruchdiebstahl - selbst da kommt die Aufklärungsquote mal gerade an 20 % heran. Ganz zu schweigen von Taschendiebstahl: keine 6 % ! Für mich fängt die Scheinheiligkeit bei Gesetzen erst da an, wo der Gesetzgeber sagt: "Wir machen ein Gesetz!" - gewissermaßen um dem tumben Wahlvolk zu signalisieren: "Wir tun was" - und in Wirklichkeit gar nicht erst die Absicht hat, das Gesetz auch wirklich durchzusezten. Solange aber die tragenden Grundgedanken eines Gesetzes sich mit den zumindest überwiegend verbreiteten und anerkannten moralischen Überzeugungen in Einklang bringen lassen, finde ich das in Ordnung - auch wenn vielleicht die Aufklärungs-/Durchsetzungsquote enttäuschend gering sein sollte (weil eben keiner sieht, wie jemand ein Tier im stillen Kämmerlein quält). Gruß Otocinclus2 |
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03.03.2019, 18:24 | #6 | |
Gast
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Zitat:
"kleiner Raubfisch, gut zur Dezimierung von unerwünschter Fischbrut geeignet. Darf nicht in öffentliche Gewässer ausgesetzt werden, da nicht einheimisch." Auf einer anderen Seite heißt es aber "Seine Verbreitung erstreckt sich von Mitteleuropa und Nordeuropa bis nach Sibirien." Und nach meiner Kenntnis liegt Deutschland in Mitteleuropa.... Das die Haltung des Kaulbarsches/ Gymnocephalus cernua verboten ist, wäre mir neu - schließlich kann man ihn ja in Deutschland als Lebendfisch kaufen. Was hingegen verboten ist, ist die "Entnahme von Wildtieren ohne vernünftigen Grund". Was die Fütterung mit lebenden WIRBELTIEREN angeht ist diese nach dem Tierschutzgesetz verboten, außer eine andere Ernährung des zu fütternden Tieres ist nicht möglich - soweit die Theorie. In der Praxis ist es aber zum Teil so, dass überzählige Jungfische, die nicht zu vermitteln sind/ wären, als Futterfische verwendet werden. Zumindest habe ich es hier und da gehört. Laut Fischlexikon ernährt ein G. cernua wie folgt: "Zuckmücklarven, Kugelmuscheln, Würmern, Flohkrebsen (Amphipoda) sowie von Fischlaich". Ansonsten stimme ich Tom zu: " Geändert von Gast1 (03.03.2019 um 18:38 Uhr) |
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03.03.2019, 19:16 | #7 |
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nur weil einer fragt heisst es ja nicht das es gemacht wird. dies soll ja schließlich zum nachdenken und anregen dienen.
interessant ist das man eine art nicht verfüttern darf, aber ein "zufälliges" gefressen werden nimmt man durchaus in kauf bzw ist wieder erlaubt.... |
03.03.2019, 19:22 | #8 |
Moderator
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das ist dann eben der Unterschied zwischen purer Absicht und etwas das unabsichtlich passiert
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03.03.2019, 19:23 | #9 | |
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Zitat:
Gruß Otocinclus2 Edit: Da war Balu schneller, als ich. Geändert von Otocinclus2 (03.03.2019 um 19:26 Uhr) |
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03.03.2019, 19:28 | #10 | |
Gast
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Zitat:
EDIT: Sorry Balu und Oto, hat sich mit Euren Posts überschnitten, ich bin wohl zu langsam. Geändert von Gast1 (03.03.2019 um 19:32 Uhr) Grund: EDIT |
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Stichworte |
brut, futterfisch, kaulbarsch |
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