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Sagalas 25.01.2016 20:10

Rechtliche Sache bzg Pflanzen
 
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Hallo Gemeinde,

dringende Hilfe benötigt...:confused:

Darf ich das auf dem Foto abgebildete Stück als Ableger verkaufen?
Ich habe die längeren Exemplare in Höhe der Kiesoberfläche abgeschnitten und verkauft. Ist der Begriff Ableger so rechtlich korrekt?

Schneewitchen 25.01.2016 20:15

Hallo Sagalas,

Persönlich hätte ich es als Kopfsteckling bezeichnet, doch interessant ist eher - ob "Ableger" in irgendeiner Form rechtlich geschützt ist, ansonsten kannst du das nennen wie du möchtest.

Sagalas 25.01.2016 20:18

Hey

Ich habe ein anderes Problem. Ich habe einige Exemplare verkauft und soll jetzt verklagt werden. Ich habe einen Rabatt angeboten, aber es besteht kein Interesse.

Die Kundin hat offenbar verstanden, dass es ganze Pflanzen sind und diese ein großes Wurzelwerk haben.

Wie auch immer, ich möchte da jetzt auf Nummer sicher gehen. Die 1. Erfahrung in Kleinanzeigen ist direkt soo negativ :rolleyes:

Jetzt muss ich ja wissen, ob es eine (unbewusste) Täuschung von mir selbst war.

Danke und Gruß
Marc

Sonnentänzerin 25.01.2016 20:35

Hallo Marc :)

Weiß sie das nicht?:
ALLE Stängelpflanzen werden so im Laden gekauft.

Im Bund, mit Bleiband. Ohne Wurzeln.

Stängelpflanzen bestehen je aus EINEM Stängel :rolleyes:
Mehrere nebeneinander ergibt dann wohl das, was sie sich so vorgestellt hat.

Du wirst ja nicht nur EINEN einzigen Stängel geschickt haben

Scheint wohl nichts über Pflanzen zu wissen.
Jeder Anwalt aber wohl mehr als sie.
Da könnte ich noch ziemlich ruhig schlafen

Könntest ihr noch "Nachbesserung" anbieten, am Besten schriftlich sachlich höflich per Einschreiben mit Rückantwort.
Also weitere "Ableger"

Und noch einmal Dein Angebot, nur die Hälfte zu bezahlen.
Dann hast Du es schriftlich.

(pfaa, ärger ich mich über so etwas, was manche Leute glauben und alles verklagen wollen)

Gruß Sonne

Sagalas 25.01.2016 20:45

Zitat:

Zitat von Sonnentänzerin (Beitrag 830905)
Hallo Marc :)

Weiß sie das nicht?:
ALLE Stängelpflanzen werden so im Laden gekauft.

Im Bund, mit Bleiband. Ohne Wurzeln.

Stängelpflanzen bestehen je aus EINEM Stängel :rolleyes:
Mehrere nebeneinander ergibt dann wohl das, was sie sich so vorgestellt hat.

Du wirst ja nicht nur EINEN einzigen Stängel geschickt haben

Das ist mir noch gar nicht als Argument eingefallen :D:D
Es ging um etwa 10 "Ableger"
Anscheinend 1 Stiel mit mehreren kleinen außenrum und das noch verbunden mit Wurzeln hat sie sich vorgestellt...

Zitat:

Zitat von Sonnentänzerin (Beitrag 830905)
Scheint wohl nichts über Pflanzen zu wissen.
Jeder Anwalt aber wohl mehr als sie.
Da könnte ich noch ziemlich ruhig schlafen

Könntest ihr noch "Nachbesserung" anbieten, am Besten schriftlich sachlich höflich per Einschreiben mit Rückantwort.
Also weitere "Ableger"

Und noch einmal Dein Angebot, nur die Hälfte zu bezahlen.
Dann hast Du es schriftlich.

(pfaa, ärger ich mich über so etwas, was manche Leute glauben und alles verklagen wollen)

Gruß Sonne

Die Nachbesserung, auf die sie besteht kann ich nicht liefern, da müsste ich alle Pflanzen ausreißen und mit mehreren Babypflanzen jeweils als ganzes Pflanzensystem verkaufen :rolleyes:
Sie besteht aber darauf und ich bin mir halt super unsicher.


Danke euch schon einmal sehr für die Senkung meines Bltdrucks :)

Schneewitchen 25.01.2016 20:47

Mach dir keinen Kopf, sind ja hier nicht in Amerika. Das ist total lächerlich, jemanden wegen soetwas zu verklagen. Die Frau hat wohl tatsächlich noch nie Pflanzen gekauft.

Mach es wie Sonne schreibt;)

Tinacolada 26.01.2016 00:53

Hallo!
Auch wenn es eine Zeit lang vielleicht nicht so schön aussieht, scheide doch deine Pflanzen alle oben ab und schicke ihr die. Wachsen ja nach. Außerdem bildet die Limnophila ja auch Ausläufer, sie vermehrt sich ja auf zwei Arten. Das solltest du der Frau auch mal erklären bzw. die Vermehrungsweise von Stengelpflanzen. Dazu schickst du ihr den Internetlink von flowgrow, wo sie das selber nachlesen kann.

Aber echt blöd, das sie sich so aufregt. Vor allem, da sie die Pflanzen garantiert billiger als im Laden bekommen hat.
Biete deine Pflanzen in Zukunft besser hier an, hatte bisher nur nette Kontakte.

LG Tina

Sagalas 26.01.2016 14:41

Zitat:

Zitat von Tinacolada (Beitrag 830931)
Hallo!
Auch wenn es eine Zeit lang vielleicht nicht so schön aussieht, scheide doch deine Pflanzen alle oben ab und schicke ihr die. Wachsen ja nach. Außerdem bildet die Limnophila ja auch Ausläufer, sie vermehrt sich ja auf zwei Arten. Das solltest du der Frau auch mal erklären bzw. die Vermehrungsweise von Stengelpflanzen. Dazu schickst du ihr den Internetlink von flowgrow, wo sie das selber nachlesen kann.
LG Tina

Genau so habe ich es auch gemacht. Ich habe ihr auch erklärt, dass ich es selbst so gemacht habe, als ich die Pflanzen von jemand anderem bekommen habe. Außerdem habe ich deutlich gemacht, dass die Wurzeln sich dann von selbst bilden und die Pflanze sich in alle Richtungen ausbreitet. Sie wollte tatsächlich Mutterpflanzen mit vielen kleinen am Stück :D
Ist geklärt. Ich habe mit eurer Hilfe das ganze drehen können. Vielen Dank euch :cool:

jope06 26.01.2016 16:26

Hallo,

Zitat:

Ich habe ein anderes Problem. Ich habe einige Exemplare verkauft und soll jetzt verklagt werden. Ich habe einen Rabatt angeboten, aber es besteht kein Interesse.

Die Kundin hat offenbar verstanden, dass es ganze Pflanzen sind und diese ein großes Wurzelwerk haben.
Die Kundin sollte sich einmal mit dem Begriff Ableger beschäftigen. Sie hat das geliefert bekommen, was angeboten wurde. Du hast deinen Teil des Vertrages erfüllt. Nichts mit irgendwelchen Nachbesserungen oder Forderungen.
Zitat:

Als Ableger bezeichnet man Seitensprosse von Pflanzen, die bereits das Aussehen der Mutterpflanze haben.
Diese Seitensprosse können müssen aber keine Wurzeln haben! Wenn ich von einer Stängelpflanze den Seitentrieb kappe, dann habe ich einen Ableger nach obiger Definition. Und einem Kopfsteckling sehe ich nicht an, ob er vom Seitentrieb oder vom Haupttrieb gewonnen wurde.
Also was will die Kundin? Kann zwar Scherereien mit ebay geben, wenn die der Kundin in den Hintern kriechen sollten, aber rechtlich ist das verkauft worden, was angeboten wurde.

gruß jo

Katzen 26.01.2016 17:40

Abgesehen davon kann die doch wirklich nicht glauben das sowas vors Gericht geht?
Die Juristen werden sich da in die Hosen machen vor lauter Lachen :D

Made my day, danke das du das mit uns geteilt hast.
Auch wenn es für dich leider negativ ist.

Ich würde dir raten in die Anzeige gleich ein Foto der angebotenen Pflanze mit aufzunahmen.
Und wenn da shcon jemand mit rechtlichen Schritten droht noch >Symbolfoto< dazu schreiben. Nicht das jemand mit Klage droht weil dann ein Blatt weniger drauf ist als zu sehen ^^

Kannst ja beim herumgärtnern mal alle Pflanzen abfotographieren und die Bilder dann immer verwenden.

lg Katzen


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