29.10.2012, 10:29 | #1 |
Gast
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Halteberechtigung
Hallo Leute
mal eine etwas andere Frage, da ja in Deutschland viel auf dem Papier stehen muss in Punkten wie - was hab ich gelernt Beruf, Autofahren usw. Gibt es für bestimmte Fischarten so etwas wie eine Halteberechtigung? Das es dann für bestimmte Arten sollte man diese Berechtigung nicht hab illegal ist sie zu halten? Angenommen Wir süchtigen Aquarianer machen irgendwo in Europa Urlaub und keschern uns einige Fische um diese im Aquarium zu pflegen? Meine Suche im WWW ( bedrohte Süßwasser Fischarten in Europa) hat mir nicht viel gebracht da es dort mehr um Speisefische geht. http://www.fischartenatlas.de/cms/im...Kategorien.pdf http://www.lung.mv-regierung.de/date...ste_fische.pdf Wie sieht es aus, darf man oder ist das Illegal? Art-gerechte Haltung vorausgesetzt! |
29.10.2012, 10:45 | #2 |
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Hallo,
http://www.cites.org/ http://www.bfn.de/0305_cites-faq.html edit: auch, wenn du da nicht viele Fische finden wirst, solltest du trotzdem vorsichtig sein und nicht einfach mal so irgendwo im Ausland Fische fangen -> nationale Regelungen beachten! Könnte dort sonst evtl. erhebliche Strafen geben. In Deutschland ist es z.B. in einigen Bundesländern schon nicht erlaubt, sich für seine Fische ein paar Wasserflöhe aus einem Tümpel zu fangen. Geändert von Beluga (29.10.2012 um 11:38 Uhr) |