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Alt 29.06.2020, 19:28   #1
David Teichfloh
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Mehrwertsteueränderung - Stromablesen

Hi,

die Verbraucherzentralen empfehlen, jetzt und am 31.12. die Stromzähler abzulesen und die Daten dem Energieanbieter zu zusenden.

Ich denke, dass das vor alle für die alten Ferrari-Zähler gilt. Sonst wird geschätzt...
Smart-Zähler sollten ja fern ablesbar sein.

.... bei uns hat man letztes Jahr, "dumme" elektronische Zähler eingebaut. Also keine Smart-Zähler.
Die Wirkung: ich verbrauchte plötzlich 1/4 weniger Strom!

Aber: so dumm ist der Zähler offenbar nicht - zumindest ist er "fern ablesbar". Mein Stromanbieter führte auf der letzten Rechnung jeden Monat einzeln auf. Und die Werte stimmten mit den von mir abgelesenen Werten überein.
Daher lese ich zwar wie gewohnt ab, brauche jedoch nichts zu melden (was möglich wäre) - mein Anbieter liest mit!

(Ob das so gut ist? Ich weiß nicht... aber es ist, in diesem besonderem Fall, nützlich.)
PS: weder in der Anleitung, noch irgendwo anders steht etwas über diese Funktion...
Gilt das auch fürs Wasser? Glaube ja...

Geändert von David Teichfloh (29.06.2020 um 19:30 Uhr) Grund: schlechtReibung ... oder so
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Stichworte
mehrwertsteuer, strom

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