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Ole1985 16.06.2010 14:09

Betta splendens
 
Hallo,

da ich mir mitlerweile einen Betta sp. in meinem Gemeinschaftsbecken ausgeschloßen habe ich aber trotzdem sehr gerne einen hätte stellt sich mir die frage nach der Beckengröße. Ich habe gelesen das ein Nano AQ (20-30l) völlig reichen würde bin mir aber nicht sicher ob es Bestimmungen zur größe gibt bzw. diese noch aktuel sind.

Den beitrag von Prydwynn habe ich gelesen nur dieser ist ja auch schon etwas älter und der Link zu den Bestimmungen geht leider nicht mehr und Google spuckt mir leider zu viel Müll aus und da mir hier bisher gut geholfen worden ist hab ich gedacht ich frag einfach mal nach.

mfg Ole

Mollyfisch 16.06.2010 16:19

hey,
20-30liter sind für einen betta bock super geeignet. ich glaube man kann sie laute ein paar internetseiten schon ab 6litern halten(meiner meinung nach ist das aber zu wenig und der fisch frisst ja auch und scheidet aus, ich weiß nicht, ob man in so einem kleinen becken die ww konstannt halten kann). ich würde sagen, ab 12litern aufwärts für nrn bock und ab 30litern ein weib.

Wako 16.06.2010 17:34

Hallo,
20- 30L sind völlig ausreichend.

Prydwynn 16.06.2010 18:17

hallo

20-30 l passen schon. der nicht funktionierende link war fürs gutachten, weiß nicht, warum der nimmer geht. da steht für dauerhafte haltung nicht unter 60l empfohlen. ich hab ihn nastandshalber erwähnt, aber er wird heiß diskutiert, da zum teil völlig veraltet und nicht mehr wirklich richtig in seinen aussagen.

BMELV - Tierschutzgutachten - Haltung von Zierfischen (Süßwasser)

hier der link noch mal. text ganz nach unten scrollen und in der letzten zeile auf tabelle klicken, da kommt die liste mit den beckengrößen
das gutachten ist mittlerweile 12 jahre alt

gruß
pry

Christian79 16.06.2010 19:08

Hallo , dieses Gutachten ist völlig nichtig liebe Pry . Da kannst du dich nicht mehr drauf berufen .

Je nach Flossenform kannst du einen Betta ab 12L halten .

Longfins wie HM , CT oder auch DT gehen ab 12L
Shortfins wie PK , HMPK etc. gehen ab 18L

Und nochmal diese Richtline stammt von 197? und wurde zum letzten Mal 1998 nochmal überarbeitet . Diese Überarbeitung war aber nicht wirklich eine sondern es wurden nur Arten hinzugefügt .

CJS 16.06.2010 19:21

Zitat:

Zitat von Christian79 (Beitrag 555482)
Hallo , dieses Gutachten ist völlig nichtig liebe Pry . Da kannst du dich nicht mehr drauf berufen .

da is man ja echt sprachlos langsam.....du erklärst Verordnungen für nichtig ?
wohl der Größenwahn ausgebrochen:cool:

Auch wenn manches nicht ganz richtig, einige Erkenntisse überholt sind.....ist und bleibt es das offizielle Gutachten, solang bis ein verbessertes Teil kommt.

Daran erklärst du sicher gar nichts für nichtig^^

Gruß Christian

Christian79 16.06.2010 19:30

Zitat:

Zitat von CJS (Beitrag 555483)
da is man ja echt sprachlos langsam.....du erklärst Verordnungen für nichtig ?
wohl der Größenwahn ausgebrochen:cool:

Auch wenn manches nicht ganz richtig, einige Erkenntisse überholt sind.....ist und bleibt es das offizielle Gutachten, solang bis ein verbessertes Teil kommt.

Daran erklärst du sicher gar nichts für nichtig^^

Gruß Christian


Dieses Gutachten ist in Sachen Betta splendens nichtig , das hat nichts mit Größenwahn zutun sondern mit einfachen Fakten . Ich rede hier nur über die Sparte Betta , nicht über die anderen Arten wo es stimmen mag was da als Haltungsbedingungen angegeben worden sind . :cool:

CJS 16.06.2010 19:32

Zitat:

Zitat von Christian79 (Beitrag 555486)
Dieses Gutachten ist in Sachen Betta splendens nichtig , das hat nichts mit Größenwahn zutun sondern mit einfachen Fakten .

dann sei so lieb und gib uns doch mal die Fakten....wer hat den Teil der Betta denn für nichtig erklärt ?

Christian79 16.06.2010 19:41

Du kannst es als nichtig ansehen da es Weltweit mittlerweile bekannt ist den Betta splendens nicht als Trio zu halten und auch das es besser ist den Betta splendens in kleineren Becken zu halten . Aber stimmt jetzt kommt wider der dumme Züchter , komisch ich habe mit meinen Tieren keine Probleme .

Schau mal nach Angaben des EHBBC oder des IBC . Da sind die schon seit ewigen Zeiten dran das es in diesem Punkt eine Umschreibung dieses Gutachten gibt . Da es hier keine Unterschiede gibt zwischen den Hochzuchten und den Wildarten . Und auch Leute in der IGL sind dieser Meinung , was du eig. auch wissen müßtest .

Aber gut , ich bin es leid ständig deine ewigen Anfeindungen und dummen Sprüche mir antun zu müssen . Deswegen beglückwünsche ich dir hiermit als ersten auf meiner Igno-Liste . Es gibt einfach Sachen die sind mir zu dumm :cool:

CJS 16.06.2010 19:46

nöö..kommt nicht der dumme Züchter...nur bleiben dann doch wohl meine Fakten bestehen...Gutachten ist Gutachten, das können die Betroffenen nicht einfach für nichtig erklären^^

Es gibt auch für uns Menschen einige äußerst dumme Regeln und Gesetze, deswegen kann ich die aber nicht für nichtig erklären, oder ?


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