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Alt 05.10.2012, 10:21   #1
Mollyfisch
 
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Standard Dosierung Malachitgrünoxalat

Hallo,

ich habe mir heute 25g Malachitgrünoxalat in der Apotheke bestellt und werde es heute mittag abholen.

Jetzt hab ich aber noch Fragen zur Dosierung damit ich nichts falsch mache.

Also als erstes stelle ich eine 0,1%ige Lösung her, stimmt es das ich dafür 1g in 1 Liter Wasser löse? Muss das Wasser destiliert sein?

Dann dosiere ich 6ml dieser Lösung auf 100Liter Aquarienwasser. An den ungeraden Behandlungstagen wechsle ich dann 80% des Wassers und dosiere dann auf die gewechselte Wassermenge mit den 6ml/100L nach?

Das Licht lasse ich während der Behandlung aus.

Stimmt das alles so für die Behandlung gegen Ichthyo?
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Alt 05.10.2012, 11:02   #2
Heikow
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo Julia,

erstaunlich, dass Du noch dran gekommen bist. Glückwunsch.

Ich mach bei Ichtio täglich nen Wasserwechsel und dosiere danach neu. Nicht nur auf die gewechselte Menge Wasser, sondern auf das gesamte Aquarium.

So ist man den "Zauber" binnen ner Woche los. Das Licht kann dann an bleiben.

LG

Heiko
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Alt 05.10.2012, 11:30   #3
Mollyfisch
 
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Standard

Hallo,

das mit dem kompett nachdosieren erscheint mir um ehrlich zu sein auch sinvoller, da das Medikament auch abgebaut wird.

Einfach zu bekommen war es nicht, vor allem da es nicht in dem großen Chemikalienschrank nicht vorhanden war und keiner wirklich etwas damit anfangen konnte. Deswegen hab ich bekomm ich jetzt stolze 25g, wenn man überlegt in einer Flasche aus dem Zoolande sind etwa 15mg...

Also wenn jemand noch interresse hat, einfach melden. Oder dürfte ich es gar nicht abgeben?
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Alt 05.10.2012, 12:22   #4
Beluga
 
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Standard

Hallo Julia,

darfst du.
Die Triarylmethanfarbstoffe Malachitgrün, Brillantgrün, Kristallviolett, Methylviolett und Rosaniliniumchlorid sind nicht verschreibungspflichtige Farbstoffe und sind gemäß § 4 der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel dann freiverkäuflich, wenn sie zur Anwendung bei Zierfischen und den anderen dort bezeichneten Heimtieren bestimmt sind. Deshalb dürfen sie gemäß § 60 AMG ohne Zulassung und ohne Sachkenntnis sogar auch im Versandhandel verkauft werden

Geändert von Beluga (05.10.2012 um 12:24 Uhr)
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