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Ohne Worte:mad:
2 Guppy oder so:eek::mad: Und die Unwissenden/Unbelerbaren machen das dann und dann kommt sowas bei raus wie der Pacu in 500L:mad::mad: |
Ich hab dem Bengel mal die Meinung gegeigt
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Icab gedacht, das ist ein Mädchen:confused:
Hm, finde das hättsest du auch in 2 Touren rüber bringen können. Aber ok, bin wohl zu zart für sowas. Im Grunde hast du recht. Es gehören keine Fische da rein. Bin gespannt, was da passiert. |
Wunderbar wie man mal wieder völlig verpeilt, dass es in D kein Gesetz gibt, welches die Fischhaltung in weniger als 54 Liter verbietet!
Aber man schreibt einfach mal so Unwahrheiten ins Netz. |
So, jetzt mal Butter zu den Fischen....(hihi, der war nicht geplant:D)
DAS finde ich viel schlimmer als das Miniding mit 2 Guppys:eek: https://www.youtube.com/watch?v=ul171AlUnns https://www.youtube.com/watch?v=AG4AvV6wz5Q |
Servus.
Zitat:
Voraussichtlich ist etwa 60% der Bevölkerung in der BRD befallen. Grüße ~Shar~ |
Hallo Grobi@Sesamweißt du wo wo der Bengel wohnt?
Österreichisches Tierschutzgesetz 2004 BGBL. I Nr. 118/2004 Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen im Tierschutzgesetz 2004 (betrifft jeden Aquarianer!) 1. Mindestanforderungen für die Haltung von Süßwasserfischen 1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Süsswasserfischen (1) Die angegebenen Wasserwerte sind Grenzen, innerhalb derer Fische dauerhaft gepflegt werden müssen. Zur Zucht, zur Zuchtvorbereitung oder zu Therapiezwecken sind Abweichungen zulässig. (2) Die Temperaturangaben der Anlage sind Grenzwerte, zwischen denen die jeweiligen Arten gehalten werden müssen. Die Temperaturbereiche dürfen kurzfristig, höchstens bis zu 24 Stunden über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind mittlere Werte anzustreben. (3) Die Härte des Wassers wird in Grad deutscher Gesamthärte (°dGH) ermittelt. Die Bedürfnisse handelsrelevanter Arten lassen sich in zwei Bereiche, Härtebereich I : < 15 °dGH und Härtebereich II : 15 °dGH bis 30 °dGH, gliedern. Diese Werte dürfen um höchstens 3 °dGH über- oder unterschritten werden. Für die dauerhafte Pflege ist ein mittlerer Wert anzustreben. Die Fische werden in der Tabelle einem dieser zwei Härtebereiche zugeordnet. Einzelne Arten tolerieren den gesamten Härtebereich. Steht extrem weiches (kalkfreies) Wasser als Ausgangswasser zur Verfügung muss eine Mindesthärte von 4-5 °dGH eingerichtet werden. (4) Die Einhaltung des pH-Wertes sorgt für Übereinstimmung mit den Verhältnissen im Heimatgewässer und ist für das Wohlbefinden der Fische unabdingbar. Aus der Praxis der Aquaristik werden in der Tabelle drei Teilbereiche zugeordnet : Bereich I : pH 5,0 bis pH 7,0 Bereich II : pH 6,0 bis pH 8,0 Bereich III: pH 7,0 bis pH 9,0 Mögliche erweiterte Toleranzbereiche sind in der Tabelle eingearbeitet. Für die dauerhafte Pflege sind Mittelwerte anzustreben. (5) Wird als Ausgangswasser Trinkwasser verwendet, sind im Aquarium eine Ansammlung von Schadstoffen im Bereich der Stoffwechselendprodukte Ammoniak und Ammonium sowie Nitrit und Nitrat auszugleichen. In einem gut gepflegten Aquarium darf der Nitratwert 50 mg/l nicht überschreiten. Deutlich höhere Werte sind ein Hinweis auf ungenügenden Wasserwechsel und verboten. (6) Die Herkunft der Fische ist überwiegend oberflächennah. Durch Tageslicht oder beleuchtungstechnische Einrichtungen ist für einen eindeutigen Tag-Nacht-Wechsel zu sorgen. Eine Ausnahme bilden streng an Höhlen gebundene Arten. (7) Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für das Wohlbefinden der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Fische, die größer werden, müssen auch als Jungfische in Aquarien der gleichen Größe gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindesten 4 Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden. (8) Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen (Länge × Breite × Höhe ) : 60 cm = 60 cm × 30 cm × 30 cm ( 54 Liter l) 80 cm = 80 cm × 35 cm × 40 cm ( 112 l ) 100 cm = 100 cm × 40 cm × 50 cm ( 200 l ) 120 cm = 120cm × 40 cm × 50 cm ( 240 l ) 150 cm = 150cm × 50 cm × 50 cm ( 375 l ) Österreichisches Tierschutzgesetz 2004 BGBL. I Nr. 118/2004 |
Hi Shar,
Zitat:
Wir haben in Bio mal vor Ewigkeiten einen Film gesehen, "Mikrokosmos Haut" - da hat sich danach die ganze Klasse gekratzt *g* :D Echt spannend, was da alles auf und in uns wuselt. Und das größtenteils sogar in Symbiose. LG Eva-Maria |
Hallo,
hab heute früh ein Gespräch mit bekommen, dass sie gestern Abend im Nachbardorf ne Leiche gefunden haben. Er soll wohl die Unterwäsche über der nomalen Kleidung gehabt haben:eek: Blaulicht und Martinhörner waren zu hören/ sehen....Ich hab mir nix bei gedacht, hier fährt jeden Tag der KW durch. Keine Ahnung was da los war, werd aber mal die Nachrrichten im Ohr behalten:confused: |
Hallo,
oh mann, sowas ist nicht schön zu hören - besonders dann nicht, wenns im eigenen Ort/Nachbarort passiert ist.. Ich war auch damals einige Zeit nervös, als ich in der Zeitung gelesen hab, dass in unserem Ort 2 Leute ausgeraubt worden sind. Der erste hat alles hergegeben und wurde dann niedergeprügelt (und natürlich auch noch auf den Kopf eingetreten als er am Boden lag). Der zweite wollte sein Geld nicht hergeben und wurde niedergestochen... Kranke Welt.. :( |
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